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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-11-29

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Ich gestatte mir eine kurze Einführung. Das Ziel, das mit der Förderung der höheren Berufsbildung angestrebt wird, ist, das System der höheren Berufsbildung zu stärken. Das bedeutet, dass wir die Vorkurse besser finanzieren wollen, nämlich zu 50 Prozent, was bis heute nicht der Fall war. Zudem möchten wir die Attraktivität und die Zahl der Abschlüsse steigern.

Bei Artikel 56a wurden bisher drei mögliche Lösungen präsentiert und debattiert. Die erste Lösung: Der Bundesrat beantragt, die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung auszurichten. Die dadurch notwendige Vorfinanzierung der Kurskosten soll durch die Organisationen der Arbeitswelt, die Arbeitgeber und individuell geleistet werden. Da die Ausbildung ihres Kadernachwuchses im Interesse der Arbeitgeber liegt, sollte das auch funktionieren.

Die zweite Lösung: Wir haben in der Herbstsession, am 12. September, auf Antrag der WBK-SR beschlossen, dass der Bund diese Beiträge jährlich ausbezahlen soll. Eine Vorfinanzierung durch die Organisationen der Arbeitswelt, die Arbeitgeber und die Individuen wäre damit möglicherweise gar nicht mehr notwendig oder zumindest stark abgefedert.

Die dritte Lösung: Der Nationalrat hat, ebenfalls in der Herbstsession, am 15. September, auf Antrag der WBK-NR einen Kompromissvorschlag beschlossen. Der Bund soll demnach auf begründetes Gesuch hin Teilbeträge bereits vor der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung ausbezahlen können. Damit wird versucht, dort bedarfsgerecht vorzufinanzieren und die Prüfung zu ermöglichen, wo ein Problem besteht.

Bei uns in der Kommission gab es jetzt eine lange Diskussion darüber, was ein begründetes Gesuch sein soll. Die Verwaltung stellte sich auf die Position, dass jedes Gesuch begründet werden muss, egal ob das Wort "begründet" oder ob nur "auf Antrag" im Gesetzestext steht. Denn ohne Begründung ist ein Gesuch kein Gesuch. Für die Kommissionsmehrheit ist die Frage, ob "begründet" oder "auf Antrag" im Gesetz steht, nicht nur eine terminologische Frage. Mit dem Begriff "Antrag" ist für die Mehrheit ausgedrückt, dass man das Vorgehen niederschwellig halten will. Wenn man schreibt: "auf begründetes Gesuch", verwendet man die gleiche Terminologie wie zum Beispiel im Stipendiengesetz. Dort muss die finanzielle Situation des Gesuchstellers, müssen allenfalls sogar die Vermögensverhältnisse der Eltern angegeben werden. Es gibt sogar Abstufungen, je nachdem, wie viele Kinder noch in der Ausbildung stehen usw. Wenn wir jetzt den Begriff "auf Antrag" nehmen, heisst das für die Mehrheit Folgendes: Wenn sich jemand als Härtefall definiert und sieht, muss der Antrag dieser Person auf einer niederschwelligen Stufe entgegengenommen werden.

Der Bundespräsident hat schon im Nationalrat klargemacht, dass mit dem Wort "begründet" nicht gemeint ist, die individuelle finanzielle Situation des Antragstellers sei offenzulegen. In der Kommission hat dann das SBFI auch klargemacht, dass bei der Version des Nationalrates wie auch bei der Version der WBK-Mehrheit - beim Nationalrat mit begründetem Gesuch, bei der WBK-Mehrheit nur auf Antrag - die gleichen Kriterien angewendet werden, und zwar die folgenden: Die Branchen haben ihre höhere Berufsbildung umzugestalten und die Möglichkeit zu schaffen, dass für die Absolventen der finanzielle Aufwand tragbar ist, sodass der Standardfall so gehandhabt werden kann, dass die Auszahlung der Beiträge [PAGE 898] beim Ablegen der Prüfung erfolgt. Teilnehmer aus Branchen, die die Umstellung noch nicht vorgenommen haben, können auch jährliche Beiträge bekommen. Diese Branchen bekommen aber den Auftrag, ihre Finanzierungssysteme umzustellen.

Die Mehrheit ist der Ansicht, dass ihre Formulierung den Sachverhalt wohl eher exakt wiedergibt. Für den Antrag der Minderheit spricht die Ratsökonomie; sie beantragt nämlich, die Differenz heute zu bereinigen. Ich jedenfalls kann nun, auf Antrag der Mehrheit, begründet beantragen, "begründet" zu streichen.