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Hollenstein Pia · Nationalrat · 2002-03-21

Hollenstein Pia · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2002-03-21

Wortprotokoll

Auf die Gesetzesgrundlage gehe ich nicht genauer ein. Meine Vorgänger haben das ausführlich dargelegt. Ich beschränke mich auf die politische Begründung, weshalb es wichtig ist, mein Postulat und die Motionen der Vorredner zu überweisen.

Es vergeht fast kein Monat, ohne dass wir über Unfälle, Verletzte und manchmal Tote an ungesicherten Bahnübergängen informiert werden. Das darf uns nicht kalt lassen. Seit der Antwort des Bundesrates vom Juni 2001 auf mein Postulat gab es in Weissenbach im Kanton Bern an einem unbewachten Bahnübergang einen schwer verletzen Mofalenker, Mitte November 2001 in Gais im Kanton Appenzell Ausserrhoden drei zum Teil Schwerverletzte. Mitte Februar 2002 hat der Stadtrat von Steckborn mitgeteilt, dass er einen unbewachten Bahnübergang aus Sicherheitsgründen schliessen lässt - eine automatische Barriere würde unbezahlbare Kosten verursachen. Anfang dieses Monats wurde auf einem Bahnübergang in Goldach ein Auto nach einem Selbstunfall von einem Güterzug erfasst und vollständig beschädigt.

All diese Tatsachen dürfen nicht einfach so hingenommen werden. Es ist absehbar, dass die bis 2014 gegebene Sanierungsfrist von den Gemeinden und Kantonen nicht eingehalten werden kann. Es fehlt schlicht das nötige Geld dazu. Indem der Bund die dringend benötigten Mittel seit 1999 nicht mehr spricht, sind die Gemeinden und Kantone mit den nötigen Sanierungsarbeiten überfordert. Die Folge des Rückzugs des Bundes aus der Mitfinanzierung verhindert also klar einen Rückgang des Unfallrisikos.

Wenn sich der Bundesrat schon für "Vision Zero" bekennt - und das ist sehr rühmlich -, müssen den schönen Worten auch Taten folgen. Mit dem Verzicht auf Bundesunterstützung für die Sanierung von Bahnübergängen widerspricht der Bundesrat seinen eigenen politischen Prinzipien, nämlich der Verkehrssicherheit.

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Erlauben Sie mir einen Vergleich - er passt heute sehr gut hierher: Für die Tunnelsicherheit werden zu Recht Millionen von Franken ausgegeben. Doch es besteht ein nicht erklärbares Ungleichgewicht im Vergleich zur Verkehrssicherheit an Bahnübergängen. Es ist nicht einleuchtend, dass man genau dort, wo ein grosses Unfallrisiko besteht und immer wieder Unfälle passieren, nicht mit derselben Konsequenz Massnahmen ermöglicht. Mit einer viel kleineren Geldsumme könnte die Zahl der Verletzten und Toten garantiert reduziert werden. Weil bei Bahnübergängen nicht mit Dutzenden von Toten zu rechnen ist, ist es noch lange nicht gerechtfertigt, auf die nötigen Massnahmen zu verzichten.

Der Sanierungsbedarf ist hoch. Allein im Kanton St. Gallen gibt es 21 sanierungsbedürftige Bahnübergänge. Da sind die vom Bund zur Verfügung gestellten 10 Millionen Franken für die gesamte Schweiz ein Tropfen auf den heissen Stein. Benötigt würde ein Zigfaches. Die Hauptlast liegt bei den Kantonen und Gemeinden, und der Bund hat die Kontrolle.

Ich frage Sie, Herr Bundesrat: Können Sie einfach zuschauen, wenn die unsicheren Bahnübergänge nicht saniert werden und immer wieder Unfälle passieren? Ist denn Ihre Einschätzung wirklich die, dass die Sanierungen noch gemacht werden können, wenn Sie sehen, was in den letzten Jahren gemacht wurde? Schätzen Sie es so ein, dass die Gemeinden und Kantone das noch machen können? So, wie es jetzt aussieht, wird das ja mit den vorhandenen Geldern, die die Kantone zur Verfügung haben, nicht möglich sein.

Wenn der Bund schon die Kontrollpflicht hat, dann kann er doch nicht einfach nichts tun und nur die Unfallstatistiken zur Kenntnis nehmen oder sich mit den Unfallstatistiken begnügen! Es ist wirklich absehbar, das sagen alle Kantone, dass sie die Sanierungen bis zur gesetzten Frist im Jahr 2014 nicht machen können.

Deshalb bitte ich Sie im Namen der grünen Fraktion, das Postulat und die Motionen zu überweisen - weil da wirklich ein dringender Bedarf ausgewiesen ist - und zuzustimmen, wenn es um weniger Verletzte, weniger Tote geht.