Pardini Corrado · Nationalrat · 2016-09-29
Pardini Corrado · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Die Instrumente, welche mit dem Bundesgesetz vom 17. Juni 2005 gegen die Schwarzarbeit auf das Jahr 2008 hin eingeführt wurden, haben sich grundsätzlich bewährt. Mit Blick auf eine wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit können sie jedoch weiter verbessert werden. Zu diesem Zweck sollen verschiedene Massnahmen punktuell angepasst werden.
Am 1. Januar 2008 ist das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit in Kraft getreten. Als rechtsübergreifendes Gesetz sieht es als zentralen Punkt den Einsatz von Schwarzarbeitskontrollorganen vor, welche die Einhaltung von Melde- und Bewilligungspflichten gemäss Sozialversicherungs-, Ausländer- und Quellensteuerrecht kontrollieren. Da diese Organe über keine Entscheidungsbefugnisse verfügen, ist stets ein grosses Mass an Zusammenarbeit und Koordination mit den für den jeweiligen Rechtsbereich zuständigen Behörden notwendig, z. B. mit den Ausgleichskassen oder den Migrationsämtern. Das mit dem Gesetz eingeführte vereinfachte Abrechnungsverfahren zur Entrichtung von Sozialversicherungsabgaben und Steuern wird rege genutzt, was positiv ist, aber es wird leider auch missbraucht.
Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit wurde aufgrund eines gesetzlichen Auftrags evaluiert. Gestützt auf diese Evaluationsergebnisse, auf die Erfahrungen der Kantone mit dem Vollzug des Gesetzes sowie auf seine eigenen Erfahrungen erarbeitete der Bundesrat einen Bericht mit Vorschlägen zum weiteren Vorgehen. Die vorliegende Botschaft ist das Resultat dieser Arbeiten, welche aufgrund des gesetzlichen Auftrags an die Hand genommen wurden. Es ist eine moderate Anpassung des Gesetzes, die, wie gesagt, auf den praktischen Erfahrungen und der Evaluation in den Kantonen, vor Ort, basiert.
Eine Mehrheit der Kommission empfiehlt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und die vorgeschlagenen Modifizierungen vorzunehmen, damit wir ein griffigeres Gesetz gegen die Schwarzarbeit verabschieden können.
Ich zitiere den Bundesrat: "Die Schwarzarbeit ist eine strafbare Handlung, deren Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Sie hat schwerwiegende Folgen, insbesondere Einkommensverluste für den öffentlichen Sektor, Gefährdung des Arbeitnehmerschutzes, Verzerrung des Wettbewerbs und des Finanzausgleichs. Im Übrigen beeinträchtigt die Nichteinhaltung der Gesetze die Glaubwürdigkeit des Staates. Damit ist klar, dass die Schwarzarbeit aus wirtschaftlichen, sozialen, juristischen und ethischen Gründen bekämpft werden muss. Die zurzeit verfügbaren Daten zum Ausmass der Schwarzarbeit in der Schweiz gehen von rund 37 Milliarden Franken für das Jahr 2001 aus, 9,3 Prozent des Bruttosozialprodukts der Schweiz. Sogar unter Berücksichtigung der Mängel dieser Schätzungen scheint klar, dass die durch Schwarzarbeit hinterzogenen Beträge beträchtlich sind."
In diesem Sinn empfiehlt Ihnen die Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage einzutreten.