Zanetti Roberto · Ständerat · 2016-09-28
Zanetti Roberto · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Ich muss zugeben, dass der Rückweisungsantrag auf der Fahne ein bisschen barock formuliert ist. Man hätte das auch eleganter machen können, indem man gesagt hätte, der Bundesrat solle die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne dabei den erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel anzutasten. Ich bitte Sie, diese Formulierung noch im Hinterkopf zu behalten. Anschliessend könnte man dann das Stabilisierungsprogramm oder die Finanzpläne neu durchrechnen und käme unter Umständen zu anderen Schlüssen. Damit würde auch klar zum Ausdruck gebracht, dass die Grundsätze der Schuldenbremse so, wie sie in Artikel 126 der Bundesverfassung stehen, insgesamt in Ordnung sind und dass sie eigentlich nicht bestritten werden.
Budgetpolitik ist aber kein Selbstzweck. Selbstverständlich muss auf lange Sicht ein Haushalt ausgeglichen sein. Man könnte sich allenfalls darüber streiten, was eine lange Sicht ist. Aber ein öffentlicher Haushalt hat eben auch eine eminente volkswirtschaftliche Dimension: Er kann auf die Konjunktur dämpfend oder stimulierend wirken. Deshalb darf man den Bundeshaushalt nicht ausschliesslich aus der kurzfristigen buchhalterischen Tunnelblickperspektive anschauen, gelegentlich ist es notwendig, auch eine längerfristige volkswirtschaftliche Panoramasicht anzuwenden.
Eine vertretbare Neuverschuldung im Rahmen des Wirtschaftswachstums ist nichts Schlimmes, ist nicht etwas per se Schlechtes; sie ist unter Umständen sogar volkswirtschaftlich sinnvoll und geboten. Immerhin haben zwei unverdächtige Instanzen diesen Panoramablick gewagt, und sie kommen zu ähnlichen Schlüssen. Paul Krugman, ein, so denke ich, weltweit anerkannter Ökonom, hat im Nachgang zu einem UBS-Anlass gemäss "NZZ am Sonntag" vom 25. September 2016 auf die Frage, was er der Schweizerischen Nationalbank empfehle, wie folgt geantwortet: "Wahrscheinlich können die Negativzinsen nicht mehr bedeutsam tiefer sinken. Die Erwartungen müssen gebrochen werden. So etwas geht nur mit einer Kombination aus lockerer Geldpolitik und stimulierenden Staatsausgaben." Er sagte "stimulierende Staatsausgaben" - gewissermassen meine Rede -, und weiter heisst es: "Ich weiss, dass dies politisch schwer umsetzbar ist. Es geht der Schweiz dafür nicht schlecht genug." So weit Krugman.
Gestern konnten wir in der "Neuen Zürcher Zeitung" - die "Neue Zürcher Zeitung" ist im Rahmen der Mediendebatte als ausgesprochen seriöses Medium dargestellt worden - Folgendes lesen, in der Online-Ausgabe von vorgestern sogar mit einem Zwischentitel "Aufweichung der Schuldenbremse": "Schliesslich redete der IMF" - damit ist der IWF, also der Internationale Währungsfonds, gemeint - "aber auch einer Aufweichung der Schuldenbremse das Wort. Er lobte diesen Mechanismus ganz grundsätzlich" - so, wie ich das auch gemacht habe -, "sieht darin aber auch die Gefahr eines zu tiefen Ausgabenniveaus des Staates, was den Druck auf die Geldpolitik erhöhen würde. Konkret schlägt er" - d. h. der IWF - "daher vor, dass ausgabenseitige Budgetunterschreitungen im Folgejahr auch für Ausgaben - statt nur für den Schuldenabbau - verwendet werden dürfen." So schliesst dann der Artikel: "Der Bundesrat ist freilich bereits daran, die Regeln der Schuldenbremse dahingehend zu überprüfen."
Damit also eine volkswirtschaftlich vernünftige und vertretbare Haushaltpolitik mit allfälliger moderater Neuverschuldung möglich ist, müsste allerdings die relativ starr definierte Schuldenbremse gemäss Finanzhaushaltgesetz ein bisschen modifiziert werden, immer unter Beachtung der offener definierten Verfassungsbestimmung.
Drei Problemkreise seien kurz angesprochen, ohne dass ich Sie mit allzu technischen und komplexen Details stresse.
1. Budgetierungsfehler aufgrund zu tiefer Einnahmenschätzungen haben zu restriktive Ausgaben zur Folge, mit allenfalls unerwünschten volkswirtschaftlichen Auswirkungen.
2. Budgetunterschreitungen bei den Ausgaben führen ebenfalls zu einem Ungleichgewicht von Einnahmen und Ausgaben mit potenziell negativen volkswirtschaftlichen Auswirkungen. Das ist eigentlich das, was der IWF gesagt hat.
3. Bei der Schätzung des K-Faktors, welcher den Ausgabenplafond in Relation zu den budgetierten ordentlichen Einnahmen festsetzt, sind unterschiedliche Annahmen möglich. Es ist insbesondere von Bedeutung, ob dabei die reale oder die nominale Wirtschaftsentwicklung zugrunde gelegt wird und welche statistischen Glättungsmasse angewendet werden; Stichwort - aber nachher will ich da nicht weiter in die Details gehen - Hodrick-Prescott-Filter oder eben andere entsprechende Filter. Diese unterschiedlichen Annahmen führen zu beträchtlichen Differenzen bei der Schätzung des K-Faktors mit ebenso signifikanten Unterschieden bei der Festsetzung des Ausgabenplafonds, und da geht es schnell einmal um dreistellige Millionenbeträge.
Wir bewegen uns hier in der finanzwissenschaftlichen Mikromechanik, und das sprengt natürlich die Möglichkeiten einer Plenumsdebatte. Deshalb höre ich auch damit auf. Aber ich glaube, es wäre wünschenswert, wenn die zuständigen Kommissionen diese Angelegenheit zu gegebener Zeit vertieft prüfen würden.
Kurz und gut, eigentlich geht es darum, unter Einhaltung der Grundsätze der Schuldenbremse, aber mit dem Einsatz des geeigneteren Werkzeugs etwas mehr finanziellen Spielraum zu schaffen. So hätte dann die öffentliche Hand auch die Möglichkeit, in der aktuellen Tiefzins- oder sogar Negativzinssituation zu profitieren und kluge, notwendige und wünschbare Investitionen in die Zukunft zu tätigen. Unter dem aktuellen, sehr starren Schuldenbremsenregime gemäss Finanzhaushaltgesetz ist das leider nicht möglich.
Immerhin sieht auch der Bundesrat Handlungsbedarf. In der Antwort vom 17. August 2016 auf die gestern behandelte Interpellation Rechsteiner Paul 16.3421 und dann noch mündlich unterstützt von Herrn Bundesrat Maurer sagt nämlich der Bundesrat: "Der Bundesrat wird aber die Handhabung der Schuldenbremse überprüfen, ohne dabei den erreichten Schuldenabbau und die in der Bundesverfassung verankerte Ausgabenregel anzutasten. Das EFD wird dem Bundesrat dazu Ende 2016 einen Bericht vorlegen." Ich habe Ihnen vorhin gesagt, Sie sollten die elegantere Formulierung des Rückweisungsantrages im Hinterkopf behalten. Das wäre genau diese Formulierung, die auch der Bundesrat in der Beantwortung der Interpellation gewählt hat. Vielleicht eine kleine Anmerkung: Wenn der Bericht dem Bundesrat vorgelegt worden ist, wäre es vielleicht nicht schlecht, wenn man nach dem Bundesrat auch die zuständigen Finanzkommissionen begrüssen könnte.
Immerhin kann ich sagen: Ein Ökonom von Weltrang, der Internationale Währungsfonds, der Bundesrat und ich - also vier Koryphäen auf diesem Gebiet - sehen das Problem ziemlich ähnlich. Zwischen dem Bundesrat und mir gibt es eigentlich nur eine klitzekleine Differenz, nämlich in Bezug auf das Vorgehen. Der Bundesrat würde mit dem Stabilisierungsprogramm zuerst handeln und dann die Schuldenbremse prüfen; ich möchte aber zuerst die Schuldenbremse prüfen und dann handeln. Um ehrlich zu sein, muss ich sagen: Zuerst zu prüfen und dann zu handeln scheint mir eigentlich eine angemessene Handlungsmaxime zu sein. Ich finde es ehrlich gesagt ein bisschen klüger. Wir würden damit wenig Zeit verlieren, könnten dann aber wirklich Nägel mit Köpfen machen. Die Entscheide für das nächste Jahr fallen ohnehin im Rahmen der Budgetdebatte, sodass da eigentlich nichts passieren würde. Wir könnten einfach mit besserem theoretischem Background an die Sache herangehen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Rückweisungsantrag der Minderheit zuzustimmen. Sollte sich wider Erwarten keine Mehrheit für diesen Antrag ergeben, wäre ich immerhin froh, Herr Bundesrat, wenn wir zu gegebener Zeit den erwähnten Bericht in den Finanzkommissionen vertieft diskutieren [PAGE 825] könnten. Ich glaube wirklich, dass wir da dem Bundeshaushalt neue Perspektiven für eine kreative, innovative und zukunftsgerichtete Finanzpolitik bieten könnten.