Schwander Pirmin · Nationalrat · 2016-11-28
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-28
Wortprotokoll
Nach "Aufgabenverzichtplanung", "Konsolidierungsprogramm" usw. haben wir nun das Wort "Stabilisierung". Dieses Wort, "Stabilisierung" oder "Stabilisierungsprogramm", gefällt mir bis anhin am besten, weil wir ja mit der Schuldenbremse einen Verfassungsauftrag haben - das haben wir bereits beim vorgängigen Geschäft erwähnt. Dort, in der Verfassung, steht: "Der Bund hält seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht." Er hält sie also stabil; man will eine stabile Grundlage für Einnahmen wie Ausgaben schaffen. In der Volksabstimmung vom 2. Dezember 2001 hat der Bundesrat versprochen: "Die Schuldenbremse schreibt Bundesrat und Parlament vor, nicht mehr auszugeben, als eingenommen wird. Dabei ist die gesamtwirtschaftliche Lage zu berücksichtigen. Auf ausserordentliche Situationen wie zum Beispiel Katastrophen oder schwere Rezessionen kann der Bund flexibel reagieren." Wir müssen uns also merken: Ausserordentliche Situationen sind Katastrophen und schwere Rezessionen und nicht etwas anderes. Ich zitiere weiter: "Die Schuldenbremse verhindert überbordende Defizite wie in den Neunzigerjahren. Sie begrenzt den Anstieg der Schulden und die damit verbundenen Zinszahlungen." Man wollte also ein Mindestziel erreichen, nämlich die Schulden zu begrenzen.
Nun wurde für einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf mit der Botschaft vom 19. September 2008 noch eine Ergänzungsregel zur Schuldenbremse eingeführt. Was wurde dort festgehalten? "Im Vordergrund steht das Ziel, die nominellen Schulden des Bundes zu stabilisieren" - hier taucht das Wort auf - "und damit das Verhältnis der Schulden zur volkswirtschaftlichen Wertschöpfung (die Schuldenquote) stetig zu verringern." Damit wird ganz klar gesagt, dass für den ordentlichen und für den ausserordentlichen Haushalt, für beide, das gleiche Ziel gilt: die Schulden zu verringern. Übrigens steht auch in der Botschaft zur Ergänzungsregel, dass es sich um ein Mindestziel handle. Die Verringerung der Schulden ist also ein Mindestziel.
Nun taucht immer wieder die Aussage auf, man könnte ja auch noch die Einnahmen stetig erhöhen. Da muss ich Sie daran erinnern, dass die Fiskalquote stetig gestiegen ist: Sie ist von 1990 bis 2002 stetig gestiegen, mit der Einführung der Schuldenbremse ist sie gesunken. Im Jahr 2015, letztes Jahr, war sie am höchsten seit 1990 - am höchsten! Das ist ein Alarmzeichen dafür, dass wir, wenn wir so weiterfahren, die Ziele der Schuldenbremse gemäss Botschaft, gemäss Abstimmungsbüchlein nicht erreichen. Es ist ein Warnsignal dafür, dass eine Kehrtwende kommen kann und kommen wird.
Wir stehen bei der Fiskalquote im internationalen Wettbewerb. Wenn wir die Fiskalquote, so, wie sie die Schweiz erhebt, korrigieren und die Beiträge an Pensionskassen, Krankenkassen und Unfallversicherungen - das sind alles Kosten, die andere Staaten über Steuern zahlen - berücksichtigen, liegen wir über dem OECD-Durchschnitt. Das ist auch ein Warnzeichen. Wir können hier also nicht einfach so tun und sagen, dass wir das entsprechend über die Einnahmen machen. Nein, hier stehen wir im internationalen Standortwettbewerb. Wir müssen die Standortattraktivität entsprechend verbessern, weil sie sich aufgrund dieser Fiskalquote eben auch verschlechtert hat. Die Steuerbelastung ist ein Faktor dieser Standortattraktivität, natürlich nicht der einzige, aber ein sehr wichtiger. Es ist wichtig, dass sich dieser nicht verschlechtert. Es geht darum, auch die Fiskalquote stabil zu halten. Stabil heisst in den letzten paar Jahren 26 bis 28 Prozent - so, wie die Schweiz eben die Fiskalquote erhebt.
Wenn wir also dieses Ziel im Auge behalten, dann geht es darum - das ist der Mechanismus bei der [PAGE 1862] Schuldenbremse, das ist auch gesagt worden -, dass sich die Ausgaben nach den Einnahmen richten; wir stehen hier im internationalen Wettbewerb. Hier muss ich auch daran erinnern, dass ausserordentliche Ausgaben nur dann ausserhalb der Schuldenbremse verbucht werden können, wenn sie einmalig, unvorhersehbar sind, wenn sie etwas mit der Konjunktur oder mit einer Naturkatastrophe zu tun haben. Alle anderen Faktoren können nicht angewendet werden. Das ist das, was wir in der Ergänzungsregel festgehalten und im Abstimmungsbüchlein dem Volk gesagt haben.
Deshalb steht es fest, dass wir eben die Ausgaben stabil halten müssen. Wir müssen ein Fundament legen, damit die Ausgaben stabil werden und nicht ausschlagen. Für Ausgaben, die aufgrund einer Katastrophe ausschlagen können, brauchen wir eine Reserve. Damit wir eine solche Reserve haben, müssen wir jetzt schon dafür sorgen, dass die Ausgaben stabilisiert und gegenüber der Finanzplanung reduziert werden. Damit schaffen wir eine echte Reserve für Ausschläge aufgrund von Naturkatastrophen oder schweren Rezessionen. Dafür dient dieses Stabilisierungsprogramm. Es ist meiner Meinung nach ein Anfang. Die SVP hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass wir Reserven brauchen für solche Ausschläge.