Hess Lorenz · Nationalrat · 2016-09-28
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Fraktion BD · 2016-09-28
Wortprotokoll
In diesem Block, bei der Frage des Mindestumwandlungssatzes und der Ausgleichsmassnahmen, unterstützt die BDP-Fraktion die Senkung des Umwandlungssatzes, ebenso die Begrenzung der Altersgutschriften bei 18 Prozent sowie die Limitierung der Übergangszeit auf 15 Jahre.
Hingegen unterstützen wir den Alternativantrag Sauter/Weibel nicht. Dies weniger, weil er um fünf nach zwölf eingereicht wurde, und auch weniger wegen des Umstandes, dass es unüblich ist, dass von Mitgliedern der Kommission noch Einzelanträge präsentiert werden - das mag ja noch durchgehen. Hingegen wurde ich zu Recht gefragt, ob die Kommission den Frühling und Sommer eigentlich im Marzilibad verbracht habe. Man kann tatsächlich auf diese Idee kommen, wenn man das von aussen betrachtet, ganz einfach deshalb, weil Konzepte, Konzeptarbeit, Systemisches Kommissionsarbeit sind. Und es stimmt eben nicht, dass wir dieses Konzept in dieser Form in der Kommission behandelt hätten.
Es kommt noch dazu, dass sich das, was uns in diesem Papier vor zwei Tagen als Ultima Ratio, als günstige Lösung präsentiert wurde, nach den neuesten Berechnungen offenbar als, man höre, teuerste Variante herausgestellt hat. Ich habe mich am Morgen, als wir diese Zahlen gesehen haben, [PAGE 1703] gefragt, wie oft diese Zahlen dann wohl hier im Rat apostrophiert würden oder wie oft dann gesagt würde, sie würden wohl nicht stimmen - es ist übrigens in den Voten zweimal vorgekommen. Das zeigt genau, dass die Diskussion geführt werden muss; Kollege de Courten hat das auch bestätigt. Es gibt jetzt da noch einiges zu rechnen, nur schon deshalb, weil man nicht weiss, ob die Zahlen der Verwaltung oder die Zahlen des Arbeitgeberverbandes stimmen. Also sollte man das diskutieren, und wenn es nicht klar ist, wenn die Auswirkungen nicht klar sind, können wir hier doch nicht eine Lösung durchwinken, die immerhin eines schon gezeigt hat, nämlich dass sie in der Tieflohnbranche zu Problemen führt und bei den Jungen und auch den KMU schlechte Auswirkungen hat; das ist unbestritten. Die Zahlen und die effektiven Kosten müssten beraten werden, das ist Kommissionsarbeit - und vielleicht findet man eine Variante zu dieser Variante, die jetzt auf dem Tisch ist.
Fazit: Es besteht zeitlich und inhaltlich keine Not, jetzt dieses Konzept zu verabschieden, auch wenn dann bei der Beratung des nächsten Blocks die 70 Franken bei der AHV tatsächlich verschwinden würden; davon ist ja bei den Mehrheitsverhältnissen mehr oder weniger auszugehen. Auch dann ist es überhaupt nicht notwendig, jetzt dieses Konzept in dieser Form in die Vorlage hineinzupacken. Wenn diese Idee gut ist, wenn man das diskutieren will, wird sich sehr wahrscheinlich der Ständerat damit beschäftigen; dann braucht man jetzt nicht diese Vorgabe in Form eines Gesamtkonzepts zu machen.
Es wurde schon mehrfach erwähnt: Immer, wenn es um die Erhöhung der AHV um 70 Franken ging, stand die Aussage im Raum, es müsse nichts kompensiert werden. Den Rest kennen Sie: Wir diskutieren jetzt hier über Kompensationsvarianten, weil offenbar alle erkannt haben, dass Handlungsbedarf besteht. Weil tatsächlich weder inhaltlich noch vom Prozess her ein Grund für die Aufnahme dieses Konzepts besteht, bitten wir Sie, diesem Konzept nicht zuzustimmen.
Was die Ausgleichsmassnahmen anbelangt, folgt die BDP-Fraktion der Mehrheit, also der Begrenzung der Altersgutschriften ab 45 Jahren bei 16 Prozent. Auch der Einstieg mit 18 Jahren ist insofern eine Angleichung an den Bereich der Versicherungen für Tod und Invalidität: Dort haben wir dann die gleichen Bedingungen.
Die Übergangsfrist habe ich schon am Anfang meines Votums erwähnt. Dort folgen wir, wie auch sonst bei allen Bestimmungen in diesem Block, der Mehrheit.