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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2016-11-28

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit gehört zu den wichtigsten familienpolitischen Anliegen. Das sollte grundsätzlich unbestritten sein. Unbestritten ist grundsätzlich auch - es konnte bis heute nicht widerlegt werden -, dass das Bundesgesetz aus dem Jahre 2002 mit dem Impulsprogramm für die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sehr wirksam war. Dieses Impulsprogramm hat in den Kantonen und Gemeinden viele neue Angebote ermöglicht, die es sonst nicht gegeben hätte. Es hat auch erlaubt, den Rückstand bei den schweizerischen Einrichtungen im europäischen Vergleich zu verringern, und das in einer sehr effizienten Art und Weise. Das Impulsprogramm ist auch nachhaltig, indem die dank dieses Programms möglich gewordenen Angebote auf der Stufe der Kantone und Gemeinden, wo sie eben etwas ausgelöst haben, auch weitergeführt worden sind.

Aber es braucht noch viel mehr. Die Schweiz ist in diesem Bereich im internationalen Vergleich im Rückstand, und die [PAGE 888] Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nicht unwichtiger, sondern wichtiger geworden. Damit rechtfertigt sich auch diese Botschaft des Bundesrates, und damit wird es auch nötig, mit einem zweiten Programm nachzudoppeln - im Sinne der Erreichung des Ziels.

Die Botschaft weist es aus: Es ist eine Reihe von Evaluationen durchgeführt worden, und sämtliche sind zu einem positiven Ergebnis gekommen. Die Vorschläge des Bundesrates auf der Grundlage dieser Evaluationen sind in der Vernehmlassung auf ein sehr gutes Echo gestossen. Eine grosse Mehrheit der Kantone - das sollte hier im Ständerat doch gehört werden - spricht sich für diese Botschaft, für die Weiterführung dieses Programms aus, auch mit den entsprechenden Finanzhilfen. Es bleibt natürlich am Schluss eine Aufgabe der Gemeinden, der Kantone, das Programm dann umzusetzen. Es ist ein Impulsprogramm - diese Botschaft will etwas auslösen -, und es wird von einer grossen Mehrheit der Gemeinden und Kantone ausdrücklich verlangt.

Kollege Eder hat zum einen darauf verwiesen - das war sein wichtigstes Argument -, dass es sich um eine ausschliessliche Kompetenz und auch um eine ausschliessliche Verpflichtung der Kantone und Gemeinden handelt. Aber so ist es eben nicht: Der Bund trägt Mitverantwortung für die Familienpolitik. Er trägt Mitverantwortung dafür, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert wird, und in diesem Sinne steht der Bund hier mit in der Verantwortung. Wenn die Kantone es ausdrücklich wünschen, dass der Bund in diesem Bereich mitwirkt und Impulse gibt, dann ist es sinnvoll, dass er das auch tut. Der Bund trägt hier eine Mitverantwortung, auch weil er die Erwerbstätigkeit der Eltern fördern will. Es ist im Wesentlichen die Frauenerwerbstätigkeit, die sich entwickelt. Wenn der Bund hier Zeichen setzen will, dann muss er eben auch B sagen, wenn es um die konkreten Programme geht.

Ich selber bin ja in meiner gewerkschaftlichen Funktion an der sogenannten Fachkräfte-Initiative beteiligt, an den Spitzentreffen dazu. Leider muss man sagen, dass diese Fachkräfte-Initiative, wenn man sie bis heute bilanziert, zwar sehr viele Studien, viele Erklärungen verursacht hat, aber an konkreten Beschlüssen, die dann auch Wirksamkeit erzeugt hätten, mangelt es bis heute. Das Konkreteste überhaupt, was diese Fachkräfte-Initiative bis heute zustande gebracht hat, ist genau dieser Gesetzentwurf mit dieser Botschaft des Bundesrates, über die heute zu beschliessen ist. Es steht für die Zukunft der Schweiz einiges auf dem Spiel, nämlich ob wir in der Lage und bereit sind, hier Worten auch Taten folgen zu lassen. Wenn jetzt der Bundesrat als Konsequenz dieser Fachkräfte-Initiative genau dieses Programm vorschlägt - ein konkretes Programm, das eben auch konkrete Wirkung zeigt -, dann wäre es höchst widersprüchlich, hier den Worten nicht auch Taten folgen zu lassen und Nichteintreten zu beschliessen. Das erste Programm hat es gezeigt: Es sind dank dieses Impulsprogramms konkrete Massnahmen umgesetzt worden, und genau das ist auch das Ergebnis dieser neuen Botschaft, dass nämlich in den Kantonen und Gemeinden diesbezüglich etwas passiert.

Noch ein zweites Stichwort, zum Problem der Verpflichtung der Kantone und Gemeinden: Es ist klar, dass sie in der Pflicht sind. Das ist unbestritten. Aber wir können nicht übersehen, dass heute die Erwerbswelt nicht an den Kantons- und nicht an den Gemeindegrenzen haltmacht. Es ist problematisch, wenn man jetzt hier nur auf die Kantone, nur auf die Gemeinden schaut. Wenn wir derartige Unterschiede haben, wie das heute der Fall ist, wenn es also von einem Zufall abhängt, ob in der eigenen Wohngemeinde am Schluss ein solches Angebot vorhanden ist oder nicht, dann ist das auch ein Hindernis bezogen auf das Ziel der Förderung der Erwerbstätigkeit von Eltern.

Es ist unsere Aufgabe, auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass diese Basisinfrastruktur von Betreuung in alle Richtungen ausgebaut wird. Wir haben hier einen grossen Nachholbedarf in der Schweiz. Diese Botschaft ist gemessen an diesem Ziel bescheiden konzipiert, aber die Massnahmen lösen in den Gemeinden und Kantonen konkrete Bemühungen aus, hier vorwärtszumachen.

Herr Kollege Eder hat eine Alternative formuliert. Er hat Steuerabzüge ins Spiel gebracht. Es ist klar, dass das Steuersystem die Erwerbstätigkeit der Eltern nicht behindern soll. Aber die Botschaft - das sieht man, wenn man sich die Zeit nimmt, sie zu lesen - sagt dazu auf den Seiten 6386ff. das Richtige: Die Steuerabzüge bewirken im Vergleich zum Grundangebot im Sinne eines Service public relativ wenig. Es ist entscheidend, dass die Kosten für die Kinderbetreuung nicht prohibitiv hoch sind - das ist entscheidend dafür, dass die Eltern davon auch Gebrauch machen können. Die Steuerabzüge kommen erst in zweiter Linie ins Spiel. Klar sind sie bei hohen Einkommen wirksamer als bei mittleren und tiefen Einkommen. Aber entscheidend dafür, ob das Grundangebot genutzt werden kann oder nicht, sind die Kosten, auch bei höheren Einkommen.

Wir haben heute zum Teil prohibitiv hohe Kosten für die Kinderbetreuung, indem zu viel auf die Eltern abgewälzt wird. Auch hier muss man sagen: In der Konsequenz bedeutet das nichts anderes, als dass hier ein Grundangebot geschaffen werden muss. In den letzten Jahren ist einiges, ist vieles geschehen, auch dank dieses Gesetzes aus dem Jahre 2002. Wir müssen auf diesem Weg weiterfahren, und es braucht am Schluss zahlbare Betreuungsplätze, gerade auch wegen der heute anspruchsvoller gewordenen Aufgaben für die Eltern. Sie haben Schwierigkeiten bei der Planbarkeit der Arbeit, Schwierigkeiten - Frau Seydoux hat darauf hingewiesen -, beispielsweise die Schulferien überbrücken zu können, wenn sie gleichzeitig erwerbstätig sind. Es gibt hier vieles, was in Bewegung ist. Aber die Kosten sind ein Riesenproblem.

In diesem Sinne möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten und dieser am Schluss dann - sie muss ja zunächst in der Kommission wieder vorberaten werden - auch zuzustimmen. Wir machen damit einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Den Worten hier müssen Taten folgen.