AB 204669
Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Die "NZZ" schrieb am Mittwoch, 21. September, nach der Debatte im Ständerat richtig: "Die Sache ist vertrackt. Keiner sieht in dieser Affäre gut aus, und es gibt nur schlechte Lösungen." Das ist die Wertung in Bezug auf die gesetzliche Regelung zur parlamentarischen Initiative Gasche. Ich spreche jetzt hier für die SP-Fraktion, und ich spreche nicht nur zu der verbleibenden Differenz, die in Bezug auf die Frage besteht, ob die Verletzung der Meldepflicht jetzt einem strafrechtlichen Sanktionsverfahren zu unterziehen ist oder eine Ordnungsbusse zur Folge haben soll. Ich mache auch noch kurz eine Wertung der ganzen Vorlage.
Zu den Sanktionen: Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer. Bereits das Meldeverfahren ist eine grosse Erleichterung für die Pflichtigen; Frau Birrer-Heimo hat darauf hingewiesen. All jene, die von diesem Meldeverfahren nicht Gebrauch machen können, werden schlechter gestellt als die, welche die Meldung machen können und nachher die Steuerpflicht nicht real erfüllen müssen. Wenn diese Meldepflicht verletzt wird, muss eine Geldleistung erfolgen. Mit dieser Vorlage wird nun neu geregelt, dass eine Meldung auch noch nach Ablauf der 30-tägigen Frist erfolgen kann, denn das Recht auf Meldung verwirkt nicht mehr.
Was passiert nun, wenn man sogar diese Pflicht verletzt? Es stellt sich also die Frage, ob dann eine Ordnungsbusse oder eine strafrechtliche Sanktion die Folge sein soll. Sie haben dazu zwei Minderheitsanträge vorliegen, die verlangen, dass eine strafrechtliche Sanktion die Folge sein muss, nämlich den Antrag der Minderheit I (Landolt) und den Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo).
Dazu zum Grundsätzlichen: Eine Nichtmeldung bleibt auch mit der Neuordnung ein strafwürdiges Verhalten. Dieses Formular ist nicht einfach irgendein bürokratisches Formular; dieses Formular ersetzt die Zahlungspflicht. Das ist nicht einfach Bürokratie. Da geht es um die Frage, ob man die Steuern zahlt oder eben nicht. Das Formular ersetzt also eine Geldleistung. Wer das Formular nicht ausfüllt, zeigt ein strafwürdiges Verhalten. Das muss man auch strafrechtlich ahnden können.
Wir haben weiter die Frage, ob man das strafrechtliche Verhalten mit einer Strafandrohung von 30 000 Franken belegen soll, wie es die Minderheit I (Landolt) verlangt, oder mit 30 000 Franken und mehr, falls die Busse höher wäre, weil das hinterzogene Geld bzw. die nichtgemeldete Summe grösser wäre; das verlangt die Minderheit II (Birrer-Heimo). Die SP-Fraktion folgt deshalb ganz klar der Minderheit II und eventualiter, wenn dieser Antrag nicht obsiegen sollte, dem Antrag der Minderheit I.
Was will der Ständerat, und was will die Mehrheit der WAK? Sie schlagen Ihnen vor, dass man das nur noch mit einer Ordnungsbusse von maximal 5000 Franken ahndet. Das ist, wie Herr Caroni im Ständerat zu Recht festgestellt hat, fast eine Einladung, die Meldepflicht einmal nicht zu erfüllen und zu sehen, was dann passiert. Allenfalls ist das fast eine Einladung zur Steuerhinterziehung, denn die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer. So können wir nicht legiferieren.
Damit komme ich zur Qualifizierung der ganzen Vorlage. Bislang hatten wir eine Meldepflicht und eine Verwirkungsfrist. Wer diese Meldepflicht nicht beachtete, musste einen Verzugszins zahlen, und das Bundesgericht hat zu Recht festgestellt, dass dies auch gilt, dass das nicht einfach nur ein Fetzen Papier ist, sondern dass dies auch durchgesetzt werden muss.
Einige Unternehmen oder vielleicht ihre Rechtsberater - ich weiss es nicht - haben diese Meldepflicht nicht erfüllt. Es handelt sich Schätzungen zufolge um etwa 200 Unternehmungen, die die Meldepflicht nicht erfüllt haben, und um Verzugszinsen von insgesamt rund 600 Millionen Franken, die zu bezahlen sind.
Mit dieser Initiative und dieser Gesetzesänderung machen wir ein Zweifaches: Wir heben die Verwirkungsfrist auf und machen sie zur blossen Ordnungsfrist. Hinzu kommt, und das ist besonders gravierend, dass die Mehrheit die Gesetzesänderung rückwirkend anwenden will - der Bundesgerichtsentscheid stammt aus dem Jahr 2011 -, was verfassungswidrig ist. Ich sage das an die Adresse all jener Damen und Herren, die gestern die Verfassung hochgepriesen haben. Bitte halten Sie sich auch hier daran.
Diese Vorlage ist eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir werden sie deshalb in der Schlussabstimmung ablehnen.