Gysi Barbara · Nationalrat · 2016-09-28
Gysi Barbara · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hatte beim BSV einen Bericht mit verschiedenen Möglichkeiten zur Rentenverbesserung eingefordert. Verschiedene Modelle wurden geprüft, wie gezielt Verbesserungen erzielt werden könnten, dies vielleicht auch als Alternativen zur Erhöhung der AHV-Rente um 70 Franken. Mein Minderheitsantrag nimmt einen Vorschlag aus diesem Bericht auf. Er führt zu einer minimalen Verbesserung der Renten, allerdings werden weder die tiefsten noch die höchsten Renten tangiert. Es geht lediglich darum - das ist in einem technischen Satz beinhaltet -, dass die Rentenformel und die Kurve des Rentenanstiegs angepasst werden. Das hätte zur Folge, dass insbesondere die Renten für Lohneinkommen von 40 000 Franken erhöht würden; dort würde die Erhöhung rund 70 Franken betragen. Die Kosten sind im Vergleich zum Antrag der Minderheit Humbel, die ja den generellen Zuschlag auf der AHV-Rente von 70 Franken für Einzelrenten respektive die Erhöhung des Ehepaarplafonds fordert, günstige 520 Millionen Franken, wenn bisherige und neue Rentnerinnen und Rentner davon profitieren sollen. 350 Millionen Franken wären es, wenn nur Neurentnerinnen und -rentner davon profitieren würden.
Dieser Minderheitsantrag ist ein Mosaiksteinchen bei der Verbesserung der AHV-Renten, aber eben wirklich nur ein Mosaiksteinchen. Wenn man sieht, dass durch die Senkung des Umwandlungssatzes grosse Verluste anfallen - Sie haben zwar vorhin diese BVG-Aufblähmaschine mehrheitsfähig gemacht, aber schon so viel Kritik daran geäussert, dass man nicht davon ausgehen kann, dass sie auch eine nächste Lesung überleben wird -, muss man sich schon überlegen, wie eine Kompensation eben auch im Bereich der ersten Säule erfolgen könnte.
Wenn man nochmals genau die Zahlen anschaut - wir haben ja die Berechnungen zu diesem Konzept zum BVG, wie es vorhin gutgeheissen wurde, nicht -, wenn man den Entwurf des Bundesrates mit der Ständeratslösung vergleicht, sieht man, dass vor allem auch mit der Senkung des Umwandlungssatzes beispielsweise die Einkommen ab 40 000 bis 60 000 Franken sehr stark belastet würden. Dort wäre es dann so, dass man mit höheren Lohnbeiträgen, gemäss Entwurf des Bundesrates, nicht höhere Rentenleistungen bekommen würde. Bei Einkommen von 60 000 Franken wäre es sogar so, dass man zwar 60 Franken mehr Beitrag über den Lohn bezahlen müsste, aber 0 Franken Rentenverbesserung bekommen würde. Wenn man dann aber die Lösung anschaut, wie sie der Ständerat mit diesem generellen Zuschlag von 70 Franken beschlossen hat, sieht man, dass eben die Einkommen von 60 000 Franken pro Jahr eine Erhöhung der Lohnbeiträge pro Monat von 34 Franken und um 70 Franken höhere Renten haben. Man sieht an diesem einen Beispiel, dass der Rentenzuschlag, wie ihn der Ständerat beschlossen hat und wie ihn jetzt auch die Minderheit Humbel fordert, gerade für die mittleren Einkommen eine viel effizientere und bessere Lösung ist.
Das hat mich überzeugt. Ich habe das auch noch einmal genau angeschaut, und ich ziehe meinen Minderheitsantrag zugunsten der Anträge der Minderheit Humbel, die den Rentenzuschlag von 70 Franken und die Erhöhung des Plafonds für Ehepaarrenten fordern, zurück.