Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-11-28
Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-11-28
Wortprotokoll
Um dieses Stabilisierungsprogramm etwas einzuordnen, müssen wir kurz zurückblicken. Vor etwa einem Jahr hat der Bundesrat dieses Stabilisierungsprogramm beschlossen, um die flacher verlaufende Einnahmenentwicklung als Folge der Freigabe des Frankenkurses zu stabilisieren. Er ging davon aus, dass dieses Paket genügen würde, um die Schuldenbremse bis ins Jahr 2019 einzuhalten. Diese Hoffnung erfüllt sich aus heutiger Sicht leider nicht mehr. Dieses Stabilisierungsprogramm wird nicht abschliessend das letzte sein.
Weshalb wird dieses Stabilisierungsprogramm nicht genügen? Das hat mit den steigenden Asylkosten und mit Beschlüssen des Parlamentes für höhere Ausgaben zu tun. So haben wir gerade auch in der vergangenen Herbstsession in verschiedenen Bereichen insgesamt rund 500 Millionen Franken jährlich wiederkehrende Mehrausgaben beschlossen, nämlich unter anderem 100 Millionen Franken für die Bildung, 100 Millionen Franken für die Landwirtschaft und 200 Millionen Franken für die AHV. Das sind zwar noch keine definitiven Beschlüsse, aber es ist nicht sehr wahrscheinlich, dass grosse Abstriche gemacht werden. Logischerweise ist dieses Stabilisierungsprogramm nur ein erster Schritt. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat zu Beginn des nächsten Jahres aufgrund der dann gefestigten Zahlen ein neues Stabilisierungsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 unterbreiten muss.
Zur Hochrechnung zur Staatsrechnung 2016, die vorliegt: Diese Hochrechnung sieht auf den ersten Blick sehr positiv aus. Dieses Jahr wird mit einem Überschuss von gegen 2 Milliarden Franken abschliessen. Damit begründet Herr Hadorn dann auch den Nichteintretensantrag seiner Minderheit. Diese Hochrechnung darf aber nicht zu falschen Schlüssen verleiten, weil der Überschuss eigentlich nur aufgrund der Negativzinsen so gross ist. Wir haben nach wie vor hohe Vorauszahlungen bei der direkten Bundessteuer. Aufgrund der Schätzungen ist davon auszugehen, dass mehrere Milliarden Franken an direkten Bundessteuern bereits für 2017 vorausbezahlt worden sind. Diese Vorauszahlungen werden uns in den kommenden Jahren fehlen. Sie erfolgen, weil die Firmen die Steuern bezahlen, anstatt das Geld mit Negativzinsen bei den Banken zu lassen.
Ein weiterer Grund liegt bei der Verrechnungssteuer: Verrechnungssteuern werden weniger rasch zurückgefordert als in der Vergangenheit. Wenn man das Geld nämlich beim Bund lässt, hat man nach einem Jahr immer noch 100 Prozent des Guthabens. Würde man es sofort abholen und zur Bank bringen, hätte man aufgrund der Negativzinsen am Schluss weniger. Nehmen wir diese Sonderfaktoren heraus, so resultiert in der laufenden Rechnung ein Defizit von rund 100 Millionen Franken. Damit liegen wir etwa auf der Höhe der Prognose.
Daher wäre das Nichteintreten, wie es Herr Hadorn mit seiner Minderheit vorschlägt, eine zu kurzsichtige Reaktion. Diese Beträge werden dann nämlich in den nächsten Jahren fehlen. Selbst wenn sich die Konjunktur erholt, wird das nicht sofort auf die Staatsrechnung durchschlagen. Es besteht also auch in den nächsten Jahren bei den Steuern Druck auf der Einnahmenseite, weil wir vorab konsumieren. Aufgrund des Finanzhaushaltgesetzes muss der Bund die Zahlungen in demjenigen Jahr in die Rechnung einstellen, in welchem sie eingehen. Es besteht also keine Abgrenzungsmöglichkeit. Dies muss für die Zukunft thematisiert, hinterfragt und geändert werden.
Die Schweiz braucht dieses Stabilisierungsprogramm zwingend. Wir müssen ernsthaft sparen. Dabei dürfen wir aber keine Klientelpolitik betreiben und keine einzelnen Bereiche gänzlich ausklammern. Das wäre fahrlässig.
Mit der Rückweisung wird angeregt, den Konjunkturfaktor in der Schuldenbremse zu verändern. Das würde heissen, dass wir im Moment Schulden machen könnten. Aber Sie dürfen nicht vergessen, dass der Konjunkturfaktor symmetrisch ist: Wenn wir ihn korrigieren und jetzt mehr Schulden machen, müssen wir dies später mit Überschüssen wieder kompensieren. In den nächsten Jahren sind jedoch keine Überschüsse in Sicht. Daher sollten wir an diesem Faktor nichts ändern. Der Bundesrat will im vorliegenden Stabilisierungsprogramm insbesondere auf der Ausgabenseite konsolidieren. Es gibt ganz wenige Mehreinnahmen. Das Sparvolumen fällt zu rund 80 Prozent bei den schwach gebundenen Ausgaben an. Da diese Ausgaben in der Regel nicht automatisch an die tiefere Teuerung angepasst werden können, hat hier ein realer Ausbau stattgefunden, den wir mit diesen Sparmassnahmen wieder zurückzunehmen versuchen.
Die ganze Vorlage ist ein Mantelerlass, mit welchem wir insgesamt 16 bestehende Bundesgesetze ändern. Man könnte alle diese Massnahmen grundsätzlich auch im Rahmen des Budgets vorschlagen, aber der Bundesrat will diese Stabilisierung zu Recht für drei Jahre beschliessen. Es ist sicher [PAGE 1865] richtig und wichtig, dass wir diese Basis auch legen, damit wir nicht ständig darüber diskutieren müssen. Die nächsten Stabilisierungsprogramme - das hat der Bundesrat bereits angetönt - werden mit Sicherheit einschneidender sein. Die Massnahmen im jetzt vorliegenden Paket sind noch verkraftbar.
Das Echo zu dieser Vorlage war in der Vernehmlassung verhältnismässig gross. Die allgemeine Zustimmung ist gross, und die Ablehnung im Einzelfall, wenn man betroffen ist, ist ebenfalls gross. Das ist bei solchen Sparprogrammen immer so.
Herr Bundesrat Maurer hat in der Kommission ausgeführt, dass die Massnahmen mit den Kantonen abgesprochen sind. Sie stossen verständlicherweise nicht überall auf Begeisterung, aber die Kantone tragen sie durchaus mit.
Mit dem Paket wurde versucht, einen Mittelweg zwischen den verschiedenen Interessengruppen zu finden. Das sollten wir bei den Beratungen berücksichtigen. Spar- und Stabilisierungsprogramme müssen ausgewogen sein. Alle müssen einen Beitrag leisten. Wenn dieses Gleichgewicht zu stark strapaziert wird, ist das Ganze gefährdet. Die Erfahrung zeigt, dass ein Mittelweg am ehesten zielführend ist.
Wir Grünliberalen werden auf das Stabilisierungsprogramm eintreten, den Rückweisungsantrag ablehnen und in der Detailberatung weitgehend die Linie des Bundesrates unterstützen. Konkret werden wir dies bei den einzelnen Blöcken ausführen und begründen.