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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Die Situation der SRG kann natürlich nicht mit der von Swisscom, Post oder SBB verglichen werden. Dort ist der Bund Eigentümer oder Mehrheitsaktionär. Daher ist es völlig richtig und wurde zu Recht vom Parlament gefordert, dass sich auch die Finanzkontrolle in die finanzielle Oberaufsicht über die bundesnahen Unternehmen einmischen kann. Das ist eine andere Ausgangslage als bei einem Unternehmen, das ein privatrechtlicher Verein ist, nicht eine Bundesanstalt oder ein Bundesunternehmen. Das muss ich einfach immer wieder betonen.

Die Finanzaufsicht liegt von Gesetzes wegen beim UVEK. Wir prüfen die Konzernrechnung, den Voranschlag, die Finanzplanung, den Jahresbericht. Wir haben Zugang zur Kosten- und Leistungsrechnung. Wir machen eine umfangreiche Wirtschaftlichkeitsprüfung. All diese Daten und Berichte [PAGE 1488] werden veröffentlicht. Was hier die Finanzkontrolle neben all dem, was transparent ist, noch zusätzlich prüfen könnte, ist uns schleierhaft. Das Departement kann aber, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, von sich aus die Eidgenössische Finanzkontrolle mit einer Prüfung mandatieren. Dasselbe könnte das Parlament. Dieses hat es bis anhin auch nicht für nötig befunden, hier in einem Einzelfall noch eine Kontrolle anzufordern.

Wir sind deshalb der Meinung, dass sich das bewährt habe. Alles andere ist mit der heutigen Gesetzessituation nicht korrekt. Die Programmautonomie ist tatsächlich ein verfassungsrechtlich vorgegebenes Element, das natürlich auch die Finanzaufsicht betrifft.

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