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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-11-29

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Braucht es den Verfassungsartikel, über den wir jetzt diskutieren, sei es auf der Basis der Initiative oder auf jener des Gegenvorschlages? Ich bin auch der Meinung, dass man Gesetze und Verfassungsartikel nur beschliessen soll, wenn es sie braucht.

Es ist unbestritten - auch in der heutigen Debatte -, dass Ernährungssicherheit etwas ist, was von der Bevölkerung zu Recht gewünscht wird; Ernährungssicherheit ist ein Wert, der offenbar eine wachsende Bedeutung für unsere Gesellschaft hat. Es ist also schon so, dass wir, wenn es ein wichtiger Wert ist, eine entsprechende Verankerung in unserer Gesetzgebung brauchen. Gibt es diese Verankerung denn schon? Braucht es den neuen Verfassungsartikel?

Man könnte zunächst einwenden: Wir haben mindestens drei Artikel in der Bundesverfassung, die sich mit dem Thema beschäftigen. Das stimmt. Wir haben Artikel 75, den Raumplanungsartikel, der das Element Kulturlandnutzung aufnimmt; wir haben Artikel 102, den Landesversorgungsartikel für Krisensituationen, der in die Nähe der Ernährungssicherheit kommt; und wir haben schliesslich Artikel 104, den eigentlichen Landwirtschaftsartikel, der einiges über die Produktion sagt, aber beispielsweise den ganzen Aspekt Import und Lagerhaltung weglässt - immerhin ein wesentlicher Aspekt der Ernährungssicherheit.

Wenn man die Artikel insgesamt betrachtet, stellt man fest, dass Teile des Puzzles Ernährungssicherheit in der heutigen Bundesverfassung verstreut sind. Das stimmt. Was heute in der Bundesverfassung fehlt - und da es fehlt, ist es eben ein Grund, es jetzt einzufügen -, ist ein Gesamtkonzept für die Ernährungssicherheit. Diese ist bisher in der Verfassung kein Wert gewesen, und diese möchten jetzt sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag in die Verfassung einfügen. Ernährungssicherheit ist nicht nur eine Frage in Kriegssituationen, in schweren Krisensituationen; auf diese Situationen ist Artikel 102 schon zugeschnitten. Die Bevölkerung erwartet heute eine umfassende, langfristige Ernährungssicherheit in unserem Land, auch in Nichtkrisensituationen, wo auch darüber zu entscheiden ist, wie produziert wird.

Ich bin also der Meinung, es ist nicht nur Treten an Ort, Kollege Zanetti, sondern ein Schritt nach vorne, indem wir anerkennen, dass Ernährungssicherheit ein berechtigtes Bedürfnis der Schweizer Bevölkerung ist. Wenn das so ist, wie regeln wir das in der Verfassung am besten? So, wie es die Initiative möchte, oder so, wie es der Gegenvorschlag möchte? Die Initiative nimmt viele der genannten Elemente auf, aber die Initiative hat wesentliche Nachteile.

Die WAK unseres Rates - es wurde vorhin am Rande erwähnt - liess einen Zusatzbericht zu den möglichen Folgen der Initiative erstellen. Die drei daraus resultierenden Ergebnisse sind schon etwas beunruhigend. Erstens: Die Talwirtschaft würde zulasten der Bergwirtschaft stark gewinnen. Wenn das stimmt, ist das etwas, was mit der Ernährungssicherheit als Wert nicht angestrebt wird. Wir wollen das Verhältnis zwischen Tal- und Bergwirtschaft nicht verändern. Zweitens: Der Bericht besagt, dass die Masse gewinnt und die Klasse verliert. Das ist ein Qualitätsproblem. Wenn das stimmt, wäre auch dies nicht ein Ziel, das die Ernährungssicherheit erfordert und das politisch gewünscht ist. Der dritte Effekt ist am nächsten beim einzelnen Landwirt bzw. bei der einzelnen Landwirtin, je nachdem, wo er oder sie in der Landwirtschaftsproduktion positioniert ist. Der Titel des Berichtes heisst: "Pflanzenproduktion gewinnt, Milch und Fleisch verlieren." Das ist ein überraschendes Ergebnis, wenn man nur den Initiativtext liest. Es hat aber etwas für sich. Wenn man die Ernährungssicherheit wirklich so hoch gewichten würde, müsste konsequenterweise das, was von der Ernährungsphysiologie her einfach und relevant ist, vorgezogen werden. Das heisst, die pflanzliche Produktion müsste erhöht, die Produktion von tierischen Produkten, besonders auch von Milch, müsste gesenkt werden. Man kann nun darüber diskutieren, ob man dies will oder nicht - je nachdem, auf welcher Seite der Produktion man steht. Ich bin der Meinung, wenn wir von Ernährungssicherheit sprechen, sollten wir dieses Ziel nicht anvisieren.

Diese drei Nachteile, die der Bericht erwähnt, hat der Gegenvorschlag auf eine relativ einfache Weise ausgeräumt, und er hat trotzdem das Kernziel der Ernährungssicherheit aufrechterhalten. In dieser Umgebung können wir ruhig und mit gutem Gewissen sagen, dass es eine Regelung der Frage der Ernährungssicherheit braucht, auch in unserer Bundesverfassung. Bei der heutigen Ausgangslage ist die bessere Variante hierzu der Gegenvorschlag.

Ich bitte Sie, dem Gegenvorschlag zuzustimmen und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen.