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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Es bestehen tatsächlich noch zwei Differenzen, und zwar gewichtige Differenzen, weil die Bestimmungen in der Verfassung enthalten sind und, wahrscheinlich im nächsten Februar, obligatorisch zur Abstimmung gelangen. Zum selben Zeitpunkt wird auch über die Unternehmenssteuerreform III abgestimmt werden.

Es wurde zu Recht gesagt: Der Ständerat ist in der letzten Runde Ihren Anliegen entgegengekommen, indem er gesagt hat, dass die 400 Millionen Franken aus der Autoimportsteuer nicht nur für den Fonds zweckgebunden, sondern auch unantastbar und vor jedem Sparprogramm geschützt sind - okay. Der Ständerat hat auch eine zweite Differenz ausgeräumt: Gemäss den Übergangsbestimmungen sollen zu Beginn der Fondstätigkeit, voraussichtlich im Jahr 2018, die ersten 5 Prozent der Mineralölsteuererhöhung auch unantastbar sein; sie sind also fix dem Fonds zugewiesen.

Jetzt geht es noch um die Frage der insgesamt 10 Prozent der Mineralölsteuer. Es geht also um die Frage, ob Sie wollen, dass hier ab dem Jahr 2020 eventuell, gemäss Version des Ständerates, bei einem allfälligen Sparprogramm die Strasse auch einen Beitrag leistet, oder ob Sie die Strassengelder im Fonds von Verfassung wegen nicht nur der Schuldenbremse, sondern in Zukunft bei schwierigen Situationen des Bundeshaushaltes sogar gänzlich jeglichem Zugriff entziehen wollen.

Es ist deshalb zuerst einmal auch eine staatspolitische Frage: Denn Sie schaffen mit dieser Privilegierung eine klare Ungleichbehandlung gegenüber der Bahnfinanzierung und eine klare Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Ausgabenpositionen des Bundes, weil alle anderen Ausgabenpositionen des Bundes selbstverständlich der Budgethoheit des Parlamentes unterstehen und somit die Möglichkeit besteht, dass in einem Sparprogramm auf sie zurückgegriffen wird.

Wir haben von Anfang an gesagt, dass es für uns sehr wichtig ist, die Strassenfinanzierung genau gleich wie die Bahnfinanzierung auszugestalten, das heisst, auf Verfassungsstufe den Fonds zu schaffen, auf Verfassungsstufe die Zweckbindung der Mittel in dieser Fondslösung festzulegen und auch die Finanzierung auf Verfassungsstufe zu regeln. Das haben wir gemacht. Wenn Sie aber jetzt das Wörtchen "maximal" in Artikel 86 streichen, haben Sie eine Ungleichbehandlung von Bahn und Strasse. Es ist so, dass gemäss Bundesverfassung heute bei der Bahnfinanzierung höchstens zwei Drittel der LSVA jeweils dem BIF zugewiesen werden. Sie entscheiden jedes Jahr ohne grosse Debatte in der Regel, dass diese zwei Drittel der LSVA dem BIF eben zugewiesen werden. Dasselbe System strebt der Bundesrat für die Strasse an: dass im Normalfall diese 10 Prozent zusätzlich in den NAF fliessen, aber eben im Normalfall und nicht automatisch.

Es wurde richtig gesagt: Bei der Strasse sind nicht alle Anliegen vollkommen ausfinanziert. Das ist jedoch nicht das Problem des Bundesrates, sondern das ist aufgrund Ihrer Beschlüsse so. Sie haben den Netzbeschluss integriert. Das ist in Ordnung. Aber Sie haben ihn nicht ausfinanziert. Mit der Finanzlösung für den Netzbeschluss fehlen ab 2020 jedes Jahr rund 120 Millionen Franken, die nicht finanziert sind. Das Problem muss man dann mal lösen. Wenn Sie hier das Wörtchen "maximal" streichen, haben Sie diese Finanzierung nicht geregelt; da bleibt für die Zukunft eine offene Frage.

Sie haben auch statt 6 Rappen 4 Rappen gesprochen. Das kann man auch tun. Aber es sind Ihre Beschlüsse, die dazu führen, dass wir ab 2020 zwar jährlich 3,4 Milliarden Franken für die Nationalstrassenfinanzierung und die Agglomerationsprogramme ausgeben, dies aber nicht ausfinanziert ist. Deshalb muss man hier schon auch ehrlich sein. Sie werden irgendwann in fünf bis acht Jahren über eine zweite Tranche zu entscheiden haben, bei der entweder wieder die Vignette oder die zweiten 4 bis 6 Rappen zur Debatte stehen werden. Das ist so, das kann man nicht wegdiskutieren, und daran ändert das Wörtchen "maximal" überhaupt nichts.

Wir finden es zudem richtig, dass man hier eine Lösung findet. Denn wir haben jetzt - das war die Überlegung des Ständerates - die Autoimportsteuer unangetastet belassen. Das heisst, 400 Millionen Franken sind im Normalfall sicher in der Strassenfinanzierung. Jetzt, bei diesen 10 Prozent, geht es ja um höchstens 250 Millionen Franken im Jahr, die zur Debatte ständen, und nicht um rund 900 Millionen, wie das z. B. bei der LSVA bzw. bei der Bahn der Fall ist. Auch hier meine ich, dass das vertretbar ist.

Der Bundesrat unterscheidet - Sie sehen das im aktuellen Stabilisierungsprogramm - sehr wohl, was die verschiedenen Verkehrsträger brauchen. So legen wir Ihnen im Moment mit diesem Stabilisierungsprogramm über drei Jahre einen Sparbeitrag bei der Strasse von rund 63 Millionen Franken und bei der Bahn von rund 230 Millionen vor. Sie sehen also, dass wir auch hier gewichten.

Ich bitte Sie deshalb, bei dieser Differenz - es ist eine Verfassungsbestimmung, die Sie ja auch noch in einer Volksabstimmung durchbringen müssen - im Sinne des Ständerates zu überlegen und hier eben staats- und finanzpolitisch die Weichen richtig zu stellen.

Was die zweite Differenz bezüglich der Teuerung betrifft, so möchte ich nicht wiederholen, was gesagt wurde. Es ist korrekt, wir haben heute schon in der Gesetzgebung Möglichkeiten, mit denen der Bundesrat im Bedarfsfall die Teuerung ausgleichen kann. Das ist z. B. bei der Schwerverkehrsabgabe der Fall; das hier steht in Analogie dazu. Es ist halt effektiv auch eine Lehre aus der Geschichte: Wenn wir über vierzig, fünfzig Jahre die Teuerung nicht ausgleichen, ist es [PAGE 1464] dann viel schwieriger, als wenn wir regelmässig bei Bedarf diese Abgabe wieder mal anpassen, zumal die Tiefbauteuerung natürlich jedes Jahr bei den Kosten anfällt.

Auch hier bitte ich Sie, Ihre Lösung so anzupassen, dass Sie die Differenz mit dem Ständerat beiseiteschaffen.