Burgherr Thomas · Nationalrat · 2016-09-21
Burgherr Thomas · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21
Wortprotokoll
Bei meinem Minderheitsantrag II zu Artikel 17c Absatz 1, welchen ich hier vertrete, geht es darum, dass wir uns in diesem Gesetz auf das Wesentliche beschränken und die verschiedenen Bereiche nicht vermischen. Ich möchte in diesem Absatz bei den Massnahmen die spezifische Nennung der Förderung der Integration von Ausländerinnen und Ausländern streichen. Die Integration von Ausländern zu fördern und auch zu fordern ist bereits ein Gebot der Stunde und gesetzlich verankert.
Der Bund und die Kantone fördern schon genug. Es ist ja bereits eine regelrechte Integrationsindustrie entstanden, die Millionenumsätze erzielt, und gleichzeitig sind gemeinnützige Organisationen auf dem Rückzug, denn leider heisst fördern bereits heute in der Regel subventionieren und staatliche Programme und Strukturen einrichten. Andererseits setzen Integrationsmassnahmen auch falsche Anreize im Hinblick auf eine spätere Rückkehr der Migranten in das Heimatland. Eine noch intensivere Integration mit dem Schwellenwert zu verknüpfen ist daher unnötig und falsch. In Artikel 17c geht es um die Steuerung der Zuwanderung. Diesen Fokus soll dieser neue Artikel auch behalten. Das Thema Integration behandeln wir in einer separaten Vorlage.
Ich bitte Sie daher, diese unnötige Vermischung zu vermeiden und diesen Teilsatz zu streichen.
Bei Artikel 17e Absatz 1 Buchstaben b und f möchte meine Minderheit III Folgendes anpassen: Bei den Kriterien für die Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente sowie des Schwellenwertes soll in Buchstabe b das Bruttoinlandprodukt pro Kopf berücksichtigt werden. Das gesamte BIP wird oft als Grösse für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Landes verwendet. Das BIP pro Kopf, also das gesamte BIP geteilt durch die Zahl der Einwohner eines Landes, hingegen verwendet man als Messgrösse für den Wohlstand eines Landes. So kann verhindert werden, dass infolge hoher Zuwanderung das BIP zwar wächst, aber eben diese wirtschaftliche Leistungsfähigkeit dem Einzelnen wenig bringt, da der erarbeitete Wohlstand auf mehr Köpfe verteilt wird. Wir sollten uns an einem qualitativen Wirtschaftswachstum orientieren, wenn wir die Einwanderung betrachten, Fehlentwicklungen durch eine falsche Zuwanderung bemerken und entsprechend reagieren wollen.
Mit dem neuen Buchstaben f soll bei den Kriterien zusätzlich der Ausländeranteil bei den Sozialwerken, namentlich bei der ALV, der IV, den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe, sowie bei der Arbeits- und Erwerbslosigkeit berücksichtigt werden. Diese Zahlen sind ein sehr eindrückliches Indiz dafür, dass die Migration am Arbeitsmarkt vorbeizielt und viel zu hoch ist. Es stellt überdies auch einen guten Indikator nach innen dar, ob die Zuwanderung als zu hoch empfunden wird, was nicht unwesentlich für den Erhalt des sozialen Friedens ist. Ein Gutachten, welches eine ökonomische Kosten-Nutzen-Analyse im Bereich der Personenfreizügigkeit beinhaltet, kommt denn auch zum Schluss, dass im Durchschnitt Zuwanderer aus der EU die Sozialwerke stärker - stärker! - beanspruchen als die ansässige Bevölkerung. Dieses Problem haben wir bereits heute, und es muss somit dringend bei den Kriterien für die Festlegung der Höchstzahlen und Kontingente wie des Schwellenwertes einbezogen werden. Unsere Sozialwerke sind zunehmend beansprucht. Wir erleben heute insbesondere eine massive und auch gefährliche Zuwanderung in die Sozialwerke.