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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-09-26

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-09-26

Wortprotokoll

Diese Vorlage zur Reform der Altersvorsorge wird uns, wie die Präsidentin soeben gesagt hat, in dieser Woche begleiten. Die Vorlage wurde im Jahr 2014 vom Bundesrat verabschiedet, der Ständerat hat vor einem Jahr in der Herbstsession darüber beraten. Anschliessend hat Ihre SGK die Arbeit aufgenommen. Wir haben uns entschieden - und da waren wir uns absolut einig -, dass wir das genau gleiche Vorgehen wählen wie die ständerätliche Kommission.

Ein Leitstern bei der Beratung war das Ziel, die Ende 2017 auslaufenden IV-Zusatz-Mehrwertsteuerprozente ohne Unterbruch für die AHV zu übernehmen. Das bedingt, dass wir im Frühjahr 2017 zur Schlussabstimmung über das Geschäft kommen, damit im Sommer 2017 die notwendige Urnenabstimmung erfolgen kann.

Wir haben die Vorlage in zwei Lesungen beraten. Das Eintreten war unbestritten, es liegt also auch heute kein anderer Antrag vor. Wir waren uns auch einig, dass wir das Gesamtpaket des Bundesrates beraten, dass wir also kein Aufschnüren der verschiedenen Teile diskutieren wollen. Das ist das, was der Einzelantrag Aeschi Thomas will.

Wir haben mit zusätzlichen Sitzungen in insgesamt 55 Stunden die Beratung geführt. Uns lagen, zusammen mit den Berichten des Ständerates, 39 Berichte vor. Sie haben es selber gesehen: Es ist ein sehr komplexes Geschäft, mit vielen Abhängigkeiten und Querbeziehungen und mit einer Fahne, die 189 Seiten umfasst.

Angesichts dieser Komplexität ist zu berücksichtigen - auch darüber waren wir uns einig und sind es eigentlich immer noch -, dass wir eine Reform brauchen, gerade bei der AHV, [PAGE 1604] wo in den ersten fünfzig Jahren zehn Revisionen möglich waren, d. h. im Schnitt alle fünf Jahre eine. In den letzten zwanzig Jahren herrschte Stillstand. Das ist gefährlich, wenn prognostiziert wird, dass die AHV vom Jahr 2030 an eine Finanzierungslücke von über 8,3 Milliarden Franken aufweisen wird.

Ebenfalls Einigkeit oder grossmehrheitlich Einigkeit herrscht inhaltlich, dass das Referenzalter der Frauen an das Referenzalter der Männer angepasst und auf 65 Jahre erhöht werden soll und dass das Rentenalter in der AHV auf eine Spanne zwischen 62 und 70 Jahre flexibilisiert werden soll. Da wird zu Recht darauf hingewiesen, dass es auch Anreize braucht, um dieses Weiterarbeiten überhaupt interessant zu machen, und dass die Arbeitsmarktsituation stimmen muss. Wir haben schon mehrmals über die Schwierigkeiten im Arbeitsmarkt der Generation 50 plus gesprochen.

Ebenfalls Einigkeit besteht in Bezug auf die Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Bereich - und das ist eine wichtige Anmerkung: Wir sprechen hier nur über den obligatorischen Bereich der zweiten Säule, also bis zu einem Einkommen von rund 84 000 Franken. Dort soll der Umwandlungssatz von den heute geltenden 6,8 Prozent auf 6 Prozent gesenkt werden. Es herrscht aber auch der gemeinsame Wille, dass diese Senkung kompensiert werden soll. Das Ziel der Beratung ist weiterhin, dass das Leistungsniveau erhalten bleibt.

Die Vorlage soll auch generationengerecht sein. Das heisst, die Sanierung soll nicht zulasten der Aktiven oder nur zulasten der Rentnergeneration gehen. Es braucht eine Solidarität, aber die Solidarität muss ausgewogen, muss wechselseitig sein.

Die Vorlage, welche wir hier bereinigen werden, muss auch vor dem Volk mehrheitsfähig sein, denn es wird obligatorisch eine Urnenabstimmung geben. Da brauchen wir eine Mehrheit. Wir tragen somit eine riesige Verantwortung, und es scheint fast, als wollten wir die Quadratur des Kreises machen, was nicht ganz einfach zu bewerkstelligen ist.

Die Diskussionen in den einzelnen Blöcken werden sich nach den verschiedenen Themenbereichen gliedern. Ich habe gesagt, man sei sich einig, dass die Senkung des Umwandlungssatzes kompensiert werden solle. Beim Wie gehen die Meinungen auseinander. Soll es übergreifend über die erste und die zweite Säule geschehen, wie es der Ständerat entschieden hat? Oder soll es innerhalb der zweiten Säule erfolgen, wie es der Bundesrat beantragt hat und wie es Ihnen auch die Mehrheit der Kommission beantragt? Dazu stehen aber verschiedene Massnahmen zur Debatte: ein früherer Sparbeginn, eine Neuregelung des Koordinationsabzugs. Man muss mehr Geld einbezahlen, wenn mit einem reduzierten Umwandlungssatz eine kompensierte Rente herausschauen soll.

Der zweite grosse Bereich, der ebenfalls stark in den Medien thematisiert wird, fällt unter das Stichwort Interventionsmechanismus. Das ist ein Schutzmechanismus: Er schützt die Renten, er schützt aber auch die AHV-Kassen und letztlich die Steuerzahler und stellt sicher, dass nicht riesige Schuldenberge angehäuft werden, wie wir es in der IV erlebt haben. Dieser Schutzmechanismus kommt nur dann zum Tragen, wenn bis etwa im Jahr 2030 - nach heutigen Berechnungen - keine weiteren Reformen möglich sind und wir die ganze Zeit eine blockierte Situation haben. Ich gehe davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird. Deshalb betrachtet die Mehrheit diesen Mechanismus als Versicherung. Wir alle haben ja Versicherungen und hoffen, dass wir sie nicht brauchen werden.

Beim Interventionsmechanismus stellt sich auch die Frage, wie er ausgestaltet sein soll und wie viele Stufen er haben soll. Nur eine Stufe, nämlich eine politische Aufforderung, wie es der Ständerat beschlossen hat? Oder soll es zweistufig sein, mit einer ersten Phase der Politik und einer zweiten mit einem Automatismus, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat? Einen anderen Automatismus, aber das gleiche Konzept hat die Mehrheit der SGK-NR beschlossen. Die Frage stellt sich dann, welcher Mechanismus angewendet werden soll: Der Bundesrat will Lohnbeiträge und den Mischindex automatisch anpassen, Ihre Kommission will die Mehrwertsteuer und das Rentenalter anheben. Dies führte dann in den Medien zur Schlagzeile, wir stimmten über das Rentenalter 67 ab. Aber es gibt auch einen anderen Vorschlag einer Minderheit. Sie werden über den Mechanismus entscheiden müssen.

Auch die Erhöhung der Beiträge der Selbstständigerwerbenden wird umstritten sein. Dabei geht es darum, ein Privileg abzuschaffen, ein Privileg der Selbstständigerwerbenden. Alle Lohnbezüger bezahlen auf dem gesamten Einkommen einen konstanten AHV-Beitrag. Das gilt auch für Manager mit Millionensalären. Wenn sie selbstständigerwerbend sind, bezahlen sie einen tieferen Satz. Sie zahlen nicht dasselbe wie Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen, und sie haben eine degressive Skala. Das will die Mehrheit Ihrer Kommission abschaffen.

Vor der Gesamtabstimmung war es in der Kommission klar: Wir haben das Ziel, die Renten beizubehalten bzw. Leistungseinbussen zu vermeiden, nicht erreicht. Damit war uns auch klar, dass wir nicht am Ende der Diskussion sind und dass es noch Nachbesserungen braucht. Zwar sind die Massnahmen in gewissen Segmenten gut kompensiert, sogar überkompensiert, aber es gibt zu viele Alters- und Lohnsegmente, welche mit einer Renteneinbusse rechnen müssen. Es wurde auch das Risiko der Urnenabstimmung bezüglich eines Interventionsmechanismus zum Stichwort Rentenalter 67 angesprochen, dies insbesondere auch bei der heutigen Stellenmarktsituation für ältere Arbeitnehmer.

Es ist wichtig festzuhalten: Wir haben jetzt eine Momentaufnahme vor uns, es ist der aktuelle Stand des Kompromisses, es werden weitere Kompromisse notwendig sein. Dazu sind auch verschiedene Einzelanträge eingereicht worden oder werden bis 17 Uhr sicher noch eingereicht. Wir können es aber nicht verantworten, die Vorlage an die Wand zu fahren. Wir können keinen Scherbenhaufen produzieren. Denn ein Scheitern würde zulasten der nachfolgenden Generationen gehen.

Die Kommission ist wie gesagt ohne Vorliegen eines Gegenantrages auf das Geschäft eingetreten, und aufgrund der Diskussion in der Kommission empfehle ich Ihnen, den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen.