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Jositsch Daniel · Ständerat · 2016-09-29

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Der Strafvollzug ist eine kantonale Angelegenheit und soll es auch bleiben. Das ist auch durchaus richtig so. Es gibt allerdings gewisse Bereiche im Strafvollzug, die von nationaler Bedeutung im negativen Sinn sind. Das betrifft vor allem den Bereich, der hier angesprochen ist, nämlich die Handhabung, sag ich mal, von gefährlichen, insbesondere Sexual- und Gewaltstraftätern. [PAGE 864]

Sie wissen es: Wenn solche Leute im Strafvollzug falsch behandelt werden oder unter Umständen eben aufgrund irgendeiner falschen Massnahme oder eines falschen Handlings in Freiheit kommen, obwohl sie nicht sollten, und wenn sie dann wieder irgendein Delikt verüben - wir hatten das immer wieder in der Vergangenheit -, dann stellt die Öffentlichkeit mit Berechtigung Fragen. Dann muss man sich auch eben wirklich die Frage stellen, ob da alles richtig gelaufen ist.

Es ist regelmässig so, dass man dann feststellt, dass in einem bestimmten Kanton ein gewisses Defizit besteht, wenn dort irgendein Vorfall dieser Art passiert; in jüngerer Zeit war das beispielsweise in der Romandie der Fall. Dann möchte man das Regime des Strafvollzugs ändern. Insofern müssen wir uns einfach die Frage stellen, ob wir jetzt warten wollen, bis ein Kanton nach dem anderen aufgrund dramatischer Vorfälle - teilweise Tötungsdelikte und sonstige schwere Gewalttaten oder Sexualstraftaten - zur Erkenntnis kommt, dass man jetzt doch das Regime anpassen soll. Wenn Sie in der Geschichte zurückschauen, dann können Sie sagen, dass diese Bewegung eigentlich 1993 begonnen hat, beim dramatischen Fall Zollikerberg in meinem Kanton, im Kanton Zürich, und eigentlich bis zum heutigen Tag, also seit etwa 25 Jahren, anhält, bis ein Kanton nach dem anderen hier ein neues Regime umzusetzen bereit ist.

Ich glaube einfach, dass das wenig Sinn macht. Wenn eine Person wirklich eine schwere Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellt, dann stellt sie eben eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit des ganzen Landes dar, und es ist daher im Interesse des ganzen Landes, dass Lösungen gefunden werden. Die Kantone haben es ganz offensichtlich bis jetzt - ich muss das einfach so sagen - nicht fertiggebracht, hier ein einheitliches Regime zu finden, das eben auch wirklich der Gefährdung entspricht. Entsprechend glaube ich nach wie vor, dass es zweckmässig ist, dass man hier eine einheitliche Lösung findet, und zwar nicht für den gesamten Strafvollzug, sondern lediglich für das Handling gefährlicher Täter.

Deshalb ersuche ich Sie im Namen der Minderheit, die Motion anzunehmen.