Ettlin Erich · Ständerat · 2016-09-27
Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · CVP-Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Sie sehen an diesem Beispiel: Uns Steuerberatern geht die Arbeit nicht aus. Man hilft uns wirklich! Aber es ist ja nicht das, was wir wollen. Wir möchten einfach auch Unternehmen haben, die prosperieren, die wenig Verwaltungs- und Administrativaufwand haben und dann gute Resultate erzielen. Dann haben auch wir einen guten Job zu erledigen.
Die Motion behandelt eine etwas komplizierte Materie - ich bin mir dessen bewusst. Wir sollten hier auch keine Detaildiskussion führen. Das wäre im Prinzip die Sache der Kommissionen. Ich hoffe, dass man die Motion in den Kommissionen behandeln kann und sie dann auch annimmt.
Ich stelle auch nicht die Begrenzung der Pendlerpauschale nach Fabi infrage. Sie ist vom Volk angenommen worden. Das ist kein Thema. Es geht mir hier schlicht und einfach um den Abbau von Administration bzw. um den Nichtaufbau von Administration. Es ist ja eine zusätzliche Administration, die wir schaffen würden. Es ist eine weitere Verkomplizierung der Steuererklärung, der Erfassung von Fahrten, der Lohnausweise usw. Der Grund für diese Motion liegt darin, dass Unternehmen im Dezember 2015 auf mich zugekommen sind und gesagt haben: Die Fabi-Geschäftsfahrzeugregel gilt ab 1. Januar 2016. Was müssen wir jetzt machen? Wir müssen die Fahrten ab Januar erfassen. Ich hatte damals wirklich keine Lösung. Ich konnte ihnen nicht sagen, wie man es machen muss. Wir haben einfach gesagt, dass von den Steuerverwaltungen im Sommer 2015 gesagt worden ist, dass es eine Aufrechnung geben wird.
Zum Votum von Kollege Hêche: Economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband haben sich diese Problematik im Frühling und im Sommer 2015 angesehen. Sie hatten ein Anliegen: Sie wollten nichts im Lohnausweis. Das ist aus Sicht der Arbeitgeber verständlich. Der Lohnausweis sollte einfach nicht betroffen sein. Sie haben sich aber nicht darum gekümmert - das muss ich hier einfach sagen -, was das dann für die Steuererklärung der Monteure, der Leute mit Geschäftsfahrzeugen, bedeutet. Ich sage es Ihnen: Sie haben im Jahr 2017 ein zusätzliches Einlageblatt auszufüllen. Wir sprechen die ganze Zeit von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel. Und was machen wir? Das Gegenteil. Wir machen die Steuererklärung komplizierter. Wenn wir jetzt noch die Sprache der Erläuterungen hören, die Kollege Graber erwähnt hat, können Sie sich vorstellen, wie dann einfache Leute, eben diese Monteure, damit umgehen sollen. Es sind ja nicht nur Geschäftsinhaber, die diese Sprache verstehen, betroffen. Ich muss Ihnen sagen, dass wir damit den einfachen Leuten keinen Gefallen tun.
Es kommt hinzu, dass jetzt auch im Lohnausweis eine Ziffer zusätzlich bearbeitet werden muss, nämlich der Aussendienstanteil. Die Arbeitgeber haben ihr Ziel eigentlich nicht erreicht. Sie haben jetzt auch im Lohnausweis etwas zu bestätigen. Ich weiss, dass das den Verantwortlichen bei den Unternehmen nicht gefällt, weil der Lohnausweis für die Steuererklärung eine Urkunde ist. Wenn man einen falschen Lohnausweis ausfüllt, ist das eine Urkundenfälschung. An die Arbeitgeber hat man also nicht gedacht.
Zur Mitteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Es ist ja begrüssenswert, dass die Steuerverwaltung diese Mitteilung gemacht hat. Ich muss hier einfach zwei, drei Sachen dazu sagen. Es ist eine Mitteilung, kein Kreisschreiben. Kollege Wicki hat es gesagt, sie kam am 15. Juli 2016 heraus, ein halbes Jahr, nachdem die Regelung schon galt. Die Unternehmen hatten sich also schon arrangiert und mussten dann im Juli sehen, dass es vielleicht Vereinfachungen gibt. Aber es ist nur eine Mitteilung, es ist kein Kreisschreiben. Die Rechtssicherheit ist damit nicht gewahrt. Das Zitat von Kollege Graber aus einer Antwort der Steuerverwaltung Zürich stammt vom August 2016. Ich habe das Datum gesehen, aber nicht den Inhalt. Nach dieser Mitteilung hat die Steuerverwaltung im Text und in den Anwendungsbeispielen noch etwas herumgewurstelt. Wir sehen hier die Gefahr, dass die Kantone sagen, es sei der Bund, der das gesagt habe, es sei aber nur eine Mitteilung, sie würden sich nicht daran halten. Ich denke auch, dass dieses Mitteilungsblatt schlicht zu spät kommt.
Noch etwas zu den Steuerausfällen: Ich habe immer gehört, man habe doch in der Fabi-Vorlage mit Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken gerechnet und diese kürze man jetzt. Kollege Graber hat es gesagt, auch darin sind die Geschäftsfahrzeuge, die Zusatzeinkünfte, die man mit ihnen generieren will, nicht enthalten. In der Fabi-Botschaft steht auf Seite 1678: "Durch die Obergrenze beim Fahrkostenabzug von 3000 Franken fliessen rund 200 Millionen Franken an zusätzlichen Steuererträgen in die Bundeskasse ... Die Begrenzung des Fahrkostenabzuges erfolgt im DBG." Nirgends in der Botschaft - man kann heute, wenn man sie als PDF hat, ja im Volltext suchen - steht etwas von Geschäftsfahrzeugen. Es war auch nie die Idee.
Ich muss auch sagen, diese Mehreinnahmen von 200 Millionen Franken hätte man gar nicht berechnen können, weil bei den Geschäftsfahrzeugen in der Vergangenheit, und hoffentlich auch in Zukunft - es ist ja so vorgesehen -, kein Abzug für den Weg vom Wohnort an den Arbeitsort gemacht wurde. Man hatte die Daten gar nicht. Man konnte nicht schauen, wie viele Leute ein Geschäftsfahrzeug haben bzw. wie lang der Arbeitsweg dieser Leute ist, weil man die Daten nicht hatte. Man hat es also gar nicht berechnen können. Es hat auch niemand von den Monteuren, Vertretern usw. gesprochen, die diese zusätzlichen Steuererträge generieren müssten. Das ist hier auch zu sagen.
Ich denke, dass man eine Lösung finden muss, die diesen administrativen Mehraufwand beseitigt. Es ist ein administrativer Mehraufwand. Es ist sicher nicht weniger, es ist sicher nicht gleich viel, es ist mehr Aufwand. Jetzt kann man darüber streiten, ob es viel mehr Aufwand ist oder ob man das einfach so machen kann. Aber wir predigen die ganze Zeit von einer Reduktion der Administration. Wir machen das alle. Im Wahlkampf haben wir es gemacht, und hier sagen wir es: Wir müssen reduzieren. Doch wir machen das Gegenteil, wir machen einfach das Gegenteil. Mein Vorschlag ist, dass man die Aufrechnung des fiktiven Einkommens mit der Erfassung der Kilometer sowie der Aussendiensttage usw. einfach nicht vornimmt, indem man festhält, dass in den 9,6 Prozent Privatanteil auch die Arbeitswegkosten enthalten sind. Die Geschäftsfahrzeuginhaber haben weiterhin keine Abzugsmöglichkeit für den Arbeitsweg. Deshalb kann man auch keine Begrenzung machen. Diese Personen werden hier nicht bevorteilt. Die Vorschläge im Mitteilungsschreiben - wie Pauschalen für Berufsgattungen - sind gut gemeint, führen aber zu neuen Ungerechtigkeiten, zu Rechtsunsicherheit und zu Diskussionen.
Ich bitte Sie deshalb, meine Motion anzunehmen. Herr Kollege Hêche, ich erhalte sie aufrecht.