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Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-09-29

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Ich glaube, wir sind uns in Bezug auf zwei Punkte einig:

1. Kinder, die in Situationen sind, in denen sie missbraucht werden, vernachlässigt werden, Gewalt oder anderen ungünstigen, unglücklichen Situationen ausgesetzt werden, brauchen unseren Schutz, weil sie in aller Regel nicht in der Lage sind, sich selbst diesen Schutz zu verschaffen respektive von sich aus Meldung an eine Behörde zu machen.

2. Die Behörden, die in allererster Linie damit betraut sind, in solchen Fällen einzugreifen, die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden, sind in einer sehr schwierigen Situation. Ich gebe Herrn Kollege Germann durchaus Recht, wenn er hier Situationen schildert, die problematisch sind. Auch ich habe verschiedentlich in der Praxis Situationen gesehen, in denen meiner Meinung nach die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde nicht richtig gehandelt hat. Man kann das im Einzelfall auch kritisieren. Aber wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass wir uns in einem heiklen Bereich befinden, wo wir nie mit letzter Sicherheit sagen können, wie korrekt vorzugehen ist. Es handelt sich um Ermessensentscheide, und es handelt sich um schwierige Ermessensentscheide.

Was kann man jetzt in einer solchen Situation tun? Die Vorlage möchte die Anzeigepflicht erweitern, d. h. die Anzeigepflicht und das Anzeigerecht. Es ist ja nicht so, dass es heute weder Anzeigepflichten noch Anzeigerechte gäbe. Die gibt es heute schon, aber man möchte sie erweitern. Warum möchte man das tun? Um eben die Möglichkeit zu erhöhen, dass solche Fälle, dass also Missbrauchsfälle vermehrt den zuständigen Behörden zur Kenntnis gelangen, damit sie einschreiten können, sofern das notwendig ist.

Wenn wir nicht auf die Vorlage eintreten, wenn wir Nein dazu sagen, dann lassen wir diese Fälle im Dunkeln und lassen damit sehr viele Kinder mit ihrem Schicksal allein. Wenn wir Licht in diese Fälle hineinbringen, wenn wir sagen, sie sollen der Behörde vermehrt gemeldet werden, kommen wir selbstverständlich nicht zur Lösung der Probleme.

Aber erstens einmal ist Folgendes zu sagen: Nur weil ein Fall gemeldet wird, nur weil eine Behörde aufmerksam gemacht wird, nur weil bestimmte Informationen, sage ich jetzt mal, nach aussen gedrungen sind, darüber, dass irgendetwas passiert ist, irgendetwas auffallend ist, heisst das noch nicht, dass eine Behörde einschreitet. Die rechtlichen Grundlagen sind immer noch die gleichen. Nur weil etwas gemeldet wird, heisst das nicht, dass nachher vonseiten einer Behörde auch gehandelt wird. Es bedeutet nur, dass die Behörde überhaupt einmal die Möglichkeit hat hinzuschauen, und gegen dieses Hinschauen können wir nichts haben.

Zweitens haben Sie immer noch alle rechtlichen Möglichkeiten, wie sie heute schon bestehen, um sich dagegen zu [PAGE 854] wehren; die werden überhaupt nicht tangiert. Das Konzept ist auch nicht neu. Sie sehen das beispielsweise im geltenden Artikel 443 ZGB: Heute gibt es schon die Möglichkeit, bezüglich Erwachsener Meldungen zu machen, und das kann, wie gesagt, manchmal auch problematisch sein. Das ist selbstverständlich manchmal auch unberechtigt, und es ist dann die Aufgabe der Behörde, die berechtigten Meldungen von den unberechtigten zu unterscheiden.

Insofern müssen wir uns natürlich überlegen, wie wir die Balance legen. Wenn wir nicht auf die Vorlage eintreten, dann legen wir die Balance so, dass wir sagen: Wir wollen eigentlich von den Fällen eher weniger wissen, es wird schon nichts passieren! Das ist meines Erachtens die falsche Antwort. Die richtige Antwort ist, Licht in die Fälle hineinzubringen, und es ist dann an der Behörde zu entscheiden, wo eingegriffen werden muss und wo nicht.

Vielleicht noch ein letztes Wort: Ich bin nun seit über acht Jahren in diesem Parlament, und in diesen letzten acht Jahren haben wir in verschiedenen Bereichen verschiedentlich versucht, Kinder vor Missbrauch und Übergriffen zu schützen. Das ist sehr lobenswert. Normalerweise machen wir es, indem wir die Repressionsschraube anziehen und mehr strafen usw. Wir verkennen dabei zumeist, dass das grosse Problem in der Praxis die Dunkelziffer ist, dass es also all die Fälle sind, die im Dunkeln bleiben und von denen die Behörden überhaupt keine Kenntnis erlangen. Es ist wesentlich sinnvoller, statt immer höhere und immer drastischere Massnahmen vorzusehen, sich vor allem zu überlegen: Wie bringen wir die Dunkelziffer hinunter? Wie bringen wir es für möglichst viele Kinder, die heute irgendwo in unserem Land in einer schwierigen Situation leben, ohne dass irgendjemand Kenntnis davon erhält, zustande, dass diese Fälle der zuständigen Behörde zur Kenntnis gebracht werden? Diese Vorlage macht das. Sie ist wie gesagt nicht unproblematisch. Man muss dann natürlich gut hinschauen: Sind entsprechende Anzeigen berechtigt oder nicht? Aber wir entscheiden hier gewissermassen im Zweifel für die Rechte der Kinder und für den Schutz der Kinder.

Darum glaube ich, dass wir unbedingt auf diese Vorlage eintreten müssen.