Lexipedia

Regazzi Fabio · Nationalrat · 2016-09-21

Regazzi Fabio · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

Das Schweizer Strassennetz ist chronisch und stark überlastet. Die neuesten Zahlen sind erschreckend: 2015 wurden insgesamt fast 23 000 Staustunden registriert. Das sind 4,6 Prozent mehr als im Jahr zuvor, und das ist eine Verdoppelung gegenüber 2008. Der grösste Teil, nämlich 85 Prozent, ist auf Verkehrsüberlastungen zurückzuführen. Ganz offensichtlich reichen die vorhandenen Kapazitäten nicht mehr aus. Die negative Folge sind Unfälle, Stress, Zeitverluste und somit volkswirtschaftliche Kosten in Milliardenhöhe: Der Bund geht offiziell von 1,6 Milliarden Franken pro Jahr aus. Zudem belasten Staus und Stop-and-go-Verkehr aufgrund von höherem Treibstoffverbrauch und CO2-Emissionen auch die Umwelt massiv. Auch leidet die Verlässlichkeit von Gütertransporten.

Umso wichtiger ist es, endlich Massnahmen zu ergreifen - rasch und wirkungsvoll. Wie wir aus den Beratungen über den neuen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) nur zu gut wissen, sind Infrastrukturausbauten enorm kostenintensiv. Die dringend notwendige Beseitigung von Engpässen sowie Kapazitätserweiterungen dauern zudem ihre Zeit. Deshalb müssen wir zwingend auch kurz- und mittelfristige Massnahmen ergreifen. Hierbei steht das sogenannte Verkehrsmanagement im Vordergrund.

Möglichst alle Mittel sollten ausgeschöpft werden - vor allem, wenn es rein gar nichts kostet! Mein Vorschlag ist sozusagen eine Gratismassnahme, die sofort umsetzbar ist. Zumindest in den Morgenstunden, wenn sich Berufsverkehr und Pendlerverkehr in die Quere kommen, kann damit wirkungsvoll eine Entlastung erzielt werden. Davon profitieren alle: die Pendler, der Gütertransport, das Gewerbe, die Wirtschaft sowie letztlich die Konsumenten.

Aber Achtung! Mir geht es lediglich um eine Lockerung des Nachtfahrverbots, nicht um dessen Aufhebung. Kein einziges Transportunternehmen in der Schweiz ist daran interessiert, flächendeckend und generell auch während der Nacht tätig sein zu können. Die allermeisten Zuliefer- und Abholfahrten sind aufgrund der Öffnungszeiten in Wirtschaft und Gewerbe grundsätzlich nur tagsüber möglich. Dank einer zusätzlichen Fahrtstunde bereits ab vier Uhr am Morgen ist jedoch gewährleistet, dass der Warentransport und der Pendlerverkehr zu den morgendlichen Stosszeiten nicht mehr aufeinandertreffen. Damit kann ein wertvoller Beitrag zur raschen Entschärfung der Stauproblematik geleistet werden.

Im Übrigen ist die Argumentation des Bundesrates, dass das Nachtfahrverbot aus rechtlichen Gründen nicht gelockert werden kann, nicht stichhaltig. Wenn es dazu offenbar eine Unterscheidung zwischen Binnenverkehr sowie dem Transit-, Import- und Exportverkehr im Strassenverkehrsgesetz braucht, muss diese Unterscheidung zur Umsetzung meines Anliegens eben vorgenommen werden, womit auch eine Anpassung des Landverkehrsabkommens nicht nötig wäre.