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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2016-09-22

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat an der Sitzung vom 16. August 2016 die von Ständerat Erich Ettlin am 17. Dezember 2015 eingereichte Motion vorberaten. Der Ständerat hat die Motion am 3. März 2016 mit 20 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, das Zollgesetz dahingehend zu ändern, dass die Kosten für stichprobenartige Kontrollen von Paketen am Zoll nicht dem einzelnen, zufällig ausgewählten Endverbraucher verrechnet werden dürfen. Bei der Beschau von Waren, welche die vereinfachte Zollanmeldung durchlaufen, soll die anmeldepflichtige Person für ihre diesbezüglichen Auslagen einen Pauschalbetrag vom Bund zurückfordern können.

Die Kommission beantragt Ihnen mit 12 zu 11 Stimmen die Annahme der Motion gemäss ihrem Änderungsvorschlag - die Kommission hat einen Änderungsvorschlag eingebracht. Ich verweise dazu auf Ziffer 4 des Berichtes und werde das auch kurz ausführen.

Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung mit der heutigen Praxis auseinandergesetzt. Bei Paketsendungen, die über die Schweizer Post oder über ein Kurierunternehmen in der Schweiz eintreffen, werden die Waren stichprobenartig respektive aufgrund einer Risikoanalyse durch Post oder Kurierunternehmen geöffnet und durch den Zoll kontrolliert. Kontrolliert wird dabei einerseits die richtige Deklaration. Andererseits werden die Pakete auf Verletzung beispielsweise von Immaterialgüterrechten - da geht es etwa um Produktefälschungen -, auf Drogen, Waffen, illegale Medikamente oder Gegenstände bzw. Produkte, die mit Tier- oder Pflanzenseuchen belastet sein können, kontrolliert.

Offenbar gibt es aber einen entscheidenden Unterschied bei der Art des Versenders: Wenn es sich um ein Kurierunternehmen wie Fedex, DHL oder andere handelt, entstehen für den Empfänger der Sendung, die geöffnet wurde, also für die Konsumentinnen und Konsumenten, keine Kosten, denn diese sind von den Unternehmen bereits in die Tarife eingerechnet worden. Anders ist der Fall bei der Post: Sie stellt den konkret von einer Kontrolle betroffenen Kunden 13 Franken in Rechnung. Diese 13 Franken sind jedoch nicht vom Zoll festgelegt worden: Dieser Betrag liegt einzig und allein in der Kompetenz der Post und wird auf die von einer Kontrolle betroffenen Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt. Besonders ärgerlich ist dabei, dass mit den 13 Franken, die zum Warenpreis dazukommen, die Freigrenze bezüglich der Mehrwertbesteuerung oft überschritten wird und so die Kosten für ein Paket plötzlich sehr viel höher sind. [PAGE 1565]

Das Problem ist auch dem Preisüberwacher seit Jahren bekannt. Er hat sich in der Ämterkonsultation dahingehend geäussert, dass der Staat für die Kosten der Revision bzw. Beschau aufzukommen habe, da diese eine der Allgemeinheit dienende Aufgabe sei. Die Zollabfertigung und insbesondere die Kosten für die Beschau seien gerade bei Kleinsendungen ein gewichtiges Handelshemmnis.

Eine generelle Übertragung der Kosten auf den Bund, wie vom Preisüberwacher gefordert, wird von der Kommission jedoch nicht unterstützt. Die Kommission hat Verständnis für das Anliegen des Motionärs und möchte das aktuelle System der Kostenüberwälzung der Post ändern, da sie es für die betroffenen Kunden als unfair erachtet. Die stichprobenweise Belastung der zufällig ausgewählten Kunden und die nichtüberprüfbare Kostenäquivalenz sind Gründe dafür. Wie der Bundesrat bevorzugt auch die Kommission das System anderer Zollanmelder, welche die Beschaukosten mit den allgemeinen Transport- und Verzollungskosten erfassen und damit letztendlich auf alle Kunden überwälzen.

Der ursprüngliche Motionstext will den Bund für die Beschaukosten aufkommen lassen. Das erachtet die Kommission jedoch als problematisch, da alle Zollanwender eine Rückerstattung der Kosten fordern könnten. Die Kommission beantragt Ihnen daher, den Motionstext zu ändern, sodass auch die Post die Kosten an alle Kundinnen und Kunden verteilt.

Einige Mitglieder der Kommission wollten das gleiche Resultat mit einer Kommissionsmotion erreichen, da sie sich noch nicht im Klaren sind, wie das Problem gelöst werden soll. Eine solche liegt aber zurzeit nicht vor. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb, bei Ziffer 4 von Artikel 36 des Zollgesetzes den zweiten Satz zu ersetzen. Der erste Satz lautet: "Die anmeldepflichtige Person muss in der von der Zollstelle verlangten Weise mitwirken." Anstelle des zweiten Satzes heisst es neu: "Für die Beschau von Waren trägt die anmeldepflichtige Person die Kosten. Sie kann für diese Beschaukosten einen Pauschalbetrag auf die übrigen Speditionskosten aufrechnen". Es folgt der letzte Satz: "Der Bundesrat regelt die Einzelheiten."

Ich bitte Sie, der Kommission zu folgen und die Motion Ettlin mit den Änderungen der WAK-NR anzunehmen.