preparatory:AB 204854
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-22
Wortprotokoll
Die Motion stammt aus dem Jahr 2014. Im gleichen Zeitraum haben wir auch eine Interpellation Abate (14.4049) und eine Frage Leutenegger Oberholzer (14.5072) zu diesem Thema beantwortet. Aufgrund der damals gemachten Aussagen hat unser Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) einen Bericht über diese Fragen verfasst. Das SIF kommt in diesem Bericht vom 14. Dezember 2015 zum Schluss, dass in Bezug auf diese Schliessfächer zwar die Sorgfalts- und Meldepflichten des Geldwäschereigesetzes nicht zur Anwendung kommen, wohl aber die Bestimmungen des Strafgesetzbuches und des Embargogesetzes.
Tatsächlich kann ein gewisses Missbrauchsrisiko bestehen. Allerdings haben wir bei dieser Untersuchung keine Hinweise auf eine reelle Gefahr gefunden und nach Analyse dieser Fragen auch keinen tatsächlichen Missbrauch festgestellt. Eine Ausweitung des Begriffs der Finanzintermediation auf jegliche Art rein physischer Aufbewahrung von Vermögenswerten ist sehr komplex und kostenintensiv. Wo beginnt das, und wo hört es wieder auf, wenn man auch Vermögenswerte in Schliessfächern verfolgen und feststellen muss?
Aufgrund dieses Berichtes, den wir aufgrund der Fragen erstellt haben, kommen wir zum Schluss, dass es kein eindeutiges öffentliches Interesse gibt, das eine zusätzliche Regulierung in einem Bereich rechtfertigen würde, in dem Missbräuche zwar möglich sind, wir jedoch keine festgestellt haben. Die heute bestehende Regulierung erfüllt die internationalen Standards und ist aus Sicht des Bundesrates in Anbetracht des Verhältnismässigkeitsprinzips ausreichend. Wir verfolgen selbstverständlich die weiteren Entwicklungen und würden uns auch, falls das international zum Thema würde, dort einklinken. Im Moment sind wir aber nicht der Meinung, dass eine zusätzliche Regulierung gerechtfertigt ist, dies in Bezug auf das Risiko einerseits, auf den Aufwand und die Kosten andererseits.
Somit kommen wir zum Schluss, Ihnen die Ablehnung der Motion zu beantragen.