Humbel Ruth · Nationalrat · 2016-09-28
Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · CVP-Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Sie haben zwar soeben Ausgleichsmassnahmen in der zweiten Säule beschlossen. Sie haben die teuerste aller Varianten gewählt, sie kostet geschätzte 4,5 Milliarden Franken. Sie belasten damit die unteren Einkommen massiv, und Sie vernichten damit auch Arbeitsplätze. Das war der einhellige Tenor in der Kommission, im Ständerat und in der Botschaft des Bundesrates zu diesem Modell.
Ich möchte Ihnen trotzdem Ausgleichsmassnahmen in der AHV beliebt machen gemäss dem Konzept des Ständerates, und zwar die Kompensation durch die Erhöhung um 70 Franken in der AHV für künftige Neurentnerinnen und Neurentner, weil es die kostengünstigste, effizienteste und wirksamste Lösung wäre. Sie kostet insgesamt, mit einer Anhebung des Ehepaarplafonds, 2,9 Milliarden Franken gegenüber den 4,5 Milliarden Franken, die Sie soeben beschlossen haben.
Wenn wir über das Obligatorium in der zweiten Säule sprechen, dann geht es um rund 15 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Erwerbstätigen, die unter das Obligatorium fallen. Also 85 Prozent sind darüber oder haben keine zweite Säule. Für alle in der zweiten Säule Versicherten wird es eine Senkung des Umwandlungssatzes geben. Gut, Sie können sagen, dass das den überobligatorischen Bereich betreffe, der gehe Sie nichts an. Aber wenn es Rentensenkungen gibt, dann kommt es der einzelnen Person nicht darauf an, ob diese jetzt nur im überobligatorischen Bereich der zweiten Säule erfolgen. Fakt ist beispielsweise, dass die Zürcher Beamtenversicherungskasse - völlig unverdächtig in Sachen Abzockerei - den Umwandlungssatz auf 4,82 Prozent senken wird. Das bedeutet eine Renteneinbusse von 20 Prozent.
Wenn wir sehen, dass auch das Wählerinnen und Wähler sind, dass auch sie sich für diese Vorlage erwärmen müssen, ist es berechtigt, diese 70 Franken für sämtliche Neurentnerinnen und -rentner vorzusehen.
Diese Erhöhung hat einen weiteren positiven Effekt, weil sie auch untere Einkommen entlastet. Sie bringt auch Leuten mit unteren Einkommen eine leichte Erhöhung der Rente. Das sind vor allem Frauen, Frauen mit unteren Einkommen, die oft über keine zweite Säule verfügen, sondern nur über die AHV eine Rente beziehen. Es ist auch festzuhalten, dass die AHV in der jetzigen Tief- oder Nullzinsphase ein effizientes Mittel ist und den Franken besser einsetzt, als dies in der zweiten Säule der Fall ist. Ich muss noch einmal darauf hinweisen, dass wir von einer Maximalrente von 2350 bzw. 2420 Franken sprechen. Auch das wird künftig nicht existenzsichernd sein.
In Artikel 35 Absatz 1 AHVG beantragen wir Ihnen, den Ehepaarplafond von 150 auf 155 Prozent anzuheben. Ich erinnere daran, dass wir am 28. Februar dieses Jahres über die Abschaffung der Heiratsstrafe abgestimmt haben und diese Vorlage mit sechzehneinhalb Kantonen ein Ständemehr erreicht hat und immerhin 49,2 Prozent der Stimmbevölkerung für eine Abschaffung der Heiratsstrafe und eine Verbesserung der Ehepaarrenten gestimmt haben. Sie werden mir jetzt wieder wie vor der Abstimmung über die Heiratsstrafe aufzählen, mit welchen Vorteilen Ehepaare gesegnet sind, dass sie eben Witwen- und Witwerrenten bekommen werden. Nur nützt es den Ehepaaren eben nichts, mehr zu bekommen, wenn ein Partner stirbt, und weniger zu bekommen, wenn er lebt. Diese Argumentation ist und bleibt zynisch.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass wir bei den Witwenrenten und auch bei den Kinderrenten verschiedene Einsparungen erzielt haben, sodass im Gegenzug eine Erhöhung des Ehepaarplafonds von 150 auf 155 Prozent oder, wie es meine Minderheit II beantragt, auf 160 Prozent gerechtfertigt ist. Ich möchte klar darauf hinweisen, dass es hier nicht einzig um Ehepaare geht, sondern ebenso um Paare in eingetragener Partnerschaft.
Ich bitte Sie, meinen Minderheiten in diesem Block zu folgen.