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preparatory:AB 206152

Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-29

Wortprotokoll

Namens der SVP-Fraktion beantrage ich Nichteintreten auf die Vorlage. Wenn wir nicht eine Vorlage mit effektiven und effizienten Massnahmen verabschieden können, ist es gescheiter, gar keine Vorlage zu verabschieden.

Mit der Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurden jetzt einige Anpassungen gemacht, nur um so zu tun, als hätte man etwas gemacht - so kommt es mir jedenfalls vor. Es handelt sich nämlich nicht nur um wirkungslose Anpassungen, sondern sogar um kontraproduktive Massnahmen. Mit einer wirkungsvollen Bekämpfung der Schwarzarbeit hat das nichts zu tun. Hier möchte ich insbesondere die Ratslinke ansprechen, welche gerne für sich in Anspruch nimmt, gegen Schwarzarbeit vorgehen zu wollen. Mit dieser Vorlage erreichen Sie und erreichen wir alle gar nichts, ausser dass wir KMU und Gewerbe schikanieren.

Wir alle in diesem Saal verurteilen Schwarzarbeit. Sie ist nicht nur unfair, sondern es ist ein Missbrauch, den ich auch als Unternehmerin nicht toleriere. Der Schaden, der dadurch entsteht, verursacht durch einige wenige, trifft alle anderen, die sich korrekt an die Gesetze halten. Sie trifft die Unternehmen als Arbeitgeber, die gegenüber einer solchen Konkurrenz benachteiligt sind, sie trifft natürlich auch die Arbeitsuchenden, die eben wegen der Konkurrenz von Schwarzarbeitern keine Stelle finden, und schlussendlich fehlen Steuergelder und Zahlungen an die Sozialwerke.

Massnahmen gegen Schwarzarbeit müssen aber zielgerichtet, griffig und effizient sein und mit einer möglichst geringen administrativen Belastung für die Unternehmen einhergehen. Mit dieser Revision ist diesbezüglich nichts gewonnen, im Gegenteil: Mit der Erhöhung von Kontrollen und der Abschaffung des vereinfachten Abrechnungsverfahrens für Unternehmen entsteht ein massiv grösserer Aufwand für alle Beteiligten. Diese Massnahmen werden jedoch nicht zu weniger Schwarzarbeit führen, da sie am falschen Ende ansetzen. Es handelt sich um eine reine "Man muss etwas machen, also machen wir irgendetwas"-Gesetzesrevision. Offenbar geht im Parlament die Angst vor einem Imageverlust um, für den Fall, dass man dieser Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit nicht zustimmt. Es geht jetzt nicht um Imageverlust. Man muss auf den Inhalt dieser Vorlage fokussieren und auf deren Auswirkungen - alles andere ist doch nicht seriös.

Der schweizerische Arbeitsmarkt und seine Flexibilität sind eine Erfolgsgeschichte. Wenn wir wollen, dass es so bleibt, müssen wir dafür einstehen, auch heute. Grundsätzlich hat sich das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit seit seinem Inkrafttreten am 1. Januar 2008 bewährt. Der umfangreichere Datenaustausch der involvierten Behörden und Organisationen hat sich für die Bekämpfung der Schwarzarbeit als wertvoll erwiesen, und darauf muss man weiter aufbauen.

Mit der vorliegenden Revision beantragt der Bundesrat stattdessen, dass das bisherige vereinfachte Abrechnungsverfahren gänzlich aufgehoben wird. Es soll nur noch für Privathaushalte angewendet werden können. Hier gebe es Missbräuche, weil die Möglichkeit von Steuerersparnissen entstünde. Wenn dem tatsächlich so ist, muss die Steuerverwaltung tätig werden. Persönlich wage ich allerdings zu bezweifeln, dass sich hier tatsächlich die grossen Sünder finden. Wenn der Bundesrat die Betriebe vollständig vom vereinfachten Verfahren bei der Lohnabrechnung ausschliessen will, geht er damit einfach den Weg des geringsten Widerstandes, entscheidet gegen Gewerbe und KMU und bestraft viele Kleinstunternehmen, die vor allem auch in der Gastrobranche angesiedelt sind. In Singapur erhielt ein Strassenkoch kürzlich einen Michelin-Stern. Er erzählte, dass er 17 Stunden pro Tag in der Küche steht. Solche Leute gibt es auch bei uns. Diese sollen nach einem intensiven Arbeitstag dann noch mehr Administration machen müssen, nur um den Verdacht auf Schwarzarbeit auszuräumen? Da gäbe es sicher einfachere Wege.

Weiter sollen die Meldemöglichkeiten, wenn Kontrollen Hinweise auf Verstösse aufzeigen, auch auf allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge ausgeweitet werden. Auch hier muss man sagen, dass dieser Passus nichts Neues ist. Es wird bereits genügend kontrolliert.

Ebenso fragwürdig und daher abzulehnen ist, dass bei Kontrollen unbescholtener Firmen Kontrollorgane ausserhalb ihrer angestammten Kompetenz Untersuchungen durchführen. Dem Seco wurde ein Weisungsrecht gegenüber den kantonalen Kontrollorganen eingeräumt. So weit sind wir schon mit der Unterwanderung der kantonalen Hoheit! Wollen wir tatsächlich die Kantone quasi unter den Generalverdacht stellen, sie seien säumig?

Seitens der SVP sind wir der Meinung, dass wir mit dieser Version keine Verbesserung gegenüber den heutigen Massnahmen erreichen werden. Vielmehr wird ein neues Bürokratiemonster geschaffen, das auf Misstrauen bis hin zum Generalverdacht aufbaut, ohne dass die Schwarzarbeit reduziert und bekämpft oder dass vor ihr abgeschreckt wird. Aus diesen Gründen sind wir für Nichteintreten auf die Vorlage. Ich zähle gerne auf die Unterstützung der KMU-freundlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier.