Eder Joachim · Ständerat · 2016-09-21
Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Ich rufe Ihnen nochmals den Motionstext in Erinnerung, und zwar deshalb, weil er im uns vorliegenden Bericht der Kommission nicht ganz so ausführlich beschrieben ist, wie er dies sein sollte. Der Motionstext lautet: "Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Bestimmungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 so anzupassen, dass insbesondere die tiefste Franchise, die 'Standardfranchise', aber auch die bestehenden Franchisen regelmässig der Kostenentwicklung der sozialen Krankenversicherung angepasst werden." So weit der Motionstext.
Ich unterstütze die Motion, möchte aber auf einen Punkt speziell aufmerksam machen, auf jenen der sogenannten Maximalfranchise, die ja massgeblich angehoben worden ist - Sie können das im Text der Stellungnahme des Bundesrates lesen -, nämlich von 1500 auf 2500 Franken. Personen, welche sich für die höchste Franchise entscheiden, sind nicht nur gesundheits- und kostenbewusst, sie sind auch sehr solidarisch. Sie zahlen mehr Prämien ein - das ist das Entscheidende -, als sie Leistungen beziehen. Sie verhalten sich im Schnitt gesundheitsbewusster und dämpfen die Kostenentwicklung. Zu diesem Schluss kommt eine Spezialanalyse der Schweizerischen Gesundheitsbefragung 2012 durch die Universität Zürich und die Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften. Ausgerechnet jene zu bestrafen, die in unserem teuren Gesundheitswesen bis jetzt selber einen grossen Sparbeitrag geleistet haben, erachte ich als falsch. Deswegen habe ich das Wort ergriffen. Wenn wir die Maximalfranchise anpassen wollen, dann müssen wir also sehr, sehr vorsichtig sein.
Gegen die mit der Motion geforderte Anpassung der Standardfranchise, das ist ja die Hauptstossrichtung der Motion, habe ich allerdings nichts einzuwenden. Es ist ein Anreiz für ein noch kostenbewussteres Verhalten und stärkt die Selbstverantwortung - das wurde von verschiedenen Rednern schon gesagt, insbesondere auch vom Motionär und vom Kommissionspräsidenten. Auch finanziell fällt dies ins Gewicht. Ich möchte das doch noch in diese Diskussion einbringen. Eine Erhöhung der Standardfranchise auf beispielsweise 400 Schweizerfranken - ich nenne da jetzt einfach [PAGE 740] eine runde Zahl, wie es der Bundesrat ja will - würde die obligatorische Krankenpflegeversicherung um gut 220 Millionen Franken entlasten. Bei einer Erhöhung auf 500 Franken wären es gar 430 Millionen Franken. Diese Zahlen habe ich mir nicht irgendwie aus den Fingern gesogen, sondern sie stammen vom Bundesrat, und zwar aus der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Landolt 15.3132. Eine entsprechende Anpassung ist auch deshalb sinnvoll, weil es ein Schritt weg von unserer Vollkasko-Mentalität - ich erlaube mir diesen Ausdruck - im Gesundheitswesen wäre.
Ich bitte Sie, die Motion Bischofberger anzunehmen und den Minderheitsantrag abzulehnen.