Bäumle Martin · Nationalrat · 2016-09-22
Bäumle Martin · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-22
Wortprotokoll
Wir haben noch eine letzte Differenz zum Ständerat. Wir Grünliberalen werden die Minderheit I (Landolt) unterstützen. Missbräuche müssen bestraft werden können. Der Ständerat geht etwas zu locker damit um. Es ist ein bisschen eine Einladung zu Missbräuchen. Herr Landolt macht mit seinem Minderheitsantrag hier einen Zwischenschritt, indem er diese Frage begrenzt, aber doch klar noch den Strafcharakter belässt. Es ist auch ein Kompromissangebot an den Ständerat, nachdem der Nationalrat und der Ständerat hier noch eine grosse Differenz hatten. Es ist auch ein Signal gegen Schlitzohrigkeiten.
Ich komme jetzt auch noch zu einer Würdigung der Gesamtvorlage. Sie haben ja bereits vonseiten der SP gehört, wie es etwa tönt. Die Grünliberalen finden das Anliegen im [PAGE 1553] Grundsatz absolut berechtigt und haben auch aktiv diese Vorlage mitgestaltet. In der ganzen Geschichte ist das Verschulden umstritten, bzw. man muss eigentlich davon ausgehen, dass die Firmen in guter Absicht gehandelt haben und dann plötzlich ins Unrecht versetzt wurden. Trotzdem, es geht um 600 Millionen Franken für den Fiskus, bei rund 200 Unternehmen. Da haben Sie diese Abwägung zwischen Unternehmerfreundlichkeit auf der einen Seite und dem Fiskus auf der anderen Seite. Die heikle Frage in der ganzen Vorlage ist letztlich die Frage der Rückwirkung in Artikel 70c, die wir beschlossen haben. Unser Rat hat das relativ klar beschlossen. Der Ständerat war anfänglich dagegen und ist jetzt auf unsere Linie eingeschwenkt.
Bei diesem komplexen Geschäft hat es drei Gutachten gegeben, die das Thema bestreichen. Es war also so schwierig, dass man es nicht in einem Gutachten klären konnte. Das eine Gutachten war das Gutachten der Branche, das man auch als nicht ganz unabhängig bewerten muss. Das zweite Gutachten, jenes des Bundesamtes für Justiz, war möglicherweise auch nicht ganz unabhängig, weil die Vertreter des Bundesamtes uns zu früherer Zeit schon einmal darüber Auskunft gegeben hatten und die gleiche Haltung schon eingenommen hatten. Darum hat der Ständerat dann richtigerweise ein weiteres Gutachten bei Herrn Professor Georg Müller in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten kommt im Gegensatz zu dem, was Frau Leutenegger Oberholzer gesagt hat, klar zum Schluss, dass die Vorlage gesetzlich und verfassungskonform ist. Zwar gibt es mehrere Bedingungen:
- Das Gesetz muss den Willen erklären. Das haben wir mit diesem Gesetz gemacht.
- Es müssen triftige Gründe vorliegen. Diese führt der Gutachter mit der Wirtschafts-, Unternehmensfreundlichkeit an. Das kann man so beurteilen, es ist am Ende eine politische Frage.
- Eine Rückwirkung muss zeitlich mässig sein. Darüber kann man ernsthaft diskutieren. Der Gutachter kommt zum Schluss, das sei gegeben. Hier stellen wir die Frage, ob das so ist; es ist nicht einfach so eindeutig. Also ist das nicht eine juristische, sondern es bleibt eine politische Frage.
- Es sollte keine stossende Rechtsunsicherheit entstehen. Auch das ist in diesem Sinne nicht ganz sicher, es gibt unterschiedliche Wahrnehmungen, es werden nicht alle gleich behandelt. Auch das ist eine politische Beurteilung.
Das heisst, dass der Rat am Ende eine politische Beurteilung vornehmen muss.
Was mich jetzt aber stört, was uns von der GLP gestört hat, ist Folgendes: Herr Professor Müller selber hat in seinem Gutachten genau dies alles gesagt. Am Ende hat er gesagt, man hätte eben eine teilweise Rückerstattung machen können, gerade weil es eine politische Entscheidung ist, oder man hätte eine Verbindung mit einer Ordnungsbusse machen können. Was macht der Ständerat? Er sieht das Gutachten und macht gar nichts. Er geht auf die volle Abzugsvariante, diese 600 Millionen Franken. Wir bedauern das ausserordentlich. Man hätte hier genau diesen Schritt des Gutachters gehen und eine Zwischenvariante schaffen können. Dann hätte man auch ein Signal gegeben: Ja, wir wollen handeln, wir sehen das Problem, aber es gibt auch ein gewisses Rest-Mitverschulden der Betroffenen. Man hätte damit vor allem auch die Steuerausfälle auf rund 300 Millionen Franken halbieren können.
Jetzt komme ich zu einem weiteren Punkt: Sie wissen, dass die Unternehmenssteuerreform III vor der Tür steht. Die Linke wird es sich nicht entgehen lassen zu sagen, dass wir hier auch wieder Steuergeschenke machen. Sie werden das so nennen, auch wenn es nicht so ist. Am Ende werden Sie in einer Abstimmung Mühe haben, das zu erklären. Es heisst dann wieder, man gebe 700 Millionen Franken an die grossen Unternehmen. Hier wäre ein Kompromiss des Ständerates notwendig gewesen, um das Augenmass zu wahren.
In Abwägung all dieser Punkte werden sich die Grünliberalen, weil sie die Vorlage im Grundsatz richtig, aber das Mass zu hoch finden, in der Schlussabstimmung bei dieser Vorlage enthalten.