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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2016-09-27

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Diese detaillierten, ausführlichen Darlegungen meines Kollegen Béglé zur Kommissionsarbeit fasse ich in aller Kürze auf Deutsch zusammen. Ihre APK beriet am 27. Juni den Antrag des Bundesrates, dem Bundesbeschluss über die Genehmigung dieses Uno-Transparenzübereinkommens zuzustimmen. Inhaltlich geht es um mehr Transparenz im Falle von Streitbeilegungen durch Schiedsverfahren bei Investitionsschutzabkommen. Die Schweiz hat 113 solche bilateralen Übereinkommen vereinbart, wovon 92 einen Investor-Staat-Schiedsmechanismus beinhalten. Auch gewisse Freihandelsabkommen sowie die Energiecharta kennen solche Streitbeilegungsklauseln mit Investor-Staat-Schiedsmechanismen.

Für die Schweiz als Homebase grosser internationaler Konzerne ist ein solches Transparenzübereinkommen von grosser Bedeutung. Es soll bei der Schiedsgerichtsbarkeit im Bereich des Investitionsschutzes Verbesserungen bringen. An der Investor-Staat-Schiedsgerichtsbarkeit wird kritisiert, dass es sich bei diesen Verfahren im Prinzip um Staatshaftungsprozesse mit öffentlichem Interesse handle. Die Schiedsgerichtsverfahren waren aufgrund der bisherigen Regelungen zumeist vertraulich, was zu Willkür führen könnte. Nun will die Uno hier Transparenz schaffen.

Ihre Kommission ist zur Überzeugung gelangt, dass gerade für ein Land wie die Schweiz, welche sich praktisch immer an die vereinbarten Verträge hält, ein solches Verfahren sehr wichtig ist. Auch die Schweizer Wirtschaft hat schon darauf hingewiesen, dass sie die Öffentlichkeit der Verfahren wünscht. Bisher haben sechzehn Staaten das Transparenzübereinkommen unterzeichnet.

Ihre Kommission hat diesem Entwurf des Bundesrates mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission, der Vorlage zuzustimmen.