Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-27
Wortprotokoll
Es geht hier um die Übernahme der Verordnung der Europäischen Union zur Errichtung einer Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Grosssystemen. Die EU hat der Agentur den Namen EU-Lisa gegeben. Er steht für "European Agency for the operational management of large-scale IT systems in the area of freedom, security and justice".
Die Verordnung stellt eine Weiterentwicklung des Schengen- und Dublin-Besitzstands dar, und weil die Schweiz kein EU-Mitgliedstaat ist, erfordert eine formelle Beteiligung an der Agentur neben der Übernahme der vorliegenden Verordnung dann auch noch eine Zusatzvereinbarung. Die Verhandlungen zu dieser Zusatzvereinbarung sind jetzt zwar beendet, sie können aber formell erst abgeschlossen werden, wenn die vorliegende Verordnung übernommen worden ist; deshalb dieses zweistufige Vorgehen.
2012 haben Sie ja den ersten Entwurf eines Bundesbeschlusses zurückgewiesen. Gleichzeitig haben Sie den Bundesrat beauftragt, zuerst die finanziellen, die technischen und die weiteren Auswirkungen auf die Schweiz abzuklären bzw. auszuhandeln. Weil der Inhalt der Zusatzvereinbarung jetzt feststeht, sind diese Auswirkungen in der Zwischenzeit bekannt. Die Europäische Kommission hat gegenüber der Schweiz schriftlich bestätigt, dass sie die Verhandlungen als beendet betrachtet und nicht beabsichtigt, weitere Änderungen am ausgehandelten Text zu beantragen. Der Bundesrat hat Ihnen deshalb im Rahmen dieser Zusatzbotschaft das Verhandlungsergebnis im Detail dargelegt. Die Zusatzvereinbarung regelt im Wesentlichen den Umfang der Beteiligungsrechte, einschliesslich der Stimmrechte der Schweiz in den Organen der Agentur, dann den Schlüssel zur Berechnung des finanziellen Beitrags der Schweiz, die Zuständigkeit des Gerichtshofes der Europäischen Union für vertragliche Schiedsstreitigkeiten und Schadenersatzklagen in Bezug auf die Agentur, das anwendbare Datenschutzregime sowie die Möglichkeit, dass diese Agentur auch Schweizer Bürger anstellen kann.
Bei der Verhandlung dieser Punkte hat der Bundesrat ja seine Ziele festgelegt und sie auch erreichen können. Ich möchte nur kurz drei Punkte dazu ausführen.
1. Zu den Beteiligungs- und Stimmrechten: Der Vertragstext räumt der Schweiz, obwohl sie ja kein Mitglied der EU ist, ein Stimmrecht ein bei der Beschlussfassung innerhalb von EU-Lisa, soweit es sich um technische und operationelle Belange handelt, die in der Vereinbarung abschliessend aufgezählt sind. In allen anderen Belangen verfügt die Schweiz zudem über ein volles Mitspracherecht. Das geht über die generellen Beteiligungsrechte im Bereich Schengen hinaus. Wir haben hier etwas erreicht, was wir zuvor in diesem Rahmen nicht erreicht haben, nämlich dass die Schweiz hier eben auch ein Stimmrecht hat.
2. Zur Beteiligung an den finanziellen Aufwendungen: Es war das Ziel des Bundesrates, für die Berechnung des finanziellen Beitrages der Schweiz die bestehende Regelung beizubehalten. Auch das konnten wir erreichen. Zum einen ist explizit vorgesehen, dass die Schweiz nur Beiträge an Entwicklungs- und Betriebskosten jener Informationssysteme leistet, an denen sie sich dann auch tatsächlich beteiligt. Zum andern werden die finanziellen Beiträge im Wesentlichen auf der Grundlage des Verteilschlüssels des Schengen-Assoziierungsabkommens berechnet.
3. Zur Zusatzvereinbarung: Diese entspricht auch bei den übrigen Aspekten den Vorgaben des Verhandlungsmandates, insbesondere betreffend die Rechtsstellung der Agentur, betreffend die Möglichkeit für Schweizer Bürgerinnen und Bürger, in dieser Agentur zu arbeiten, und betreffend die Konfliktlösungsklausel. Diese Lösungen wurden ausgehandelt. Sie entsprechen den bestehenden Vereinbarungen mit der EU über die Beteiligung an Agenturen, namentlich denjenigen der Zusatzvereinbarung zur Aussengrenzagentur Frontex.
Die Auswirkungen einer künftig vollständigen Beteiligung der Schweiz an der Agentur sind damit jetzt bekannt. In diesem Sinne sind folglich auch die Voraussetzungen für das Eintreten gegeben. Ich sage dies, weil Sie 2012 gewünscht haben, diese Auswirkungen im Detail zu kennen. Sie kennen diese jetzt, und damit sind, wie gesagt, die Voraussetzungen für das Eintreten erfüllt.
Die Minderheit, die für Nichteintreten plädiert, hat eigentlich vor allem mit ihrer generellen Kritik am Schengen/Dublin-System argumentiert. Natürlich kann man Schengen kritisieren. Ich hätte da auch noch ein paar Beiträge zu leisten, auch in Bezug auf die Kostenentwicklung, das kann ich Ihnen sagen! Sie ist unbefriedigend, es ist nicht so, wie wir uns das vorgestellt haben. Sie kennen das Schengen-Abkommen, über welches die Schweizer Bevölkerung abgestimmt hat: Wir haben die Möglichkeit, zu solchen Schengen-Weiterentwicklungen jederzeit Nein zu sagen, dann sind wir zwei Jahre später draussen. Wenn man hier einfach Nein sagt, muss man sich aber auch eine andere Frage stellen. Die Frage, die auch Herr Portmann und Herr Nussbaumer gestellt haben, muss man sich schon auch stellen: Was ist die Schweiz ohne Schengen? Einfach Nein zu sagen und damit zu rechnen, dass die Ratsmehrheit dann schon Ja sagt und das Ganze irgendwie beibehält, ist, glaube ich, eine etwas einfache Art, sich hier politisch einzubringen. [PAGE 1632]
Was ist die Schweiz ohne Schengen? Was macht die Polizei bei ihrer täglichen Arbeit, bei der Verfolgung von Kriminellen, wenn sie keinen Zugriff auf Informationen hat? Sie wissen, die Kriminalität findet heute grenzüberschreitend statt. Sie kennen das: Ob es um kleine Einbruchdiebstähle, um das Schlepperwesen, um den Drogenhandel oder um den Menschenhandel geht, all das sind grenzüberschreitende Formen von Kriminalität. Unsere Polizei kann in ihrer täglichen Arbeit ohne diese Informationen gleich einpacken und zu Hause bleiben.
Was bedeutet eine Schweiz ohne Schengen für den Schweizer Tourismus? Stellen Sie sich vor: Jeder einzelne Tourist müsste dann, um in die Schweiz zu kommen und hier ein paar Tage oder ein paar Stunden zu verbringen, jedes Mal ein separates Visum beantragen. Ich möchte mal vom Tourismus hören, was eine Schweiz ohne Schengen bedeuten würde. Was würde es für die Grenzkantone bedeuten, wenn an den Grenzen jedes einzelne Auto geprüft und kontrolliert werden müsste? Stellen Sie sich mal die Situation für die Wirtschaft in den Grenzkantonen vor.
Ich glaube, dass sich das Verhandlungsresultat bei aller Kritik sehen lassen kann. Kritik war angebracht; deshalb haben Sie ja den Bundesrat aufgefordert, noch einmal wirklich mit seiner ganzen Kraft zu verhandeln. Aber einfach Nein zu sagen und zu hoffen, dass die anderen dann schon dafür sorgen, dass nichts passiert, ist, glaube ich, nicht die Politik, die wir in diesem Land brauchen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und mit den Bedingungen, die jetzt eben ausgehandelt worden sind, diese Verordnung zu unterstützen.