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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-09-27

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Es ist nett, dass Sie mit mir etwas Mitleid haben, aber ich fühle mich eigentlich nicht geschädigt. Ich möchte zuerst noch meinem Erstaunen darüber Ausdruck geben, in welcher Kommission das Geschäft behandelt wurde. Es geht hier um eine reine Steuerfrage. Das Geschäft gehört in jene Kommission, welche tatsächlich Steuergeschäfte behandelt, und nicht in eine andere Kommission.

Ich möchte nichts wiederholen, was schon gesagt wurde. Aber Sie müssen wissen: Normalerweise schliesst ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag ab. Das Geschäftsauto ist ein Punkt des Arbeitsvertrages. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer haben alles Interesse daran, dass die Rahmenbedingungen in diesem Arbeitsvertrag stimmen. Die Regel war: Der Privatanteil beträgt 9,6 Prozent; dazu gehört auch der Arbeitsweg. Das war die Regel, damit ist alles Private abgegolten. Man kann diese 9,6-Prozent-Pauschale erhöhen oder senken; das ist das eine Modell. Das andere Modell ist: Der Arbeitnehmer verzichtet auf ein Geschäftsfahrzeug und rechnet die Fahrkosten ab. Solche Arbeitsverträge umfassen, weil sie ein Auto und die Amortisation beinhalten, meistens drei, vier, fünf Jahre. Wie man da auf das Jahr 2016 hin die Spielregeln ändern kann, verstehe ich einfach nicht. Das Thema Geschäftsfahrzeuge wurde auch in der Volksabstimmung nie thematisiert; das muss man klar und deutlich sagen. Das ist auch logisch, denn der Privatanteil wird pauschal abgegolten, man konnte gar nie einen Pendlerabzug geltend machen. Wer ein Geschäftsfahrzeug hat, kann keinen Pendlerabzug geltend machen.

Dann hätte ich eine Frage an den Herrn Bundesrat: Sie schreiben, dass es einen minimalen administrativen Aufwand geben werde. Sie haben vorhin Herrn Graber gehört. Was versteht der Bundesrat unter einem minimalen administrativen Aufwand? Das würde mich interessieren. Wissen Sie, dass diese Information revisionstauglich sein muss? Das ist der Aufwand, den ich habe, ich kann das nicht schätzen. Wenn die Revision kommt, wenn die Steuerverwaltung kommt, wenn es um die AHV geht, um was auch immer, dann muss das revisionstauglich sein. Ich bin dann gespannt, ob eine Arbeitgeberschätzung aufgrund einer Spesenabrechnung - indem man sagt: "Der war etwa zwanzig Tage in der Firma oder auswärts" - akzeptiert wird. Das ist doch überhaupt nicht so; es wäre das erste Mal, dass es so wäre. Dann möchte ich schon ein rechtlich verbindliches Rundschreiben dafür haben. Es wurde gesagt, der Lohnausweis sei eine Urkunde. Es ist Betrug, wenn er falsch ausgefüllt ist; er muss richtig ausgefüllt werden, ich werde angehalten, das so zu machen. Da würde es mich schon interessieren, was Sie unter einem minimalen administrativen Aufwand verstehen.

Ich bitte Sie, der Motion zuzustimmen und sie anzunehmen und hier wirklich einen administrativen Blödsinn wieder aufzuheben. Sie schaffen nicht Gerechtigkeit, wenn Sie den administrativen Aufwand bis ins Ungerechte aufblähen. So schaffen Sie nicht Gerechtigkeit. Darum bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.