Müller Philipp · Ständerat · 2016-09-29
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Die Motion, um die es hier geht, liegt Ihnen vor, meine Begründung und die Stellungnahme des Bundesrates ebenfalls. Trotzdem erlaube ich mir, einige zusätzliche Bemerkungen zum ganzen Thema zu machen.
Man könnte es provokativ so formulieren: Die jüngste Asylpolitik der Schweiz ist teuer und ineffizient, und die Integrationsleistung in diesem Bereich ist schlicht und einfach eine Katastrophe. Die Integration gelingt nicht. Wie komme ich zu diesem doch pointierten und vielleicht auch provokativen Urteil? Wenn Sie die Statistiken anschauen, sehen Sie, dass bei Personen mit einer Aufenthaltsdauer zwischen vier und fünf Jahren, die als Flüchtlinge anerkannt worden sind, die Erwerbsquote gerade einmal 28,4 Prozent beträgt. Diese Zahl ist sehr aktuell, sie stammt von Ende August 2016. Nur 28,4 Prozent! Das heisst, die Personen, die den restlichen Prozentsatz ausmachen - das wären dann etwa drei Viertel aller anerkannten Flüchtlinge -, fallen nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz immer noch der Sozialhilfe zur Last. Bezahlen müssen es, das steht im Ausländer- und im Asylgesetz, zuerst der Bund - bei anerkannten Flüchtlingen während der ersten fünf Jahre, bei vorläufig Aufgenommenen während der ersten sieben Jahre - und dann die Kantone und die Gemeinden.
Bei den vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen ist die volle Sozialhilfe geschuldet, in der gleichen Höhe wie bei anerkannten Flüchtlingen. Bei letzteren ist es völlig klar und unbestritten. Aber gemäss Artikel 23 der Flüchtlingskonvention ist auch bei der vorläufigen Aufnahme die volle Sozialhilfe geschuldet. Das heisst, die Kantone und die Gemeinden werden früher oder später ganz erheblich zur Kasse gebeten. Es ist der Bund, der die Bewilligung zur vorläufigen Aufnahme erteilt; die Kantone haben nichts dazu zu sagen, die Gemeinden schon gar nicht; das ist grundsätzlich auch richtig. Bei den anerkannten Flüchtlingen haben wir das gleiche System: Es ist der Bund, der darüber befindet, ob Menschen aus dem Asylbereich als Flüchtlinge anerkannt werden oder nicht. Die Weichen dafür, ob während dieser langen Zeit Sozialhilfe bezahlt werden muss oder nicht, stellen das Staatssekretariat für Migration, das Departement, die Vollzugsbehörden hier in Bern.
Man könnte nun sagen: Man kann das eben vermeiden. Wir wissen, dass bei der vorläufigen Aufnahme, wie ich erwähnt habe, die volle Sozialhilfe zu bezahlen ist. Man kann das vermeiden, indem man vermehrt den Status S gemäss Artikel 4 des Asylgesetzes anwendet. Das wäre eine Möglichkeit. Dann bekommen all die Leute, die hierherkommen und ein Asylgesuch stellen, all das, was sie für sich reklamieren, nämlich Schutz, Nahrung, Medikamente, Kleider, ein Dach über dem Kopf und was es zum Leben in der Schweiz alles braucht. Aber sie bekommen kein Bargeld, keine Sozialhilfe. Das ist ein Unterschied. Das heisst, die Behörden hätten sehr wohl die Möglichkeit, die Kosten herunterzufahren.
Was heisst das nun für die Kosten im Bereich Migration? Wir haben diese Woche über das Stabilisierungsprogramm diskutiert und zum Teil um ein paar Hunderttausend Franken gefeilscht. Das ist so weit in Ordnung, ich habe damit keine [PAGE 867] Probleme. Wenn ich aber nun den Voranschlag des Bundes für 2017 im Bereich Migration anschaue, sehe ich, dass er gegenüber der Rechnung 2015 einen Zuwachs von beinahe einer Milliarde Franken aufweist. Wir haben diese Woche beim Stabilisierungsprogramm über ganz andere Beträge diskutiert.
Ich will damit sagen, dass die Asylpolitik, die wir betreiben, extrem teuer ist, was ich auch eingangs gesagt habe. Es ist auch klar, dass die Legislative die Asylpraxis, die Aufnahmepraxis nicht beeinflussen kann. Wir können noch ein paar Gesetzesverschärfungen mehr machen - ich finde das nicht gut, denn es bringt schlicht und einfach nichts. Es kann noch weitere Initiativen zum Thema Asyl geben, und wir können sie allenfalls auch dem Volk schmackhaft machen - es ändert nichts. Wenn die Aufnahmepraxis so ist, wie sie ist, dann bleibt es dabei, dann helfen auch noch weitere Verschärfungen im Gesetz überhaupt nichts.
Ich bin dagegen, und ich war schon immer sehr kritisch, wenn wir jeweils eine weitere, eine x-te Asylgesetzrevision in Angriff genommen haben. Das Problem sind nicht unsere Gesetze, das Problem ist allenfalls die Praxis. Hier wird Ihnen bestimmt die Bundesrätin dann anschliessend sagen - ich will ihr ja nicht vorschreiben, was sie zu sagen hat, das wird sie selber wissen -, dass man diese Praxis gemäss Gesetz und Flüchtlingskonvention handhabt und nichts anderes. Das mag sein, dann soll man mir aber bitte auch erklären - die Frau Bundesrätin weiss, dass ich hier besonders sensibilisiert bin -, warum beispielsweise Eritreer, dieses Thema ist bald mein Hobby, eine wesentlich höhere Anerkennungsquote als andere Flüchtlinge, beispielsweise Syrer, haben.
Wir wissen, dass in Syrien die Hölle los ist, man kann es wahrscheinlich so sagen. Wenn man sich jeden Tag im Fernsehen all die Bilder anschaut oder in den Zeitungen darüber liest, dann stellt man fest, dass Syrien nicht mehr bewohnbar ist. In Eritrea ist es anders. Einige Parlamentarierinnen und Parlamentarier haben das Land ja besucht. Es gibt immer wieder Berichte, die sich widersprechen. Wie ich hier in diesem Saal auch schon gesagt habe, wissen wir diesbezüglich einfach eines, nämlich, dass wir nichts wissen. Es gibt aber keinen Krieg dort. Trotzdem zeigen die Zahlen der Asylgesuche im Monat August Folgendes: Syrien 138, Eritrea fast 800. Das ist ein klassischer Pull-Effekt. Die Eritreer wissen, dass sie zu hundert Prozent hierbleiben können. Jene, aufgrund derer die Statistik nicht ganz bei hundert Prozent ist, sind Dublin-Fälle oder Untergetauchte. Mehr oder weniger können aber alle bleiben - es sei denn, sie wollten jetzt, wie es jüngst zu beobachten ist, gleich den Durchmarsch nach Deutschland ins Auge fassen. Dann werden sie die Schweiz nur als Transitland - man könnte es so sagen - missbrauchen.
Es läuft schief in der Asylpolitik. Nicht im Bereich der Gesetzgebung, sondern im Bereich der Aufnahmepraxis, insbesondere im Bereich der vorläufigen Aufnahme. Der Bestand dieser Kategorie beläuft sich mittlerweile auf weit über 35 000 Personen, Tendenz massiv steigend. Was können die Kantone und die Gemeinden tun? Ich höre immer wieder, wenn ich mein Anliegen vorbringe, auch in anderen Kreisen: Ja, dann sollen sich die Kantone wehren. Ich lese hier in der Stellungnahme des Bundesrates auch, dass man zurzeit daran ist, mit den Kantonen ein neues Finanzregime aufzuziehen. Ich bin einverstanden damit, dass man das tut. Man darf aber nicht vergessen, dass diese Fristen im Gesetz - im Asylgesetz in Artikel 88, im Ausländergesetz in Artikel 87 - festgeschrieben sind. Die Kantone können noch so hart verhandeln, es ändert nichts daran, dass eben diese Fristen, fünf beziehungsweise sieben Jahre, im Gesetz festgeschrieben sind. Wenn wir konsequent sein und nach dem Verursacherprinzip handeln wollen, das wir ja ansonsten auch immer sehr stark hochhalten, müssten wir doch einfach zu folgendem Schluss kommen: Wer die Bewilligung erteilt, und zwar zehntausendfach - wir reden hier nicht von ein paar Hundert Bewilligungen, sondern sie werden zehntausendfach erteilt -, soll dafür auch die Konsequenzen übernehmen, das heisst bezahlen. Das heisst eben, dass wir die Dauer, während der der Bund bezahlt, verlängern.
Wenn Sie sich vor Augen halten, was ich eingangs erwähnt habe, nämlich dass selbst nach fünf Jahren die Sozialhilfequote bei anerkannten Flüchtlingen im Bereich von 75 Prozent liegt, sehen Sie, dass hier irgendetwas nicht funktioniert. Jetzt kann man sagen, die Kantone machen ihre Arbeit im Bereich der Integration nicht. Das mag sein. Wenn ich aber die Sozialhilfequote von 75 Prozent nach Kantonen aufschlüssele, stelle ich fest, dass sie praktisch überall gleich ist. Wir haben also unterschiedliche Kantone, aber gleiche Ergebnisse. Wir haben, und das müssen wir irgendwann auch anerkennen, Grenzen bei der Integrationsfähigkeit und Grenzen bei der Integrationsmöglichkeit. Die Wirtschaft kann nicht - und es geht um die wirtschaftliche Unabhängigkeit dieser Menschen - einfach alle einstellen. Es gibt in der Schweiz mittlerweile, meine ich, gegen 150 000 Arbeitslose. Es gibt vor allem im Bereich der niederschwelligen Tätigkeiten viele Arbeitslose, Stellensuchende.
Wir können nicht endlos viele Menschen aus dem Asylbereich in die Arbeitswelt integrieren. Da bestehen erhebliche Schwierigkeiten, angefangen bei den sprachlichen Fähigkeiten bis hin zu den Unterschieden bei den kulturellen Grundvoraussetzungen. Ich kritisiere diese keinesfalls - jeder Mensch hat seine eigene Kultur, und das ist auch richtig so. Die Frage ist einfach, wie wir damit umgehen. Wie und wann wollen wir zugeben, dass wir hier auf dem falschen Weg sind, dass wir mit dem gleichen Geld - wir sprechen von mehreren Milliarden Franken, Sie haben es vorhin gehört; wir haben diese Woche ja auch einen relativ grosszügigen Beschluss gefasst - über Hilfe vor Ort ungleich mehr bewirken könnten? Das sehen Sie gerade, wenn Sie Eritrea anschauen, von wo wir mit Abstand am meisten Asylgesuche haben. Da beläuft sich der Kaufkraftunterschied auf eine Relation von 1 zu 80; man muss sich das vorstellen, das ist unglaublich.
Wir machen hier also wirklich sehr viele Fehler. Ich möchte mich kurzfassen, zumal ich gesehen habe, dass viele meiner Kolleginnen und Kollegen diesen Vorstoss unterschrieben haben.
Ich kann es abkürzen und sagen: Wenn Sie die Motion unterschrieben haben, nehmen Sie sie an, und dann geht das Geschäft an den Zweitrat.