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Walti Beat · Nationalrat · 2016-09-27

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27

Wortprotokoll

Die WAK Ihres Rates hat die vorliegende parlamentarische Initiative am 15. August beraten. Die parlamentarische Initiative verlangt, wie wir bereits gehört haben, die Schaffung gesetzlicher Grundlagen dafür, dass die Protokolle der Sitzungen des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank spätestens nach einem Jahr öffentlich gemacht werden. Begründet wird dieses Ansinnen damit, dass angesichts der Unabhängigkeit der Nationalbank die Transparenz über ihre Entscheide und über die diesen zugrunde liegenden Überlegungen verbessert werden muss. Die Kommissionsmehrheit hält die Kommunikation der Nationalbank zu ihren Entscheiden für ausreichend und die Gefahren bzw. Probleme, die mit der Veröffentlichung der Protokolle verbunden sein könnten, für grösser als den möglichen zusätzlichen Nutzen einer solchen Veröffentlichung. Sie beantragt Ihnen daher, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Die Nationalbank hat als unabhängige Zentralbank der Schweiz die gesetzliche Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten, und sie hat dabei stets die Gesamtinteressen des Landes im Auge zu behalten. In der Umsetzung dieser Ziele durch ihre Geld- und Währungspolitik ist sie unabhängig und frei. Gegenstück und Gegengewicht der Unabhängigkeit sind selbstverständlich die Rechenschaftsablage über die Entscheide und die Transparenz derselben. Die Pflicht, der Politik und der interessierten Öffentlichkeit ihre Entscheide darzulegen und verständlich zu machen, ist eine wesentliche Voraussetzung ihrer Legitimation und damit auch der Zielerreichung. Entsprechend vielschichtig und strukturiert und auch wohlabgewogen - ich sage das bewusst - ist die Kommunikation der Nationalbank. Diese pflegt sie mit dem Bundesrat im regelmässigen Informationsaustausch und in Diskussionen über die Einschätzung der Lage. Sie pflegt die Kommunikation mit dem Parlament im Rahmen der Rechenschaftsablage und auch gegenüber der Öffentlichkeit mit Medienmitteilungen und Pressekonferenzen.

Die Öffentlichkeit wird insbesondere durch die halbjährlichen Medienkonferenzen und mit vierteljährlichen Medienmitteilungen bedient und über die Überlegungen in Kenntnis [PAGE 1657] gesetzt. Darin werden auch die Wirtschaftslage und die darauf basierenden geldpolitischen Entscheide im Detail erörtert. Die Nationalbank stellt dabei die Begründungen und Elemente der bisherigen sowie der geplanten Geldpolitik vor, um den Wirtschaftssubjekten die Erwartungsbildung über die künftige Geldversorgung der schweizerischen Wirtschaft zu erleichtern.

Die letzte Ausgabe einer solchen detaillierten Medienmitteilung datiert vom 15. September dieses Jahres; das war also während unserer laufenden Session. Wenn Sie sich die Mühe machen, diese Medienmitteilung zu lesen, wissen Sie, dass die Information sehr gewissenhaft und sehr fundiert ist und damit ein hohes Mass an Glaubwürdigkeit und Erklärbarkeit entwickeln kann.

Die Veröffentlichung der Nationalbankprotokolle würde diese Kommunikation, die Transparenz und die Verständlichkeit der Nationalbankpolitik kaum verbessern. Sie würde jedoch verschiedene Risiken bergen. Insbesondere wäre das Konsensprinzip im Dreierdirektorium gefährdet, weil einzelne Mitglieder des Direktoriums aufgrund ihrer persönlichen Stellungnahmen seitens Politik und Medien stärker unter Druck kommen würden. Ein Problem ist auch, dass allenfalls wichtige Fragen nicht mehr im Gremium, sondern ausserhalb der offiziellen Sitzung vorbesprochen würden, damit nicht alles en détail protokolliert werden muss. Letztlich, und das halte ich für den gravierendsten Nachteil, würden auch längerfristig angelegte Strategien verunmöglicht oder mindestens erschwert, weil zum Beispiel vorbehaltene Beschlüsse, die deutlich über diesen Horizont von zwölf Monaten hinausreichen, zu früh öffentlich gemacht würden. Damit droht das Risiko, dass die Nationalbank und damit der Schweizerfranken zum Spielball von Finanzmarktakteuren würden, d. h. die Frankenspekulation zunähme und damit auch die Wechselkursschwankungen, wenn die im Direktorium erwogenen Argumente ungefiltert öffentlich gemacht würden. Das Direktorium müsste sozusagen alle Karten stets auf den Tisch legen, ohne sich erklären zu können. Dieses Risiko ist umso reeller, als der Schweizerfranken zwar eine international wichtige Währung ist, unser Währungsraum aber global gesehen doch sehr klein und damit für grosse Wechselkursschwankungen anfällig ist.

Aus diesem Grund ist im Übrigen die Situation in der Schweiz mit derjenigen in den zitierten anderen Ländern überhaupt nicht vergleichbar. USA, UK, Europaraum, Japan - das sind alles ungleich grössere Währungsräume, gegen die sich nicht so trefflich spekulieren lässt wie gegen die kleine Schweiz. All dies wäre sicher nicht im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft. Es würde im Gegenteil die Gewährleistung der Preisstabilität und damit die Sicherung des Wohlstands erschweren.

Die WAK empfiehlt Ihnen deshalb mit 19 zu 6 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.