Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ich möchte zuerst einen Grundlagenirrtum ausräumen - oder das mindestens versuchen zu tun -, nämlich den Irrtum, dass jede Meldung bei einer Kindesschutzbehörde automatisch zu einem Eingriff der Kindesschutzbehörde führt. Das ist falsch - das ist einfach falsch. Es ist auch keine Strafanzeige, die gemacht wird, sondern es ist eine Meldung. Deshalb ist die Vorlage, die Sie heute beraten, eine Vorlage des Hinschauens, nicht des Intervenierens. Es ist keine Heimeinweisungsvorlage. Es ist eine Vorlage, die sicherstellen soll, dass, wenn eine Gefährdung eines Kindes vorliegt, jemand hinschaut.
Ich sage Ihnen jetzt die Zahlen: Im Jahr 2014 wurden in den schweizerischen Kinderkliniken knapp 1400 Kindesmisshandlungen gemeldet. Fast ein Viertel dieser Misshandlungen betraf Kinder unter zwei Jahren. Wer schaut da hin? Es geht um die Eltern, und es handelt sich hier bei diesen Kindesmisshandlungen auch nicht um irgendeinen "Chlapf", [PAGE 857] den die Kinder vielleicht mal erhalten haben und der ihnen nicht geschadet hat. Es sind Kindesmisshandlungen, die dazu führen, dass die Kinder in den Spitälern behandelt werden müssen. Drei der Kinder, die im Jahr 2014 an der Kindesmisshandlung gestorben sind, waren Kinder unter zwei Jahren. Wer hat dort hingeschaut? Darum geht es in dieser Vorlage: dass jemand hinschaut und dass jemand überhaupt handeln kann - aber nicht handeln muss. Das ist der Inhalt.
Als Erstes zu den Melderechten - es ist vielleicht etwas kompliziert, aber es ist wichtig -: Wir sprechen hier von den Melderechten von Berufsgeheimnisträgern, nicht von den Meldepflichten. Beim Beispiel, das Sie genannt haben, Herr Ständerat Germann, von der Mutter, die mit ihrer vergewaltigten Tochter zum Arzt geht, ist es so, dass der Arzt heute schon ein Melderecht, nicht aber eine Meldepflicht hat, wenn die Tochter vergewaltigt worden ist. Wenn er zum Schluss kommt, dass er den Fall melden muss, hat er heute eben schon das Melderecht, weil hier eine strafbare Handlung vorliegt. Die Frage ist nur: Muss der Arzt, wenn er eine solche Gefährdung bereits sieht, warten, bis die Tochter vergewaltigt wird und dann von seinem Melderecht Gebrauch machen? Oder soll er für den Fall, dass er die Gefährdung schon sieht, hier nicht neu auch ein Melderecht erhalten?
Das heisst, nur wenn der Arzt zum Schluss kommt, dass es für die Tochter besser ist, wenn er es der Kindesschutzbehörde meldet, kann er es melden. Es gibt auch mit dieser Vorlage keine Meldepflicht für Berufsgeheimnisträger.
Zum Zweiten, zur Meldepflicht: Das ist der andere Teil dieser Vorlage, der sich auf Berufsleute bezieht. Es gibt heute schon Berufsleute, die eine Meldepflicht haben, zum Beispiel Lehrpersonen. Wir möchten diese Meldepflicht ausweiten auf Berufsleute, die regelmässig mit Kindern zu tun haben.
Ich habe Ihnen vorhin gesagt, dass fast ein Viertel der Kindesmisshandlungen Kinder unter zwei Jahren betrifft - und das sind nur die gemeldeten; Herr Jositsch hat von der Dunkelziffer gesprochen, die niemand kennt. Aber wir wissen, dass in solchen Bereichen die Dunkelziffer häufig beträchtlich höher ist als die Zahl der gemeldeten Fälle. Wollen Sie denn warten, bis die Kinder in die Schule kommen, wo man eine Meldepflicht hat? Dass Krippenmitarbeiterinnen, die in erzieherischen Fragen weiss Gott auch geschult sind - sie sind Berufsleute -, eine Meldepflicht erhalten, das ist, denke ich, nichts als richtig, gerade weil wir wissen, wie hoch bei Misshandlungen der Anteil der Kleinstkinder ist.
Dann kommt noch etwas hinzu, was ich auch betonen möchte: Es steht hier im Gesetzentwurf, es gelte die Subsidiarität. Die Krippenfachfrau wird zuerst überlegen: "Kann ich selber etwas tun, können wir mit den Eltern Kontakt aufnehmen?" Aber wenn sie selber nichts tun kann, nicht selber helfen kann, nicht weiterkommt, dann hat sie die Pflicht, einen Fall der Kindesschutzbehörde zu melden. Ich wiederhole, was ich am Anfang gesagt habe: Es gibt keine automatische Intervention, aber es schaut wenigstens jemand hin. Ich möchte das schon noch etwas ausführen, denn nach dem Nichteintreten des Nationalrates ist das jetzt hier auch eine wichtige Frage.
Entweder Sie treten heute nicht auf die Vorlage ein, wie das der Einzelantrag Germann verlangt - dann ist diese Vorlage vom Tisch -, oder Sie treten darauf ein. Deshalb möchte ich doch noch einmal auf das heute geltende Recht eingehen und zeigen, was diese Vorlage verändert. Wir haben im heute geltenden Recht ein allgemeines Melderecht. Einfach damit Sie das wissen: Heute hat jede Person das Recht, der Kesb etwas zu melden. Daran ändern wir nichts. Wenn wir hier in dieser Vorlage von Melderecht sprechen, dann geht es nur um das Melderecht der Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger. Ich sage es noch einmal: Es ist keine Pflicht, sondern ein Recht.
Ärztinnen und Ärzte können heute, wie gesagt, eine Meldung machen, aber sie dürfen das erst, wenn eine strafbare Handlung vorliegt. Was wir hier verändern möchten, ist, dass Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger auch ein Melderecht erhalten, wenn sie eine Gefährdung sehen, sodass sie sich nicht zuerst von diesem Berufsgeheimnis entbinden lassen müssen. Das dauert unter Umständen eine gewisse Zeit.
Wenn ein Arzt, ein Berufsgeheimnisträger zum Schluss kommt, dass Dringlichkeit, dass eine dringende Gefährdung besteht, hat er mit dieser Vorlage neu auch ein Melderecht. Das ist das, worum es hier geht. Er muss dann, wie gesagt, nicht zuerst warten, bis die strafbare Handlung vorliegt, bis das Kind tatsächlich vergewaltigt, bis das Kind tatsächlich strafbar misshandelt wurde, sondern es darf gemäss der Vorlage eben bereits eine Gefährdung gemeldet werden.
Ich möchte zum anderen Teil, zur Meldepflicht, noch etwas ausführlicher sprechen, weil diese heute, wie gesagt, lediglich für Personen in amtlicher Tätigkeit besteht, z. B. für Lehrer während der obligatorischen Schulzeit. Bei dieser Meldepflicht ist es heute, im geltenden Recht, so, dass die Kantone selber weiter gehende Meldepflichten vorsehen können, wenn sie das möchten. Davon machen die Kantone heute sehr unterschiedlich Gebrauch. Ich möchte Ihnen mal die konkrete Situation aufzeigen und darlegen, wie das heute ist, da von Kanton zu Kanton unterschiedliche Meldepflichten vorliegen.
Der Kanton Waadt, Frau Ständerätin Savary hat es gesagt, hat die Meldepflicht auf alle Personen erweitert, die eine Tätigkeit in Verbindung mit Kindern ausüben, ob das jetzt eine amtliche Funktion ist oder nicht. Das heisst, auch Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger wie Ärzte, Psychologen und Geistliche unterstehen im Kanton Waadt der Meldepflicht. Hier hat der Kanton Waadt von seiner kantonalen Kompetenz Gebrauch gemacht.
Wenn Sie zwei angrenzende Kantone, Genf und Freiburg, anschauen, stellen Sie fest, dass sie in Bezug auf die Meldepflicht eine andere Regelung haben. Im Kanton Genf ist die Meldepflicht im Falle einer Kindeswohlgefährdung auf alle Personen erweitert, die eine Tätigkeit in Verbindung mit Kindern ausüben. Das entspricht einmal grundsätzlich der Waadtländer Regelung. Allerdings kennt der Kanton Genf einen Vorbehalt bei der Bestimmung für das Berufsgeheimnis. Berufsgeheimnisträger müssen sich in Genf somit zuerst vom Berufsgeheimnis entbinden lassen, damit sie eine Kindeswohlgefährdung melden dürfen.
Der Kanton Freiburg hat noch einmal eine andere Meldepflicht. Es gibt dort ein allgemeines Melderecht, und zwar auch für die Berufsgeheimnisträgerinnen und -träger. Was die Meldepflicht anbelangt, beruft sich der Kanton auf das heute geltende Recht.
Jetzt stellen Sie sich einmal eine Ärztin vor, die aus dem Kanton Genf kommt, in Lausanne arbeitet und im Kanton Freiburg eine Stellvertretung macht. Wie soll diese Person wissen, in welcher Situation für sie jetzt ein Melderecht oder eine Meldepflicht gilt? Das ist einfach eine Vielfalt, das wurde bereits von Herrn Engler gesagt, der sich ja hier, das stimmt, bekanntlich als Föderalist profiliert. Aber diese Vielfalt nützt dem Kind heute nichts mehr. Das ist einfach eine Situation, die unhaltbar geworden ist - das hat sich auch in der Vernehmlassung gezeigt. Es zeigt sich auch bei der Ausbildung: Wie bilden Sie heute die Ärzte und Ärztinnen aus? Müssen sie für jeden Kanton noch das jeweilige kantonale Recht auswendig lernen? Wie sollen sie das sinnvoll einsetzen? Am Schluss geht es ja darum, dass Ärzte und Ärztinnen, dass Berufsgeheimnisträger ihre Funktion, ihre Verpflichtung und ihre Verantwortung wahrnehmen können. In der Ausbildung können Sie das nicht mehr vermitteln. Das ist die heutige Situation.
Ich möchte das aber in aller Deutlichkeit sagen - Frau Savary, Sie haben die Frage gestellt -: Diese Harmonisierung, diese Vereinheitlichung führt dazu, dass gewisse Kantone nicht mehr so weit gehen können, wie sie das heute tun. Ich weiss, dass dazu in bestimmten Kantonen - im Kanton Waadt, zum Teil auch im Kanton Genf - gewisse Vorbehalte bestehen. Sie sagen eigentlich, sie möchten weiter gehen, sie hätten gute Erfahrungen damit gemacht. Wir sind zum Schluss gekommen, dass gewisse Kantone weiter gehen müssen und andere Kantone etwas zurückschrauben [PAGE 858] müssen; das ist so. Aber wenn Sie diese föderalen - wie soll ich das jetzt ausdrücken? - Unterschiede, um das mal neutral zu sagen, die einfach dem Kindeswohl am Schluss nicht mehr dienlich sind, vereinheitlichen wollen, dann ist das ein Schritt, den Sie in Kauf nehmen müssen.
Ich möchte noch etwas zur Erweiterung der Meldepflicht auf Fachpersonen sagen, die beruflich regelmässig mit Kindern in Kontakt sind. Die neue Pflicht erfasst insbesondere auch Fachpersonen, die eben mit Kleinkindern arbeiten. Ich habe gesagt, dass heute die Meldepflicht bereits für Lehrpersonen für Kinder im schulpflichtigen Alter besteht. Aber nachdem ich Ihnen die Zahl genannt habe - eben, wie häufig Kindesmisshandlungen bei Kindern unter zwei Jahren vorkommen -, ist klar, dass es nichts bringt, wenn eben hier die Meldepflicht auf Personen beschränkt ist, die mit Kindern im schulpflichtigen Alter zu tun haben. Ich denke, die Zahlen sprechen hier eine deutliche Sprache. Übrigens, wenn Sie noch eine Zahl wollen: Von diesen knapp 1400 Kindesmisshandlungen betrifft fast die Hälfte Kinder unter sechs Jahren und fast ein Viertel Kinder unter zwei Jahren. Wenn Sie sich das vorstellen, wenn Sie wissen, dass es da niemanden gibt, der das eben melden muss, der hinschauen muss und entsprechend diese Aufgabe wahrnimmt, dann, denke ich, ist allen klar, dass wir hier insbesondere bei den Kleinkindern einfach eine Lücke haben. Denn diese Kinder haben wenig bis keinen Kontakt zu Personen in amtlicher Tätigkeit. Deshalb gehen hier die Meldepflichten zu wenig weit, und deshalb wollen wir sie auch ausweiten.
Ich habe es gesagt: Es ist eine subsidiäre Regelung. Zuerst muss die Fachperson schauen, ob sie das Problem selber lösen kann, ob sie es mit den Eltern lösen kann. Aber wenn sie das nicht kann, muss sie es den Behörden melden. Noch einmal: Etwas den Behörden zu melden ist keine Strafanzeige; es heisst einfach, dass jemand zumindest hinschaut.
Es wurde gesagt, der Nationalrat ist im April dieses Jahres, mit 96 zu 88 Stimmen bei 2 Enthaltungen, nicht auf diese Vorlage eingetreten. Herr Ständerat Jositsch hat es erwähnt, und ich möchte es auch betonen: Wir haben in den letzten Jahren oft hingeschaut bei den Tätern. Wir haben geschaut, wie wir sie härter bestrafen, schneller bestrafen, länger bestrafen können. Wir hatten dazu auch die Unverjährbarkeits-Initiative, die Pädophilen-Initiative. Es gab zahlreiche Vorstösse in den Räten zur Frage, wie man gegenüber den Tätern härter werden kann. Das ist richtig, das haben wir auch unterstützt, wir haben auch einiges gemacht. Aber wenn man den Täter bestraft, ist der Schaden schon angerichtet, dann ist zuerst die Straftat begangen worden. Wenn Sie etwas tun wollen, um möglichst zu verhindern, dass eine Straftat überhaupt passiert, dann müssen Sie jemanden haben, der hinschaut. Das ist der Inhalt dieser Vorlage. Deshalb war es für mich im Nationalrat schwierig nachzuvollziehen - ich sage das wirklich ganz ehrlich -, wie man auf eine solche Vorlage einfach nicht eintreten konnte, auf eine Vorlage, die uns hilft, besser hinzuschauen und mögliche Straftaten, ausgerechnet bei Kindern und Kleinkindern, zu verhindern.
Ich bitte Sie, auf diese Vorlage einzutreten, im Wissen darum, dass Sie auch mit dieser Vorlage Kindesmisshandlungen nicht einfach werden verhindern können. Sie werden nicht jedes Kind davor schützen können, dass es misshandelt wird und unter Umständen sogar an den Misshandlungen stirbt. Aber wenn wir etwas tun können, um diese Situation in einigen Fällen zu verbessern, dann ist schon viel gewonnen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.