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Metzler Ruth · Bundesrat · 2002-03-21

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2002-03-21

Wortprotokoll

Der Bundesrat sah 1996 im Rahmen der Volksrechtsreform vor, dass das Parlament bei Zweifeln über die Gültigkeit einer Initiative das Bundesgericht hätte anrufen müssen. Dieses hätte die Initiative anschliessend auf ihre Gültigkeit überprüft, und der Entscheid des Bundesgerichtes hätte die Bundesversammlung gebunden.

Der vorliegende Antrag der Minderheit I sieht eine etwas andere Lösung vor. Der Entscheid über die Gültigkeit einer Initiative liegt zwar bei der Bundesversammlung. Die Initiantinnen und Initianten könnten den Parlamentsentscheid aber beim Bundesgericht anfechten. Der Antrag der Minderheit I liegt deshalb einerseits auf der früheren Linie des Bundesrates, welcher die juristisch anspruchsvolle Aufgabe der Prüfung der Gültigkeit einer Volksinitiative letztlich dem Bundesgericht überlassen wollte; er könnte aber andererseits im Falle seiner Annahme gewisse politische Probleme schaffen, nämlich dann, wenn das Bundesgericht im Beschwerdefall einen Entscheid der Bundesversammlung korrigieren würde.

Mit Blick auf die politische Realisierbarkeit der Vorlage bitte ich Sie deshalb, den Antrag der Minderheit I (Vollmer) abzulehnen.