preparatory:AB 205500
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-28
Wortprotokoll
Ich danke vorab für die gute Aufnahme dieses Stabilisierungsprogramms und für Ihr Verständnis. Gestatten Sie mir, dieses Stabilisierungsprogramm vorab in einen etwas grösseren Zusammenhang zu stellen.
Wir sprechen jetzt immer über die Verwaltung. Aber wir müssen immer auch berücksichtigen, dass wir Millionen von Steuerzahlern haben, die froh sind, wenn Sie mit dem Steuerfranken sorgfältig umgehen, und die keine Freude haben, wenn das Geld hier grosszügig ausgegeben wird und wir dann dafür irgendwelche Steuern oder Abgaben erhöhen müssen. Gleichzeitig ist dies auch ein Signal für gute Rahmenbedingungen für die Wirtschaft. Es gibt also durchaus diese Aussenwelt, die von uns einen sparsamen Umgang mit dem Steuerfranken erwartet, damit entsprechend mehr Mittel verfügbar bleiben. Wir können die vorgesehenen Massnahmen also nicht nur intern auf die Verwaltung beziehen; dieses Stabilisierungsprogramm ist auch ein starkes Zeichen gegen aussen, ein Zeichen dafür, dass wir für stabile Verhältnisse sorgen wollen. Es heisst ja auch "Stabilisierungsprogramm"; es heisst nicht "Sparprogramm", weil wir nirgends sparen, sondern tendenziell einfach das Ausgabenwachstum etwas verlangsamen. Wirklich sparen tun wir noch nirgends, und das ist zu berücksichtigen.
Der Bundeshaushalt steht in den nächsten Jahren vor grossen Herausforderungen. Als wir dieses Stabilisierungsprogramm letztes Jahr entworfen haben, haben wir gedacht, dass wir damit bis 2019 stabile Verhältnisse haben würden. Inzwischen hat das Parlament verschiedene Ausgaben beschlossen, die über die Vorgaben des Bundesrates hinausgehen; deshalb sind wir bereits daran, zusätzliche Programme für die Jahre 2018 bis 2020 aufzubereiten. Man könnte mit Schiller sagen, es sei der Fluch der bösen Tat, dass sie fortwährend Böses gebären müsse. Wenn Sie also als böse Tat neue Ausgaben beschliessen, müssen wir eben mit bösen Taten folgen und wieder Sparprogramme auflegen. Wenn Sie jetzt die Sparanstrengungen beklagen, muss ich sagen: Es wäre manchmal vorteilhaft, schon bei Ausgabenbeschlüssen zu bedenken, was diese später bewirken. Es ist einfacher, politische Signale auszusenden, als später [PAGE 829] unter schwierigen Umständen beschlossene Ausgaben wieder zu kürzen.
Zusammengefasst denke ich heute, dass dieses Stabilisierungsprogramm ein vergleichsweise kleiner Schritt ist in Bezug auf das, was wir Ihnen noch unterbreiten müssen. Es werden weitere Schritte folgen. Daher möchte ich Sie doch auch auffordern, dieses Stabilisierungsprogramm möglichst als Ganzes durchzubringen. Denn für künftige Sparprogramme wäre es kein gutes Zeichen, wenn schon dieses Programm jetzt aufgeschnürt würde. Denn wir werden einfach noch mehr sparen müssen.
Das Ziel ist die Einhaltung der Schuldenbremse. Um hier schon auf Herrn Zanetti einzugehen: Er hat ja auch viermal gesagt, dass er die Schuldenbremse einhalten möchte. Da möchte ich schon klar festhalten, dass der Bundesrat keine Aufweichung der Schuldenbremse beschlossen hat, in keiner Art und Weise. Er hat von uns einen Bericht verlangt, wie man das allenfalls machen möchte. Ich kann Ihnen jetzt schon Folgendes ankündigen: So, wie wir das sehen, wird dieser Bericht die Argumente dafür stärken, dass es keinerlei Auflockerung der Schuldenbremse geben soll. Denn alle Vorzeichen, die wir heute haben, sprechen dagegen, dass wir irgendwo an dieser Schuldenbremse etwas ändern. Ich werde Ihnen diesen Bericht dann gerne zustellen, damit Sie mehr Argumente haben, die aufzeigen, warum nichts geändert werden soll. Das vorab zu diesem Bericht, den der Bundesrat bestellt hat. Er hat ihn nicht bestellt, weil er eine Änderung beschlossen hat, sondern er möchte gerade auch Antworten auf Ihre Argumentationen finden.
Dieses Stabilisierungsprogramm im Umfang von etwa einer Milliarde Franken ist notwendig, damit die Schuldenbremse 2017 eingehalten werden kann. Mit dem Budget 2017 zählen wir nicht nur auf diese Schuldenbremse, sondern haben dort auch, wie Sie wissen, Ausserordentlichkeit für Asylkosten beantragt. Nur indem wir 400 Millionen Franken ausserordentlich verbuchen - das schlagen wir Ihnen vor - und dieses Stabilisierungsprogramm umsetzen, kann die Schuldenbremse eingehalten werden. Wenn diese Schuldenbremse nicht spielen sollte, hätten wir im Budget noch entsprechend mehr einzusparen, damit das dann funktioniert. Mit diesem Stabilisierungsprogramm finden wir eine Lösung, die grundsätzlich akzeptabel ist.
Die Stabilisierungsprogramme, die wir für 2018, 2019 und 2020 auflegen müssen, dürften in der Grössenordnung von gegen 1,5 Milliarden Franken liegen. So, wie wir das heute beurteilen, werden wir Ihnen das Stabilisierungsprogramm für 2018 im ersten Quartal des nächsten Jahres vorlegen müssen, damit wir auch ab 2018 die Schuldenbremse einhalten können. Zurzeit gibt es noch Diskussionen im Rat über die AHV usw. Das werden wir dann beurteilen müssen, ebenso wie neue wirtschaftliche Entwicklungen. Die Grössenordnung von gegen 1,5 Milliarden Franken für ein künftiges Stabilisierungsprogramm steht eigentlich fest.
Die Hochrechnung für 2016 darf nicht zu falschen Schlüssen führen. Sie beinhaltet ausserordentliche Einnahmen und weniger Ausgaben, was auf die Negativzinsen zurückzuführen ist. Es gibt insbesondere Unternehmen, die die direkte Bundessteuer im Voraus bezahlen, weil sie sonst das Geld mit Negativzinsen bei der Bank deponieren müssen. Die Vorauszahlungen für 2017 betragen nach heutiger Schätzung etwa 2,9 Milliarden Franken. Wir erhalten sie 2016 und müssen sie gemäss Finanzhaushaltgesetz auch 2016 verbuchen. Das wird uns in den kommenden Jahren fehlen, wenn die Negativzinsen wegfallen. Wir gehen davon aus, dass wir ab 2018 aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung bei den Zinsen wieder im Plus sein werden. Das heisst, in diesem Jahr gibt es nochmals einen hohen Überschuss im Umfang von vielleicht 1,5 Milliarden Franken. Dieses Geld wird uns später fehlen. Wenn wir die Sondereffekte aus der Hochrechnung ausklammern, haben wir ein Minus von 100 Millionen Franken, also eine praktisch ausgeglichene Rechnung. Die Vorauszahlungen, die jetzt erfolgen, werden wir später spüren. Daher ist das Bundesbudget langfristig unter Druck, sowohl von den Einnahmen wie auch von den Ausgaben her. Wir haben also in den nächsten Jahren nicht viel Spielraum und werden damit leben müssen.
Dieses Stabilisierungsprogramm bringt insbesondere eine Konsolidierung auf der Ausgabenseite. 80 Prozent der Sparmassnahmen entfallen auf die schwach gebundenen Ausgaben - wie schon bei früheren Sparprogrammen. Das ist bei kurzfristigen Kürzungen fast nicht anders möglich. Wir haben insbesondere auch im Eigenbereich, bei den Personalausgaben, gespart. Bei den Personalausgaben haben wir ja Ihre Vorgaben mit den insgesamt 35 000 Stellen einzuhalten. Das führt dann eben auch zum Abbau beim Zoll; ich werde darauf zurückkommen.
Wir sind bei unserem Stabilisierungsprogramm auch davon ausgegangen, dass wir die Kantone nicht übermässig belasten wollen. Wir sind der Meinung, dass uns das geglückt ist. Dass die Kantone nicht überall applaudieren, wenn sie betroffen sind, ist auch klar. Aber das Programm ist, denke ich, für die Kantone grundsätzlich so machbar.
Es ist natürlich so - das werden auch Sie feststellen -: Wenn wir sparen, führt das zur Tatsache, dass man das an der Front auch merkt. Das kam am Beispiel der Zollstellen zum Ausdruck. Es ist also nicht so, dass wir Leute auf Halde haben oder überflüssige Aufgaben erfüllen würden. Vielmehr ist es so, dass man es auch ganz offensichtlich merkt, wenn wir etwas nicht mehr machen. Das führt ja dann auch zum heldenhaften Gebaren beispielsweise der Gemeinde Bargen, die um Mehrverkehr kämpft, um andere Dörfer vom Verkehr zu entlasten. Das sind etwas neue Aspekte, die ich hier höre; ich werde im Detail noch darauf zurückkommen.
Es ist aber schon auch eine der Konsequenzen, die an diesem Beispiel der Zollstellen zum Ausdruck kommt: Wenn man spart, dann merkt man das irgendwo. Es wäre ja nicht normal, wenn man weniger ausgäbe und alles fortgeführt werden könnte. Auch damit haben wir uns, glaube ich, auseinanderzusetzen. Sie tragen natürlich auch die Verantwortung für den Gesamthaushalt und nicht nur für Ihre Region; da haben Sie eine Güterabwägung vorzunehmen.
Ich kann insgesamt festhalten, dass wir meinen, dass dieses Stabilisierungsprogramm ein vernünftiger Vorschlag ist. Es ist notwendig zur Einhaltung der Schuldenbremse 2017. Wir werden darum an allen unseren Anträgen, die wir Ihnen gestellt haben, festhalten. Ich würde Ihnen aber nicht in den Rücken fallen, wenn Sie noch mehr sparen wollten. Das sei Ihnen überlassen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.
Zum K-Faktor noch, zum Antrag der Minderheit Zanetti Roberto: Den K-Faktor bestimmt die Konjunktur. Bei schlechter Konjunktur könnte man dementsprechend mehr Schulden machen. Aber dieser K-Faktor ist symmetrisch. Wenn wir also diesen Faktor verändern und vorübergehend mehr Schulden machen können, dann muss das später durch Überschüsse wieder kompensiert werden. Wenn wir jetzt die Zeitperiode betrachten, in der wir mit dem Budget Schwierigkeiten haben werden, wegen stagnierender Einnahmen und wachsender Ausgaben, dann, denke ich, reden wir bereits vom Stabilisierungsprogramm bis 2020. Während dieser Zeit Schulden zu machen und sie dann später zu kompensieren ist ein Nullsummenspiel. Da täuschen wir uns selbst, wenn wir diesen K-Faktor verändern. So schlecht ist die Konjunktur trotz allem nicht. Die Wirtschaft ist ja erstaunlich stabil, und das Wachstum ist höher, als wir erwartet haben. Es gibt also eigentlich keinen Grund, den K-Faktor jetzt zu verändern und vorübergehend Schulden zu machen, die wir dann später wieder kompensieren müssen. Wir werden auch langfristig die Balance finden müssen zwischen Einnahmen und Ausgaben. Daher ist dieser Antrag etwas zu kurz gedacht. Es wäre vielleicht für dieses Jahr noch schön, für nächstes Jahr auch, aber die Folgen holen uns irgendwann wieder ein. Insbesondere geht Ihre Rechnung, Herr Zanetti, dann nicht auf, wenn Sie die Schuldenbremse einhalten wollen, wie Sie es viermal betont haben, weil sie bei einer Rückweisung schon nächstes Jahr nicht eingehalten würde. Da stolpern Sie über Ihre eigenen Aussagen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag abzulehnen. [PAGE 830]