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Vitali Albert · Nationalrat · 2016-11-28

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

In den Neunzigerjahren nahmen die Bundesschulden stetig zu. Dies veranlasste Parlament und Bundesrat, eine Schuldenbremse auszuarbeiten. Die Schuldenbremse soll den Bundeshaushalt vor strukturellen, chronischen Ungleichgewichten bewahren und damit verhindern, dass die Bundesschulden ansteigen. Gleichzeitig gewährleistet sie eine antizyklische Finanzpolitik, indem sie in Abschwungphasen begrenzt konjunkturelle Defizite zulässt und in Phasen der Hochkonjunktur Rechnungsüberschüsse verlangt. Einfach gesagt: Wir dürfen nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Die Schuldenbremse beinhaltet somit zwei klassische Ziele der Finanzpolitik, nämlich die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen sowie die Glättung von Konjunktur- und Wachstumsschwankungen.

Die Vorlage der Schuldenbremse wurde im Jahr 2001 mit über 85 Prozent Zustimmung vom Volk klar angenommen. Seit der Einführung im Jahr 2003 konnten über 20 Milliarden Franken Schulden abgebaut werden - eine stolze Leistung, um die die Schweiz beneidet wird.

In der Presse konnte man im Sommer lesen, dass sich der Bundesrat mit der Aufweichung der Schuldenbremse befasse. Auf meine Frage vom 8. Juni 2016 (16.5282) hat der Bundesrat bzw. Finanzminister Ueli Maurer in der Fragestunde vom 13. Juni klar gesagt: "Eine Abkehr von der Schuldenbremse steht nicht zur Diskussion." Inzwischen hat der Bundesrat einen Bericht in Auftrag gegeben, der mögliche Reformvarianten der Schuldenbremse überprüfen soll. Dieser [PAGE 1853] Bericht soll bis Ende 2016, also ungefähr in einem Monat, vorliegen.

Einen ersten Schritt zur Aufweichung der Schuldenbremse hat der Bundesrat bereits getan: Aufgrund der ausserordentlich hohen Anzahl Asylgesuche werden für 2017 ausserordentliche Ausgaben in der Höhe von 400 Millionen Franken budgetiert. Die gemäss Schuldenbremse zulässigen Ausgaben werden um diesen Betrag erhöht.

Aufgrund dieser Tatsache sah sich die Finanzkommission des Nationalrates veranlasst, eine Kommissionsmotion einzureichen. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es gefährlich ist, die Tür einen Spalt weit zu öffnen; Anzeichen sind genügend da. Sehr schnell wäre man wieder bei der Schuldenpolitik der Neunzigerjahre. Die Absicht des Bundesrates, das bewährte Instrument der Schuldenbremse aufzuweichen, ist gefährlich. Laut Auffassung der Mehrheit ist es wichtig, sich frühzeitig gegen eine Aufweichung der Schuldenbremse zu positionieren.

Eine Minderheit ist der Ansicht, dass es verfrüht ist, eine Kommissionsmotion zu beraten. Sie möchte zuerst den angekündigten Bericht abwarten. Grundsätzlich befürwortet sie eine Anpassung der Schuldenbremse. Beispielsweise müsse man den Konjunkturfaktor anpassen; denn dieser gebe keine Antwort auf die heutigen Negativzinsen und die Aufhebung des Euromindestkurses. Ein Antrag auf Aufschiebung und auf Beratung zusammen mit dem angekündigten Bericht des Bundesrates wurde mit 15 zu 10 Stimmen abgelehnt.

In der Finanzkommission des Nationalrates wurde die Kommissionsmotion, wie sie heute vorliegt, mit 15 zu 10 Stimmen angenommen. Namens der Finanzkommission bitte ich Sie, die Kommissionsmotion anzunehmen, um unsere gesunden Finanzen nicht zu gefährden. Besten Dank für die Unterstützung!