Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-09-28
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-28
Wortprotokoll
Wenn, wie das hier bei der Altersvorsorge der Fall ist, eine Revision ansteht und sich eine Kommission an die Revision eines Gesetzeswerkes macht, dann ist ja das Finden von Sparpotenzial ein Hauptgrund der Revision. Da kommt man nicht darum herum. In Tat und Wahrheit ist es aufgrund der aktuellen und künftigen Lage der AHV der Hauptzweck. Man kommt also nicht darum herum, Bereiche zu benennen, in denen tatsächlich Sparpotenzial vorhanden ist.
Wir sind der Meinung, dass die Kommission in den vorliegenden Fragen tatsächlich nach sehr austarierten Lösungen gesucht hat. Sie haben vorhin die einzusparenden Summen gehört. Wir kommen da nicht darum herum. Dass jetzt in diesen Bereichen selbstverständlich von der einen Seite noch eine gewisse Verschärfung in einigen Artikeln gewünscht wird, ist klar; dass von linker Seite in einigen Minderheitsanträgen eine Entschärfung gefordert wird, ist auch [PAGE 1669] klar. In Tat und Wahrheit haben wir es damit zu tun, dass wir irgendwo etwa in der Mitte eine Lösung finden müssen. Nach Ansicht der BDP-Fraktion ist dies die Linie der Mehrheit.
Wir bitten Sie, der Mehrheit zu folgen, insbesondere auch deshalb, weil es sich hier tatsächlich nicht einfach um willkürliche Einsparungen handelt, die man machen möchte. Vielmehr folgen wir der Realität der Veränderung der Gesellschaft und der Veränderung der Lebensformen. In einigen Bereichen gibt es Situationen, bei denen man nicht gerade von Missbrauch sprechen kann - weil es kein aktiver Missbrauch ist -, in denen es aber doch, gerade im Bereich der hier schon mehrfach zitierten Fälle der älteren Herren, zumindest Leute gibt, die tatsächlich Renten beziehen oder von Renten profitieren, obschon sie das weder brauchen noch wünschen. In diesen Artikeln, in diesem Block ging es auch darum, solche Situationen auszumerzen, in denen es nicht mehr zeitgemäss oder nicht mehr notwendig ist, Renten auszubezahlen.
Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 22 der Streichung der Kinderrente zuzustimmen und bei Artikel 25, wo es um den Wohnsitz in der Schweiz geht, ebenfalls der Mehrheit zu folgen. Die Indexierung lehnen wir ab. Wir denken insbesondere, dass es nicht zu unterschätzen ist, welchen administrativen Aufwand eine differenzierte Indexierung und die Neuberechnung bei der Rückkehr nach Hause bei den betroffenen Personen auslösen würde.
Bei Artikel 23, der Regelung der Hinterlassenenrente, bitten wir Sie auch, der Mehrheit zu folgen. Den Antrag der Minderheit de Courten und den Antrag Schenker Silvia lehnen wir ab.