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Schelbert Louis · Nationalrat · 2016-09-29

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Artikel 2 des Gesetzes erlaubt den Arbeitgebern, Löhne in einem vereinfachten Verfahren und steuervergünstigt abzurechnen. Das vereinfachte Verfahren richtet sich gegen Schwarzarbeit in Privathaushalten. Für die hier verbreiteten Klein- und Kleinstpensen scheuten manche Arbeitgeber den Abrechnungsaufwand. Mit dem vereinfachten Verfahren sollte die Regularisierung dieser Arbeitsverhältnisse erleichtert werden. Deshalb fand diese Bestimmung den Weg ins Gesetz. Zahlreiche Privathaushalte haben die Gelegenheit genutzt und die Anstellung ihrer Haushalthilfen regularisiert.

Nun haben die Behörden leider zum Teil schlechte Erfahrungen gemacht. In der Botschaft schreibt der Bundesrat, dass wiederholt und vermehrt Fälle bekanntwurden, in denen sich ganz andere Personengruppen einen Steuervorteil zu verschaffen suchten, zum Beispiel Verwaltungsräte. So seien Gesellschaften allein mit dem Ziel gegründet worden, einen Teil der steuerbaren Einkommen auszusondern und sie günstiger zu versteuern. Sie haben es gehört: Der Steuersatz in diesem Bereich beträgt 5 Prozent. Es ist insbesondere für Verwaltungsräte sicher attraktiv, von Steuerersparnissen, die sie damit erzielen können, zu profitieren. Aber ich denke, es ist eine stossende Praxis, und sie ist nicht im Sinne, in welchem der Gesetzgeber damals das Gesetz erlassen hat. Das vereinfachte Verfahren und der günstigere Steuertarif sind auf Personen zu beschränken, die Arbeitsverhältnisse mit mehreren Arbeitgebern eingegangen sind, also zum Beispiel Reinigungs- und andere Haushalthilfen. Für sie vor allem wurde dieses Verfahren eingerichtet. Steuerersparnisse auf Verwaltungsratshonorare gehören nicht dazu.

Die Gegner der Präzisierung argumentierten in der Kommission, mit dem vorgeschlagenen Artikel würden auch Kleinfirmen vom vereinfachten Verfahren ausgeschlossen. Heute sind es nach Darlegung der Verwaltung vor allem Privathaushalte, die das vereinfachte Verfahren nutzen. Insgesamt geht es laut Verwaltung um ein Lohnvolumen von 15 Millionen Franken. Das bedeutet, wenn überhaupt Kleinfirmen betroffen sind, sind es nur sehr wenige, die mit diesem Verfahren abrechnen, und es müssten zudem noch Aktiengesellschaften sein.

Leider haben es die Gegner hier, wie bei den anderen Artikeln auch, nicht für nötig befunden, einen konstruktiven Vorschlag zu machen. Sie setzen auf das geltende Recht und nehmen den geschilderten Missbrauch in Kauf. Ich bedaure das.

Vor diese Wahl gestellt, entscheiden sich die Grünen für die vorgeschlagene Präzisierung im Gesetz. Damit ist klar, dass andere Anwendungen nicht legal sind und sanktioniert werden können. Ich danke Ihnen, wenn Sie auch so abstimmen.