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Pezzatti Bruno · Nationalrat · 2016-11-28

Pezzatti Bruno · Nationalrat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Der Angriff auf die Schuldenbremse, das finanzpolitische Erfolgsmodell der Schweiz, muss im Interesse von auch in Zukunft gesunden Staatsfinanzen abgewehrt werden. Die FDP-Liberale Fraktion wird in diesem Sinne die Kommissionsmotion der Finanzkommission unterstützen.

Zur Begründung und Erinnerung: Die Schweizer Bevölkerung hat im Jahr 2001 die Schuldenbremse als neues Finanzsteuerungsinstrument mit annähernd 85 Prozent Jastimmen deutlich angenommen. Diese überwältigende Zustimmung kam damals dank Unterstützung vonseiten aller bürgerlichen Parteien zustande, dies gegen den Widerstand der Linken. Die Schuldenbremse ist seither eine Erfolgsgeschichte. Seit 2006 weist der Bundeshaushalt keine strukturellen Defizite mehr auf. Dies widerspiegelt sich in einer deutlichen Schuldenreduktion. Die Schuldenquote des Bundes ist von 26,1 Prozent im Jahr 2003 auf 16,2 Prozent im Jahr 2015 und die Schuldenlast von 124 Milliarden auf 104 Milliarden Franken zurückgegangen. Die Schuldenbremse hat sich seither nicht nur in der Schweiz bewährt, sondern auch im umliegenden Ausland. Verschiedene Länder in Europa, insbesondere Deutschland, haben das Erfolgsrezept der Schweiz übernommen und in ihren Staatsfinanzen implementiert.

Weil die Schulden des Bundes seit dem Jahr 2006 deutlich zurückgegangen sind, prüft nun der Bundesrat eine teilweise Lockerung der Schuldenbremse, indem die ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen nicht mehr ausschliesslich für den Schuldenabbau, sondern auch für zukünftige Aufgaben verwendet werden sollen. Der Bundesrat hat im Weiteren im Zusammenhang mit dem Budget 2017 den Antrag eingebracht, 400 Millionen Franken der Migrationsausgaben als ausserordentliche Ausgaben einzustellen. Diese Ausgaben wären neu nicht mehr der Schuldenbremse unterstellt. Bereits im letzten Jahr wurde vonseiten eines Nationalrates eine Motion (16.3172) eingereicht, welche fordert, dass künftige Überschüsse und Kreditreste nicht mehr einzig für den Schuldenabbau zu verwenden seien, sondern unter bestimmten Voraussetzungen für die Mitfinanzierung von budgetierten Mehrausgaben im Bereich der Sozialversicherung, zum Beispiel bei der AHV.

Die Finanzkommission des Nationalrates hat sich aufgrund dieser Aufweichungstendenzen an der vorletzten Sitzung richtigerweise mehrheitlich dafür ausgesprochen, an der bisherigen Ausgestaltung und konsequenten Anwendung der Schuldenbremse festzuhalten und eine Lockerung zu verhindern. Dies kann mit der Kommissionsmotion und dem darin enthaltenen Auftrag an den Bundesrat erreicht werden. Die Schuldenbremse ist im Finanzhaushaltgesetz so zu präzisieren, dass eine Aufweichung der bisherigen, bewährten Regelung und Praxisanwendung künftig ausgeschlossen ist.

Die eidgenössischen Räte haben sich seinerzeit bei der Einführung bewusst für ein anspruchsvolleres Ziel als die blosse Schuldenstabilisierung entschieden. Der Bund soll mit der Schuldenbremse die angehäuften Schulden nicht einfach stabilisieren und vor sich herschieben, sondern auch weiterhin Stück für Stück abtragen. Eine Fiskalregel ist immer nur so viel wert wie die politische Überzeugung, dass sie unantastbar ist. Wer die Schuldenbremse relativieren will, findet immer gute Gründe, um die Regel auszuhöhlen. Das Problem liegt nicht darin, dass in Zukunft zu wenig ausgegeben werden könnte, sondern darin, dass der Bund in der Vergangenheit zu viel ausgegeben hat. Stabile Finanzen sind entscheidend für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und sichere Arbeitsplätze. Schliesslich würde eine Aufweichung der Schuldenbremse das Finanzpolster unseres Landes für zukünftige Krisen reduzieren und zulasten der folgenden Generationen gehen.

Aus all diesen Gründen ersuche ich Sie, die Motion zu unterstützen.