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Romano Marco · Nationalrat · 2016-09-21

Romano Marco · Nationalrat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-09-21

Wortprotokoll

In diesem Block unterstützt die CVP-Fraktion immer die Linie der Mehrheit der Kommission. Es liegt im gesamtwirtschaftlichen Interesse der Schweiz, und dies scheint in der CVP nicht bestritten zu sein, dass die Schweiz zielgerichtet spezifische Arbeitskräfte aus Drittstaaten zulassen kann. In manchen Branchen ist es eine absolute Notwendigkeit. Es entstehen kein Druck und keine Verzerrungen auf dem Arbeitsmarkt. Der Vorrang der inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist gegeben und muss geschützt bleiben.

Es gibt besondere Kategorien, wo es aus wirtschaftlichen Gründen sehr interessant ist, auch Drittstaatenangehörige in der Schweiz zuzulassen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind hier sehr strikte. Diese Personen generieren keine Sozialkosten, und gesamtschweizerisch betrachtet bringen sie einen finanziellen und wirtschaftlichen Mehrwert. Artikel 121a betont klar, dass die Steuerung der Zuwanderung die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz unter Berücksichtigung eines Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer respektieren muss. Bei den genannten Kategorien bestehen genügend wirtschaftliche Gründe, welche wichtig sind, um die Zulassung - mit rigiden Kriterien verbunden - zu gewährleisten. Es ist dann schon merkwürdig, dass einige hier im Saal für Studenten und nicht für Patienten offen sind. Die Ersteren könnten einem Schweizer am Ende ihres Studiums in einem College im Wallis die Arbeit stehlen, die Letzteren generieren "nur" einen signifikanten Mehrwert für Spitäler und Privatspitäler.

Aber ja, die Begrenzung der Einwanderung ist nicht immer logisch, und bei der Bestimmung dieser Logik ist es manchmal auch sehr ideologisch. Konsequent zu sein ist nicht immer einfach. Für die CVP ist ihre Logik klar. Wo es Probleme und Verzerrungen gibt, muss man massgerecht eingreifen und womöglich auch eigenständig steuern. Bei den Artikeln 27 und 29 ist dies nicht der Fall, und die CVP-Fraktion unterstützt die Mehrheit.

Wenn man den Familiennachzug betrachtet, dann ist es ersichtlich, dass die strengen Voraussetzungen, die für Drittstaatenangehörige gelten, eine Situation ergeben, in der absolut kein Handlungsbedarf besteht.

Bei den Artikeln 42 bis 45 unterstützt die CVP-Fraktion die Mehrheit. Hier reden wir von hochspezialisiertem Personal, das keinen Druck auf den Arbeitsmarkt generiert und gemäss der Minderheit nicht mit der Familie in der Schweiz leben könnte. Bitte argumentieren Sie nicht mit Vorurteilen. Diese Personen generieren keine Probleme, beziehen keine Sozialhilfe und generieren auch einen signifikanten Mehrwert für unser Land.

Bei Artikel 85 Absatz 7, das haben wir schon letzte Woche im Integrationsgesetz diskutiert, geht es um den Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene. Die Kriterien sind hier sehr restriktiv. Es sind sehr wenige Fälle pro Jahr, in den letzten Jahren ungefähr 80 Fälle bei mehr als 35 000 vorläufig Aufgenommenen. Der Familiennachzug ist mit erhöhten Auflagen und einer Wartefrist verbunden. Es müssen die ausländerrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, es müssen genügende finanzielle Mittel und genügend Wohnraum vorhanden sein, es darf keine Sozialhilfeabhängigkeit vorliegen. Die Streichung ist für die CVP-Fraktion nicht notwendig und absolut nicht gerecht.