Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-27
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Wir haben hier einen Beschluss zu fassen, bei dem es um einen Rahmenkredit für die Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft geht. Wir sind dabei Zweitrat. Der Nationalrat hat dem Geschäft am 8. Juni 2016 mit 171 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen bereits zugestimmt. Ich kann es vorwegnehmen - ich werde Ihnen die Vorlage gerne noch vorstellen -, die APK Ihres Rates beantragt Ihnen ebenfalls Zustimmung, und zwar einstimmig.
Seit dem 9. Juli 1976 gehört die Schweiz dem Übereinkommen vom 8. April 1959 zur Errichtung der Interamerikanischen Entwicklungsbank und seit dem 23. März 1986 dem Übereinkommen vom 19. November 1984 zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft an. Laut Botschaft über die Internationale Zusammenarbeit 2017-2020 vom 17. Februar 2016 gehört die Gruppe der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB) für die Schweiz zu den prioritären internationalen Entwicklungsorganisationen. Wir haben also bereits bei der Botschaft über die internationale Zusammenarbeit (IZA) von diesem Vorhaben Kenntnis [PAGE 799] genommen. Aber da es um eine Kapitalerhöhung geht - ich komme noch darauf zu sprechen -, ist hier ein Beschluss des Parlamentes erforderlich.
Über ihre Organe unterstützt die IDB-Gruppe die Länder in Lateinamerika und in der Karibik im privaten und im öffentlichen Sektor bei ihrer Entwicklung. Sie ist damit die grösste und einflussreichste internationale Entwicklungsbank in dieser Region. Die IDB-Gruppe setzt sich aus zwei Hauptorganen zusammen. Das eine Organ ist die IDB. Hier geht es insbesondere um langfristige Kredite, die an Staaten in Lateinamerika und in der Karibik gewährt werden. Das andere Organ - dieses betrifft das vorliegende Geschäft - ist die Inter-American Investment Corporation (IIC), die dem Privatsektor Finanzierungen gewährt, insbesondere auch kleineren und mittleren Unternehmen in dieser Region.
Die Schweiz hat sich 1995 an der bislang einzigen Kapitalerhöhung beteiligt. Gegenstand der heutigen Vorlage ist nun die Beteiligung der Schweiz an der zweiten Kapitalerhöhung der IIC. Diese Kapitalerhöhung erfolgt im Rahmen einer Reform innerhalb der IDB-Gruppe, mit der die Tätigkeiten der Gruppe zugunsten der Entwicklung des Privatsektors in der Region Lateinamerika und Karibik zusammengefasst und ausgebaut werden sollen. Wir haben in der Kommission zur Kenntnis nehmen können, dass die Frage der Zurverfügungstellung von Krediten für kleinere und mittlere Unternehmen in dieser Region eine grosse Herausforderung und ein wichtiges Thema ist.
Für die beantragte Zeichnung wird ein Betrag von 19,7 Millionen US-Dollar benötigt, was einem Verpflichtungskredit von 21,7 Millionen Franken entspricht, der dann in sieben Tranchen zwischen 2016 und 2022 zu bezahlen ist. Ich habe es gesagt: Der Kreditantrag betrifft eine Verpflichtung von 19,7 Millionen US-Dollar, die über sieben Jahre zu bezahlen sind; das entspricht 21,7 Millionen Franken einschliesslich - das möchte ich noch erwähnen - einer Reserve für Wechselkursrisiken. Der vorgeschlagene Betrag dient also zur Zeichnung der Aktien, auf die die Schweiz gemäss der von den Gouverneuren im März 2015 angenommenen Resolution Anrecht hat.
Was will die Schweiz mit dieser Beteiligung? Mit der Beteiligung der Schweiz an der Kapitalerhöhung der IIC kann sich die Schweiz in der internationalen Gemeinschaft weiterhin als glaubwürdiger und verlässlicher Partner positionieren. Die Schweiz fördert einen starken Privatsektor als Mittel zur Verringerung von Armut und Ungleichheiten in der Region, und sie gehört auch zu den Mitgliedländern, die innerhalb der IDB-Gruppe die Idee einer Reform stark unterstützt haben. Sie hat bereits seit 2013 aktiv an den Diskussionen teilgenommen, insbesondere um auch sicherzustellen, dass die Reform tatsächlich zu Effizienzsteigerungen führt und sich die künftige IIC auf Ziele eines nachhaltigen Wirtschaftswachstums konzentriert, unter anderem durch eine Hebelwirkung auf Finanzierungen Dritter. Und die Schweiz möchte mit dieser Kapitalerhöhung auch ein politisches Signal aussenden, dass sie ihre Unterstützung zugunsten der Entwicklung der gesamten Region weiterführen will. Dies entspricht auch der Handlungsstrategie der Aussenwirtschaftspolitik des Bundesrates in dieser Region.
Die derzeit grösste Herausforderung in der Region, das wurde uns auch in der Kommission dargelegt, besteht darin, ihre Wachstumsquellen zu erneuern und auch zu diversifizieren, was zu einer höheren Produktivität und auch Innovationskapazität führen soll. Die Auswirkungen der Konjunkturabschwächung bei zahlreichen Handelspartnern, aber auch der Einbruch der Rohstoffpreise haben die Volkswirtschaften in Lateinamerika sehr stark getroffen. Als Folge davon könnte ein Teil der neuen Mittelschicht, die sich in den vergangenen Jahren etwas hochgearbeitet hat, wieder in die Armut zurückfallen. Aus diesem Grund müssen die Reformprozesse weiter vertieft und müssen auch die Wirtschaftssektoren weiter diversifiziert werden.
Die Schweiz ist ja bekanntlich weder Mitglied der Europäischen Union noch der G-20. Sie ist also nicht eingebunden in eine Allianz von mehreren Staaten, und sie muss deshalb selber handeln. Sie muss selber eine starke und glaubwürdige Stimme in den internationalen Organisationen behalten, in denen sie Mitglied ist. Das gilt insbesondere für die Finanzinstitutionen, die von der Schweiz als prioritär eingestuft werden. Mit dem vorliegenden Antrag soll dieses Ziel mit relativ bescheidenen zusätzlichen Mitteln erreicht werden.
Ich beantrage Ihnen namens der APK-SR, die hier einstimmig beschlossen hat, Zustimmung zum vorliegenden Rahmenkredit.