Baader Caspar · Nationalrat · 2002-03-21
Baader Caspar · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-03-21
Wortprotokoll
Der neue Artikel 139 beinhaltet ja bekanntlich nur noch die Volksinitiative in Form des ausformulierten Entwurfes. Die Bestimmungen über die Volksinitiative in der Form der allgemeinen Anregung sollen ja zugunsten der in Artikel 139a neu geregelten allgemeinen Volksinitiative gestrichen werden. Gemäss dem Antrag der Kommissionsmehrheit muss die Bundesversammlung eine ausformulierte Volksinitiative zur Annahme oder Ablehnung empfehlen und kann ihr neu in beiden Fällen, also auch bei der Annahme, einen Gegenvorschlag gegenüberstellen. Dies widerspricht dem heutigen Recht, wonach die Bundesversammlung nur bei einer ablehnenden Empfehlung einen Gegenvorschlag unterbreiten kann.
Die von mir angeführte Minderheit bittet Sie, bei der heutigen Lösung zu bleiben, und zwar aus rein praktischen Gründen:
1. Das Parlament hat gegenüber dem Stimmvolk eine Führungsaufgabe wahrzunehmen und klar zum Ausdruck zu bringen, ob es eine ausformulierte Volksinitiative tel quel als Ganzes akzeptieren will oder nicht. Wenn nicht, ist die Initiative in dieser eingereichten Form konsequenterweise auch abzulehnen. Stattdessen ist dann allenfalls, wenn die Stossrichtung der Initiative zumindest zu einem Teil stimmt, ein Gegenvorschlag auszuarbeiten. Nichtzustimmung heisst für mich nämlich Ablehnung. Dann soll das Parlament das auch klar sagen und dem Volk die seiner Meinung nach richtige Lösung als Gegenvorschlag unterbreiten.
2. Die von der Mehrheit beantragte Lösung führt dazu, dass das Parlament zwar eigentlich gegen eine Initiative sein kann, aber beispielsweise aus parteipolitischen oder taktischen Gründen trotzdem dafür stimmt und dann dem Volk erst noch einen Gegenvorschlag unterbreitet. Konkret heisst das, dass sowohl im Parlament als auch in der Volksabstimmung das doppelte Ja möglich ist und dass dann konsequenterweise sowohl dem Parlament als auch dem Volk die Stichfrage zu unterbreiten ist, ob wir jetzt lieber die Initiative oder den Gegenvorschlag hätten. Eine derartige Auswahlsendung des Parlamentes an das Volk führt zu grossen Kommunikationsproblemen in Abstimmungskämpfen und fördert nur die Verwirrung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger. Denken Sie doch an das aktuelle Beispiel unserer Gold-Initiative. Das Parlament muss doch dem Volk sagen, ob es jetzt die Gold-Initiative annehmen oder den ständerätlichen Vorschlag der Drittellösung unterstützen soll. Sie können dem Volk doch nicht beides zur Annahme empfehlen! [PAGE 409]
3. Schliesslich verliert der Gegenvorschlag mit der von der Mehrheit beantragten Lösung auch seine Funktion als Kompromisslösung, weil sich bei einem doppelten Ja des Parlamentes das Initiativkomitee nicht mehr entscheiden muss, ob es den Gegenvorschlag, der ihm ein Stück weit entgegenkommt, akzeptieren und die Initiative zurückziehen oder ob es den teueren Abstimmungskampf zur Initiative führen will.
Bitte bleiben Sie auf dem Boden der Realität und unterstützen Sie die Minderheit II! Lehnen Sie das von der Mehrheit favorisierte, akademische Abstimmungsmodell ab!