Gasche Urs · Nationalrat · 2016-09-22
Gasche Urs · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-22
Wortprotokoll
Die BDP-Fraktion unterstützt die Minderheit I (Landolt). Das wird Sie nicht überraschen, aber vielleicht doch etwas erstaunen, habe ich doch in meiner parlamentarischen Initiative noch eine Ordnungsbusse als Sanktion für das Verpassen der Meldefrist verlangt.
Mir ging es mit meiner parlamentarischen Initiative darum, die 2011 eingeführte Praxis der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu korrigieren, wonach bei verpasster Meldefrist nicht nur die volle Verrechnungssteuer erhoben wurde, sondern auch ein nichtrückzahlbarer Verzugszins einverlangt wurde. Das führte in den Auswirkungen zu teilweise massiven und willkürlichen Strafen für ein formelles Versehen.
Wer nicht meldet, hinterzieht nicht oder zumindest noch nicht. Die Schlussfolgerung, wie sie vorhin gezogen worden ist, ist ganz klar falsch. Die Verrechnungssteuer ist nur eine Sicherungssteuer. Es ist nicht definitiv entschieden, ob der zu versteuernde Betrag dann tatsächlich deklariert und versteuert wird oder nicht; das darf man in diesem Zusammenhang nicht so stark verkürzen. Ich finde aber, wir sollten jetzt in der letzten Runde der Differenzbereinigung nicht wieder die Grundauseinandersetzung führen und verzichte darauf, das näher auszuführen.
Die Korrektur, die jetzt vorgenommen wird, darf nicht dazu führen - darin sind wir in der BDP uns einig -, dass die Meldung quasi freiwillig wird. Die in Artikel 64 vorgesehene Ordnungsbusse gemäss Mehrheit ist auf 5000 Franken begrenzt, was nach unserer Ansicht zu wenig ist, um die Erfüllung der Meldepflicht wirksam zu fördern. Mit dem Antrag der Minderheit I (Landolt) wird die Obergrenze auf 30 000 Franken angehoben und damit die Strafe wirksamer ausgestaltet. Der Antrag der Minderheit I ist präziser und schafft grössere Rechtssicherheit als der Antrag der Minderheit II (Birrer-Heimo), indem er klar sagt, dass das blosse Verpassen der Meldefrist eben zu einer Busse von 30 000 Franken führt. Für die Anwendung der strengeren Strafnorm mit dem dreifachen Betrag der hinterzogenen Steuern müsste dem Steuerpflichtigen dann tatsächlich Hinterziehung nachgewiesen werden können, wozu es mehr brauchen muss als bloss das Verpassen einer Frist, zum Beispiel etwa die im Gesetz erwähnte "unwahre Meldung".
Die BDP-Fraktion bittet Sie, die Minderheit I (Landolt) zu unterstützen.