Gross Andreas · Nationalrat · 2002-03-21
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Vielleicht muss ich zuerst Folgendes festhalten:
1. Wir reden nur über die Verfassungsrevisionen. Es geht also nicht um die Gesetzesebene, die Herr Donzé noch angesprochen hat.
2. Wir sprechen über einen Fall, der noch nie eingetreten ist. Dass er in Zukunft eintreten wird, ist eher unwahrscheinlich. Es geht um den Fall, dass Volk und Stände mehrheitlich gleichzeitig der Initiative und dem Gegenvorschlag zugestimmt haben.
Diese Voraussetzung, Herr Engelberger, zeigt Ihnen, dass, wie auch immer das Problem der Stichfrage entschieden wird, dem Föderalismus Rechnung getragen wird. Denn auch wenn Sie dem Antrag der Mehrheit zugunsten des Volksmehrs zustimmen, würde damit in der Praxis einer Vorlage zugestimmt, zu der die Mehrheit der Stände auch Ja gesagt hat. Das ist wichtig. Ich meine, man kann darüber streiten; Herr Engelberger als ehemaliger Regierungsrat hat eben, wie andere Regierungsräte im Ständerat auch, der Standesstimme den Vorzug gegeben. Die Mehrheit der Kommission ist anderer Meinung. Aber man darf der Mehrheit der Kommission nicht unterstellen, sie würde die Stände missachten, denn dem, was sie will, hätte auch die Mehrheit der Stände zugestimmt. Deshalb sind alle drei Varianten kompatibel mit unserer Tradition des doppelten Mehrs.
Die Mehrheit der Kommission erachtet die ständerätliche Variante als ungewöhnlich. Sie ist eine Regel, der wir bisher [PAGE 418] nicht gefolgt sind. Wir haben nie Stimmenprozente zusammengezählt, sondern uns immer für die Mehrheit der Stände oder die Mehrheit des Volkes entschieden. Deshalb möchten wir Ihnen für diesen unwahrscheinlichen Konfliktfall vorschlagen - da ja das Ständemehr heute überdies allgemein zur Diskussion steht -, sich nicht für den Nullentscheid, wie es heute die Folge wäre, sondern für jene Variante zu entscheiden, die das grössere Volksmehr erzielt hat.