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Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-29

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Mit dieser Motion der nationalrätlichen Kommission für Rechtsfragen soll der Bundesrat beauftragt werden, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und unter Berücksichtigung der Konkordate Kriterien und Mindeststandards für einen einheitlichen Vollzug der Strafen von gefährlichen Tätern festzulegen. Mit demselben Anliegen wurde bereits im Juni 2013 die Motion Jositsch 13.3427 eingereicht. Diese wurde auf Antrag des Bundesrates abgelehnt, weil zunächst der Bericht in Erfüllung des Postulates Amherd 11.4072, "Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzugs in der Schweiz", abgewartet werden sollte. Im März 2014 wurde besagter Bericht vorgelegt. Er stellte verschiedene Defizite im schweizerischen Justizvollzug und unterschiedliche Praktiken in den Kantonen und Konkordaten fest. Namentlich verweist der Bericht auf die uneinheitliche Risikoabsicherung bei gefährlichen Straftätern aufgrund der unterschiedlichen kantonalen Vollzugsgesetze.

Die Kommission für Rechtsfragen hat davon Kenntnis genommen, dass die Kantone Harmonisierungsschritte eingeleitet haben und dass in den Kantonen bereits Verbesserungen erzielt worden sind. Sie war aber der Meinung, dass die kantonalen Unterschiede im Risikomanagement bei gefährlichen Straftätern noch erheblich seien. Sie hat festgestellt, dass, sollte das Konzept "Risikoorientierter Strafvollzug" nicht in allen Kantonen eingeführt werden, die Gefahr besteht, dass das System durch einen Kantonswechsel eines Straftäters ausgehebelt werden könnte. Deshalb hat die Kommission für Rechtsfragen regulative Eingriffe auf Bundesebene gefordert.

Der Bundesrat hat festgestellt, dass dieser Bericht überall mit Zustimmung zur Kenntnis genommen worden ist. Die Schlussfolgerungen des Berichtes waren in den Kantonen unbestritten. Der Bericht hat offensichtlich auch Wirkung gezeigt: Die Kantone haben den Handlungsbedarf bei sich selbst anerkannt; sie haben ihre Verantwortung wahrgenommen und kurz-, mittel- und langfristige Massnahmen getroffen. Sie verlangen nicht, dass der Bund interveniert und selber auch Massnahmen trifft. Deswegen beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.

Die Kommission stellt fest und begrüsst, dass die Kantone von sich aus bereits Schritte zur Harmonisierung im Straf- und Massnahmenvollzug eingeleitet haben. Sie anerkennt, dass die Kantone im Rahmen der regionalen Strafvollzugskonkordate auf den Bericht des Bundesrates vom 18. März 2014 reagiert haben und durch diverse Massnahmen bestrebt sind, die im Bericht identifizierten Schwachstellen zu beheben. Sie wertet dies als Beweis, dass die Kantone den Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern gewährleisten können.

Deswegen beantragt die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen.