Aebi Andreas · Nationalrat · 2016-09-22
Aebi Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-22
Wortprotokoll
Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrates hat an ihrer Sitzung vom 27./28. Juni 2016 die Botschaft zur Genehmigung des Abkommens zwischen der Schweiz und Norwegen über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen behandelt. Um zwischen der Schweiz und Norwegen weiterhin einen reibungslosen Warenaustausch garantieren zu können, hat der Bundesrat am 4. Juni 2010 beschlossen, Verhandlungen über die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsmassnahmen aufzunehmen. Das neue Abkommen wurde von beiden Staaten am 12. November 2015 unterzeichnet. Im Rahmen des Güterverkehrs zwischen der Schweiz und Norwegen verzichten die Vertragsparteien gegenseitig auf das Erfordernis der Vorlage einer summarischen Ein- und Ausgangsanmeldung; dies bedeutet für 0,2 Prozent der Importe und 0,4 Prozent der Exporte der Schweiz eine wichtige Erleichterung. Wie die Schweiz hat auch Norwegen mit der EU ein mit dem schweizerischen praktisch identisches Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit abgeschlossen. Das Abkommen über Zollerleichterungen und Zollsicherheit sieht vor, dass der Warenverkehr zwischen der Schweiz und Norwegen - analog zum Abkommen mit der EU - keinen Vorausmeldungen, Risikoanalysen und Sicherheitskontrollen unterworfen ist.
Die APK beantragt einstimmig, das Abkommen mit Norwegen über die zollrechtlichen Sicherheitsmassnahmen zu genehmigen. [PAGE 1564]