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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-27

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-27

Wortprotokoll

Herr Brunner, Sie wissen, dass die beiden Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat das Verhandlungsmandat des Bundesrates kennen, diskutiert und darüber befunden haben. Eine Aussenpolitische Kommission hat das Verhandlungsmandat einstimmig unterstützt und die andere Aussenpolitische Kommission mit grosser Mehrheit. Das ist die Ausgangslage. Es gibt also ein Verhandlungsmandat.

Wie es das Gesetz vorschreibt, sind die entsprechenden Kommissionen zu den Inhalten konsultiert worden. Dann ist es halt so, wie wenn Sie z. B. heiraten möchten: Ihre Partnerin muss auch einverstanden sein. Sie sind ja auch gegen Zwangsheirat. Es braucht zwei, die damit einverstanden sind, einen bestehenden Vertrag neu zu verhandeln und anzupassen.

Zu Ihrer Motion: Der Bundesrat lehnt Ihre Motion ab, weil sie dem Volkswillen widerspricht, weil sie einer Übergangsbestimmung zu Artikel 121a der Bundesverfassung, also einer Bestimmung in Artikel 197, widerspricht, weil dort drin steht, dass völkerrechtliche Verträge, die mit dem neuen Verfassungsartikel nicht übereinstimmen, neu verhandelt und angepasst werden müssen. Von kündigen steht aber nichts drin.

Sie verlangen hier die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens. Das widerspricht dem neuen Verfassungsartikel, das widerspricht dem Volkswillen. Deshalb lehnt der Bundesrat diese Motion ab.

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