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Janiak Claude · Nationalrat · 2002-03-21

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Namens der SP-Fraktion beantrage ich Ihnen Eintreten auf die Parlamentarische Initiative der SPK. Sie kennen die Leidensgeschichte der Volksrechtsreform oder - besser gesagt - der Versuche, die Volksrechte zu reformieren. Wir haben uns seinerzeit vehement und, wie wir mit Genugtuung feststellen dürfen, erfolgreich gegen Versuche, die Unterschriftenzahl zu erhöhen, zur Wehr gesetzt. Die seinerzeitige Begründung des Bundesrates für die Erhöhung der Unterschriftenzahl, er wolle die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der politischen Institutionen sicherstellen, unterstellte zu Unrecht einen Missstand bei der Ausübung der Volksrechte mittels Volksinitiativen und Referenden.

Wir begrüssen insbesondere die Einführung der allgemeinen Volksinitiative. Sie ist vor allem deshalb sinnvoll, weil die Gesetzesinitiative auf Bundesebene leider nicht zur Verfügung steht. Wir wagen ja heute einen erneuten Versuch, das zusätzlich einzuführen. Wer die Gesetzesinitiative nicht einführen, gleichzeitig aber dazu beitragen will, dass die Bundesverfassung nicht wieder mit Regelungen überhäuft wird, die nicht in eine Verfassung gehören, muss das neue Instrument befürworten. Denken Sie an das kürzlich vorgestellte Begehren, weitere Antennen zu verbieten, bis die Auswirkungen des Elektrosmog geklärt sind. Das ist doch sicher nicht ein Anliegen, das es auf der Ebene der Verfassung zu diskutieren gilt. Wer heute Initiativen lanciert, tut dies oft aus Verärgerung oder gar Frust über Behörden oder aber in der fernen Hoffnung, allmählich etwas in Bewegung bringen zu können. Die Initiativen sind aber selten oder nie von grossem Vertrauen in Parlament und Regierung geprägt. Und bei Initiativen weiss man im Voraus, welcher Text allenfalls in der Verfassung landen wird.

Ganz anders ist die Ausgangslage bei der allgemeinen Volksinitiative. Bei ihr weiss man eben nicht, worüber dereinst und wann abgestimmt wird. Der Verbindlichkeitsgrad ist deutlich tiefer. Das macht vor allem auch im Hinblick auf die zunehmenden Überschneidungen zwischen nationalem und internationalem Recht Sinn, welche der Aufgabe der Initianten zunehmend grössere Hindernisse entgegensetzen. Im Gegensatz zu den Initianten ist die Bundesversammlung in der Lage, eine feine Ausgestaltung der Anliegen zu unterbreiten. Weil diese Anliegen schwächer sind, sollte man die Unterschriftenzahl senken.

Auch der Bundesrat führt in seiner Stellungnahme vom 15. Juni 2001 aus, er sei seit 1996 der Überzeugung, dass die Unterschriftenzahl für die allgemeine Volksinitiative auf jeden Fall tiefer angesetzt werden müsse als für die Verfassungsinitiative. Andernfalls sei das neue Volksinstrument zu wenig attraktiv, und es sei zu erwarten, dass die Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung weiterhin für Inhalte genutzt werde, die eigentlich auf die Gesetzesstufe gehörten. Ich verweise Sie auf die Stellungnahme des Bundesrates zur Parlamentarischen Initiative (BBl 2001 6087, Ziff. 2.2.2.4). Dem ist nichts beizufügen als der Appell an Sie, dem Antrag der Minderheit I (Gross Andreas) für eine Reduktion der Unterschriftenzahl auf 70 000 zuzustimmen.

Die Parlamentarische Initiative ist kein grosser Wurf. Sie setzt immerhin einer langen, schier unendlichen Diskussion über einzelne Punkte, insbesondere über die Unterschriftenzahl, ein Ende und ist mit der Einführung der allgemeinen Volksinitiative auch innovativ. Wir haben uns allerdings mehr Innovation erhofft und werden deshalb im Rahmen der Detailberatung weiter gehende Anträge stellen; sie betreffen vor allem die Einführung der Gesetzesinitiative und der Volksmotion. [PAGE 400]

Eine für uns zentrale Bestimmung finden Sie in Artikel 139b Absatz 3. Es geht um die Regelung der Mehrheit beim Verfahren bei Initiative und Gegenentwurf, um die Frage, wie vorzugehen ist, wenn bei angenommenen Verfassungsänderungen in der Stichfrage die eine Vorlage mehr Volks- und die andere mehr Standesstimmen erzielt. Hier ist die Regelung des Ständerates zu kompliziert und nicht für jedermann nachvollziehbar, jedenfalls nicht ohne Taschenrechner. Bei dieser Konstellation müssen die Volksstimmen höher gewichtet werden als die Standesstimmen.

Wir werden unsere Anträge im Rahmen der Detailberatung noch näher begründen. Ich beantrage Ihnen, auf die Vorlage einzutreten.