Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-26
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-26
Wortprotokoll
Ich bin froh um die Anträge Ihrer Kommission, die einstimmig beschlossen wurden. Ich unterstütze sie ausdrücklich. Mit der Formulierung "in der Regel" geben Sie zu verstehen, dass ein gewisser Handlungsspielraum in der Mittelzuteilung behalten wird. Gleich wie beim Bahninfrastrukturfonds (BIF) - da sind es gemäss Verfassung höchstens zwei Drittel der LSVA, hier sind es dann in der Regel 10 Prozent der Mineralölsteuer - würde das Parlament die Überweisung in den Fonds jährlich mit dem Budget beschliessen. Sie haben damit eine gewisse Flexibilität und können bei Spardruck in einem gewissen Ausmass auch auf den Bereich Strasse zurückgreifen.
Dabei verstehe ich, dass die Vorgabe "in der Regel" in der Budgetdebatte unter Berücksichtigung ihrer Entstehungsgeschichte angewandt wird; das heisst, dass davon bei Bedarf lediglich nach unten abgewichen werden soll. Ich möchte auch daran erinnern, dass beim BIF der Spielraum diese zwei Drittel der LSVA sind, das heisst 900 Millionen Franken und 20 Prozent der Einlagen in den BIF. Hier, beim NAF, sprechen wir von diesen 10 Prozent; das wären 250 Millionen Franken oder 8 Prozent der Einlagen in den NAF, die den Handlungsspielraum ausmachen würden. Auch das ist meines Erachtens korrekt und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse beider Verkehrsträger vertretbar. [PAGE 769]