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Kuprecht Alex · Ständerat · 2016-09-21

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Laboratorien sind ein äusserst wichtiges Glied in der Versorgungskette. Die Labormedizin ist deshalb eine hochinnovative, sich stets weiterentwickelnde Branche mit grossem Einfluss auf die Diagnostik und die Therapie. Zwei Drittel der diagnostischen und therapeutischen Entscheidungen werden unmittelbar oder mittelbar durch ein Laborresultat beeinflusst. Obwohl die Laboranalysen nur einen relativ geringen Teil der gesamten Gesundheitskosten ausmachen, haben sie einen hohen Einfluss auf Qualität und Kosten der nachfolgenden Behandlungsleistungen. Optimal eingesetzte Labormedizin kann zu erheblichen Verbesserungen der Behandlungsqualität und der Patientensicherheit, zu Effizienzsteigerungen und zu Kosteneinsparungen führen. Analysen auf dem neuesten medizinischen Stand tragen beispielsweise in erheblichem Masse dazu bei, unnötige und falsche Therapien zu verhindern. Die schnellen, zuverlässigen und robusten Resultate der Auftragslabors dienen der Früherkennung von Krankheiten, ermöglichen das frühzeitige Einleiten und die Überwachung der richtigen Behandlungsmethoden und wirken sich auch so wiederum kostensparend auf das gesamte Gesundheitswesen aus.

Es besteht meines Erachtens ein dringender und wachsender Handlungsbedarf bei der Tarifgestaltung. Der Bund hatte die Absicht, den Labortarif, die sogenannte Analysenliste, unter dem Titel Transal einer weiteren Revision zu unterziehen. Gemäss Mitteilung vom 21. August 2012 sollte dieses Projekt 2015 abgeschlossen sein. Tatsächlich ist diese wichtige Revision der Analysenliste bis heute weder abgeschlossen noch entscheidend vorangetrieben worden. Aufgrund der Rechtsnatur der Analysenliste ist eine rechtliche Überprüfung von Änderungen nicht möglich, was rechtsstaatlich äusserst heikel ist und zu willkürlichen Entscheiden führen kann. Revisionen und Anpassungen der Analysenliste nehmen sehr viel Zeit in Anspruch. Experten und die Fachgesellschaften für Labormedizin sprechen von rund 22 Monaten. Dadurch gelangen wichtige medizinische Innovationen häufig erst mit immenser Verzögerung ins System. Dies erstaunt nicht, trifft sich doch die zuständige Fachkommission des Bundes, die Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände (EAMGK), lediglich zweimal im Jahr.

Arbeitsresultate und Erkenntnisse der EAMGK sind vertraulich. Es besteht keine Transparenz darüber, welche Überlegungen den Entscheidungen des Bundes betreffend Aufnahme oder Nichtaufnahme und Preisfestsetzung von Analysen zugrunde liegen. Experten kritisieren am heutigen System ferner zweierlei: Einerseits müssen die Ergebnisse der Analysen systematisch besser genutzt werden. Dazu bedarf es der Erarbeitung von Guidelines. Andererseits müssen Tests mit hohem Nutzen von solchen mit geringem Nutzen unterschieden werden können, da letztere diagnostisch und therapeutisch auf falsche Fährten führen könnten. In beiden Punkten herrscht nach Ansicht auch der Fachleute grosser Handlungsbedarf.

In seiner Beantwortung der Motion macht der Bundesrat nun folgende Aussagen:

1. Artikel 52 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer 1 KVG sehe den Erlass der Analysenliste und die Festsetzung des Tarifes vor. Dies ist richtig. Allerdings steht im Gesetz nicht, dass dies in Form einer Verordnung geschehen muss. Die Verordnungsform ist äusserst heikel und rechtsstaatlich fragwürdig, weil die Gesuchsteller keinerlei Parteirechte erhalten und eine gerichtliche Überprüfung verunmöglicht wird. Deshalb ist diese KVG-Grundlage dahingehend zu revidieren, dass im Bereich der Labortarife dieselbe Regelung wie bei medizinischen Leistungen gilt, nämlich das Vertrauensprinzip mit Widerspruchsverfahren.

Die Laboranalysen würden somit künftig auf Einhaltung der WZW-Kriterien - also auf Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit - überprüft, wenn dies im Einzelfall explizit verlangt wird. Den Preis legen die betroffenen Akteure respektive die Tarifpartner gemeinsam fest. Sollte keine Einigung zustande kommen, kann der Bund den Preis festlegen. Die Analysen würden in eine Positivliste analog zum Arzneimittelbereich aufgenommen, was bedeutet, dass den Gesuchstellern gegen die Verweigerung einer Aufnahme durch den Bund ein Beschwerderecht zugestanden wird, womit das Verfahren auch rechtsstaatlich korrekt ausgestaltet wäre. Im Übrigen wäre es bereits auf der Basis der bestehenden Formulierungen denkbar, dass der Bundesrat auf gemeinsamen Antrag der Tarifpartner, also Leistungserbringer und Versicherer, entscheidet oder zumindest ein Konstrukt analog zum Arzneimittelbereich wählt, bei dem die Gesuchsteller Anträge stellen und mittels Beschwerde die Überprüfung der Entscheide des BAG verlangen können.

2. Der Prozess zur Anpassung der Analysenliste dauere neun bis zwölf Monate. Dieser Aussage widersprechen Experten, Insider und die Fachgesellschaft für Labormedizin dezidiert. Ab Gesuchseingang bis zum definitiven Entscheid über Aufnahme oder Nichtaufnahme dauert es in der Regel [PAGE 743] rund 22 Monate. Im Lichte der Tatsache, dass sich die zuständige Fachkommission des Bundes, die EAMGK, lediglich zweimal im Jahr trifft, ist dieser Zeitraum wohl realistischer. Aber auch die behauptete Dauer von neun bis zwölf Monaten ist viel zu lange. Im Medikamentenbereich gilt seit dem Jahr 2013 eine Regelfrist von 60 Tagen. Für das BAG ist bis zur Aufnahme auf die Spezialitätenliste eine angemessene, kurze Frist unabdingbar, soll der Anpassungsprozess nicht innovationshemmend wirken.

Ich könnte noch weiter aufzählen und in Detailbereiche gehen. Das Ganze zeigt nur auf, wie komplex diese Materie im Prinzip ist und dass ein dringender Handlungsbedarf besteht.

Ich unterstütze deshalb den Ordnungsantrag und bin froh, dass Kollege Stöckli ihn gestellt hat, sonst hätte ich ihn stellen müssen. Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Ordnungsantrages Stöckli.