Meyer Mattea · Nationalrat · 2016-11-29
Meyer Mattea · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
Der Personalaufwand beim Bundespersonal macht rund 8 Prozent der gesamten Bundesausgaben aus. Auch wenn man noch so gravierend kürzt, saniert das den Bundeshaushalt nicht. Trotzdem scheint das Personal ein beliebter Bereich zu sein, um Abbau zu betreiben und behaupten zu können, der Staat sei ineffizient, verschwenderisch und wirtschafte nicht gut.
Ursprünglich waren für die Jahre 2017ff. Lohnmassnahmen, das heisst Teuerungsausgleich und Reallohnmassnahmen, vorgesehen. Doch nach der Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm wurde nochmals zusätzlich beim Personal gekürzt; dies, obwohl bereits 2016 um 130 Millionen Franken gekürzt wurde und das Personal bereits überproportional zum Stabilisierungsprogramm beiträgt, wie der Bundesrat selber in der Botschaft schreibt. In der uns unterbreiteten [PAGE 1872] Vorlage sind auch für 2017 keine generellen Lohnmassnahmen vorgesehen, obwohl eine Lohnerhöhung angemessen wäre.
Mit dem Antrag meiner Minderheit II werden Lohnmassnahmen in der Höhe von rund 28,2 Millionen gefordert. Warum werden diese Massnahmen beantragt? Die rund 35 000 Angestellten sind ja auch Konsumentinnen und Konsumenten und tragen mit ihrem Einkommen dazu bei, die Wirtschaft anzukurbeln. Der Lohnpolitik der Bundesverwaltung als einer der grössten Arbeitgeberinnen kommt Signalwirkung zu. Eine Stärkung des Binnenkonsums ist angesichts der anhaltenden Frankenstärke von grösserer Dringlichkeit. Wir haben es gestern auch schon diskutiert: Angesichts der Hochrechnung für 2016 mit einem erneuten Milliardenüberschuss ist der Verzicht auf Lohnmassnahmen nicht gerechtfertigt.
Der Antrag meiner Minderheit II verlangt Lohnmassnahmen von 28,2 Millionen Franken, was einer Lohnerhöhung von rund 0,5 Prozent entspricht. Das liegt unter der erwarteten Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft. Mit diesen 0,5 Prozent würden gerade in etwa die höheren Abzüge für die zweite Säule ausgeglichen, und die Kaufkraft bliebe erhalten.
Ja, man kann sagen, dass das Staatspersonal effizient, zufriedenstellend und gut arbeiten soll, und wir erwarten ja auch, dass neue gesetzliche Aufgaben, die wir zu verantworten haben, auf qualitativ hochstehende Weise erfüllt werden. Dafür muss dann aber auch das Geld gesprochen werden.
Ich komme zum Antrag meiner Minderheit II bei der Überbrückungsrente, wo wir Ihnen beantragen, beim geltenden Recht zu bleiben. Die Arbeitgeberleistung an die Überbrückungsrente wurde bereits 2014 stark gekürzt. Davor war die prozentual hohe Beteiligung des Arbeitgebers vor allem Mitarbeitenden in tiefen Lohnklassen zugutegekommen, also dem normalen arbeitenden Volk, den "Büezerinnen" und "Büezern". Es ist zu befürchten, dass im Zuge von Personalplafonierungs- und -kürzungsprogrammen der interne Druck auf ältere Mitarbeitende, vorzeitig in Pension zu gehen, auch steigen wird. Diese Kürzungsmassnahme trifft insbesondere Mitarbeitende in tiefen Lohnklassen, die über Jahre oder gar Jahrzehnte hinweg sehr wertvolle Arbeit für den Bund geleistet haben und nicht in sogenannt besonderen Personalkategorien tätig sind.
In diesem Sinne bitte ich Sie, beiden Minderheitsanträgen zuzustimmen und auch bei der Überbrückungsrente, die keinen übermässig grossen Effekt auf das Stabilisierungsprogramm hat, die aber für einzelne Personen sehr wesentlich ist, auf eine Kürzung zu verzichten.