Föhn Peter · Ständerat · 2016-11-30
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-30
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat gesagt, dass uns heute die Arbeitslosenversicherung 6,7 Milliarden Franken kostet. Jährlich! 6,7 Milliarden Franken! Das ist nicht nur viel, das ist massiv zu viel. Seit dem Jahre 2007 sind netto über 750 000 Ausländerinnen und Ausländer in die Schweiz eingewandert - netto! Alle, die wieder ausgewandert sind, sind bei dieser Zahl bereits abgezogen. Seit 2007 sind netto über 750 000 Personen zugewandert. Das ist auch viel. Wenn ich die kleine Schweiz anschaue: Das ist viel zu viel.
Deshalb hat das Volk schon im Jahr 2014 die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen - die Stände mit einer komfortablen Mehrheit, das Volk knapp, mit 50,3 Prozent. Die Initiative beauftragt nun den Gesetzgeber, die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig zu steuern und jährliche Höchstzahlen und Kontingente festzulegen. Das ist ein klarer Auftrag. Das ist ein Auftrag an uns hier in diesem Haus, nichts anderes. Innerhalb der letzten drei Jahre bzw. fast drei Jahre seit der Annahme der Initiative ist eigentlich nicht allzu viel geschehen. Für mich ist zu wenig geschehen. Man hat Gespräche geführt mit Brüssel. Wir Schweizer - die Mehrheit, wenn wir die Vorredner gehört haben - wollen nur dem Freizügigkeitsabkommen der EU gerecht werden, dem Verfassungsauftrag aber nicht ein "My" entgegenkommen. Das kann ich nicht glauben, das kann ich nicht hinnehmen, und das stimmt mich auch traurig.
Diese Abstimmung von anno dazumal hatte, wie wir sehen, wenn wir die letzten Jahre anschauen, mit fast 56 Prozent eine Rekordbeteiligung. Nochmals: 12 Kantone und 5 Halbkantone haben der Initiative zugestimmt. Der Abstimmungskampf war intensiv. Von Anfang an - das muss ich auch nochmals sagen - war klar, dass eine selbstständige Steuerung der Zuwanderung Massnahmen bedingt, die dem Freizügigkeitsabkommen mit der EU zuwiderlaufen. Das war sonnenklar, das hat der Bundesrat gesagt, das hat der Bundesrat im Abstimmungsbüchlein festgeschrieben, das haben alle Gegner damals gesagt. Das Volk hat also im vollen Bewusstsein, dass wir hier etwas nicht einhalten, was international einmal abgemacht wurde, so entschieden.
Das heisst mit anderen Worten: Das Volk will die Zuwanderung eigenständig steuern. Nicht die EU oder der einzelne EU-Bürger soll sagen, wer in die Schweiz kommt, sondern wir Schweizerinnen und Schweizer sagen, wer unser Gast ist. Wie halten Sie das zu Hause? Kann jeder bei Ihnen übernachten, ohne anzufragen? Kann jeder hereinkommen und bei Ihnen an den Mittagstisch sitzen? Ich glaube kaum. Hier müssen wir "mea culpa" sagen.
Äusserst interessant ist ja auch, dass man anfänglich gesagt hat, die Initiative müsse wortgetreu umgesetzt werden. Frau Bundesrätin, Sie haben gesagt, der Verfassungsartikel zur Beschränkung der Zuwanderung müsse strikt umgesetzt werden. Was haben wir heute von dieser strikten Umsetzung [PAGE 925] des Verfassungsartikels? Null und nichts. Alle Parteien haben das gesagt. Im Jahr 2015, vor gut einem Jahr, hatten wir die Wahlen. Was geschah nachher? Vom wortgetreuen, strikten Umsetzen höre ich heute gar nichts mehr.
Was verlangt die Initiative? Oder eben: Was will ich jetzt mit der Minderheit II? Ich muss Ihnen das, glaube ich, nicht sagen, Sie haben es gemerkt: Ich bzw. die Minderheit II will ganz einfach den vom Volk angenommenen Bundesverfassungsartikel umsetzen. Das will das Volk. Ich glaube, die wichtigsten Elemente dieses Verfassungsartikels dürfen wir immer und immer wieder betonen, und es darf auch gesagt werden: Es muss eine Steuerung der Zuwanderung geben, die Steuerung muss eigenständig sein, und es müssen jährliche Höchstzahlen oder eben Kontingente festgelegt werden.
Ich bin natürlich schon ein bisschen in einer verzwickten Situation. Einerseits bin ich Präsident der Staatspolitischen Kommission unseres Rates, andererseits möchte ich eben diesen Verfassungsartikel, Sie haben es gehört, entgegen der Auffassung der Mehrheit einigermassen wortgetreu umsetzen. Wir hatten in der Kommission, das muss ich auch sagen, wirklich sehr, sehr gute Gespräche. Wir hatten Anhörungen; diese waren wirklich auch sehr gut, also für uns aufschlussreich. Man kann nicht sagen, wir hätten da für die Katz gearbeitet. Es wurde wirklich intensiv gearbeitet, und dafür möchte ich meiner Kommission bestens danken.
Was mich erstaunt hat, war gerade die Anhörung der Vertreter der Wissenschaft. Diese Experten haben unter anderem gesagt, dass wir nicht klein beigeben müssen, dass wir ausloten sollten, wie weit wir überhaupt gehen könnten. Wenn wir uns jetzt zurücknehmen und nur probieren, FZA-tauglich zu sein, loten wir ja gar nicht aus, wie weit wir überhaupt gehen könnten. Würden Sie das machen, wenn der Chef Ihnen als Mitarbeiter den Mindestlohn vorschlägt? Sagen Sie dann: "Ja, ist gut so, ich komme"? Ich glaube kaum. Sie würden sich wehren und würden auch Ihre Position einnehmen.
Die Frage war dann einfach ganz klar: Was gewichten wir mehr? Den Verfassungsartikel, den vom Volk angenommenen, oder eben das Freizügigkeitsabkommen? Von den Vertretern der Wissenschaft wurde auch ganz klar gesagt, dass es natürlich ein Präjudiz wäre, wenn jetzt in der Schweiz plötzlich das Freizügigkeitsabkommen oder eben ein internationaler Vertrag bevorzugt würde. Das Bundesgericht musste ja schon einmal über einen solchen oder einen ähnlichen Fall entscheiden, als in einem Kanton ein Kantonsrat und eine Regierung einen Volksauftrag nicht umsetzen wollten. Was hat das Bundesgericht dazu geschrieben? Das Bundesgericht hat dazu Folgendes geschrieben - das hat uns ein Wissenschafter mitgeteilt; er hat zitiert -: "Aus Artikel 34 Absatz 1 der Bundesverfassung geht hervor, dass die Behörden, welche den in einer Initiative angenommenen Regelungsgehalt umsetzen, eine Regelung auszuarbeiten und zu verabschieden haben, die den in der Initiative zum Ausdruck gebrachten Vorstellungen entspricht. Dabei darf der Gegenstand des Begehrens nicht verlassen werden und ist der Sinn der Initiative einzuhalten. Innerhalb des entsprechenden Rahmens steht dem Umsetzungsorgan jedoch eine gewisse, wenn auch auf das mit der Initiative verfolgte Anliegen beschränkte Gestaltungskompetenz zu." Sie hat das also umzusetzen, hat aber eine gewisse Gestaltungsfreiheit, um das machen zu können. Das war das Zitat, aus dem hervorgeht, wie das Bundesgericht das festgehalten hat.
Wir hatten drei Rechtswissenschafter eingeladen, die auch mit Europarecht usw. zu tun haben. Einer hat auch Folgendes gesagt: "Wenn Sie heute sagen, der Verfassungsartikel werde dem Personenfreizügigkeitsabkommen untergeordnet, dann wird das weitreichende Auswirkungen haben. Es ist vergleichbar dem Status eines EU-Mitgliedstaates, der sich bedingungslos dem Vorrang des Unionsrechts unterwirft." Er sagte weiter, dass wir eigentlich verpflichtet seien, die Initiative umzusetzen. Ein anderer Wissenschafter sagte - ich zitiere auch aus dem Kommissionsprotokoll -: "Wie immer Sie entscheiden: Es ist ein Grundsatzentscheid ... Auch ein einfaches Beiseitelassen der Verfassungsfrage ist ein Präjudiz für künftige Fälle im Konflikt von Verfassungs- und Völkerrecht." Ja, das ist jetzt eben die Frage, und Föhn steht ganz klar auf der Seite jener, welche die Verfassung umsetzen wollen und nicht unbedingt sogenanntes Völkerrecht, einen Vertrag, der irgendeinmal zwischen der Schweiz und - jetzt in diesem Fall hier - der EU abgemacht wurde.
Ein weiterer Punkt wurde von der Wissenschaft auch noch recht stark angeprangert, das ist Artikel 17d Absatz 4 des Ausländergesetzes. Dass die EU faktisch ein Vetorecht hätte, das sei noch nie vorgekommen, nicht einmal gegenüber einem Mitgliedstaat. Das wurde klar gesagt. Wir würden es mit der Zustimmung zum Antrag der Minderheit I (Bischof) als erster Staat zulassen, dass wir der EU, mit dem Gemischten Ausschuss, ein Vetorecht zugestehen würden.
Wir haben eine Verpflichtung. Ich habe eine Verpflichtung gegenüber dem Volk, eine Verpflichtung gegenüber dem Kanton. Mein Kanton und andere Kantone haben damals diese Initiative angenommen. Noch einmal: 12 Kantone plus 5 Halbkantone haben die Initiative angenommen. Mein Kanton hat in der Vernehmlassung unter anderem geschrieben, der Verfassungsauftrag sei konsequent umzusetzen: "Gemäss Initiativtext hat dies unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz zu erfolgen."
Ich nehme nun die ersten beiden Aspekte, die festgeschrieben wurden; der erste Aspekt: "Restriktiver Familiennachzug, beispielsweise Ausschluss des Familiennachzugs für Kurzaufenthalter sowie Einschränkung auf Ehepartner und minderjährige Kinder. Es zeigt sich, dass der Familiennachzug im Bildungs- und Sozialwesen sowie in der Arbeitsintegration für Kantone und Gemeinden eine hohe Belastung darstellt." Der zweite Aspekt: "Erhöhung der Hürden für den Leistungsbezug aus den Sozialwerken, beispielsweise durch Einforderung einer längeren vorausgehenden Beitragspflicht." Dies sage ich auch als Vertreter des Kantons Schwyz. Ich sage es nochmals: Ich meine, Schwyz war nicht der einzige Kanton, der diese Initiative angenommen hat.
Zum Grundsätzlichen: Wenn man nun die Augen ein bisschen offen hält und die Ohren spitzt, merkt man oder sollte man zumindest langsam merken und erkennen, dass es bei dieser rasanten Globalisierung Matthäi am Letzten ist. Oder eben: Diese Globalisierung kann nicht in dieser Art so weitergetrieben werden; denn die Glocken der Heimat läuten immer stärker oder eben unüberhörbarer - ob man das nun wahrhaben will oder nicht. Leider getraut man sich fast nicht, das zu sagen. Ich denke hier zurück an die letzten Abstimmungen und Wahlen, an den Brexit zum Beispiel oder auch an die amerikanischen Wahlen. Man getraute sich anscheinend nicht zu sagen, wen man wählt. Die Voraussagen lagen völlig falsch in der Landschaft, und dann kamen überraschende Resultate. Das sind genau diese Sachen. Man will wieder einmal zurück, und man will eben seinen eigenen Willen haben und sich nicht alles vorschreiben lassen. Alle Voraussagen und Umfragen wurden Lügen gestraft.
Zu unserer Angelegenheit: Wir haben hier eine sehr, sehr wichtige Pflicht zu erfüllen. Wir stehen jetzt im Fokus. Wir haben einen Auftrag, den uns der Stimmbürger gegeben hat. Der Stimmbürger, die Stimmbürgerin merkt auch, was hier getrieben wird. Sie sind entsetzt, sie sind mit mir entsetzt. Es waren gestern Abend auch einige von Ihnen an der Sportveranstaltung "Team Spirit 02" oder wie sie heisst. Ich wurde nicht nur einmal, sondern mehrfach angesprochen, und zwar von ehemaligen Spitzensportlern. Sie fragten, was wir da in diesem Haus überhaupt machten. Ich wurde mehrfach angesprochen von Leuten, die einmal gute Botschafter der Schweiz im Ausland waren. Das bestärkt mich, hier für Volkes Auftrag zu kämpfen. Sie haben gefragt, was wir da treiben würden, und festgestellt, dass wir den Volkswillen überhaupt nicht beachten würden. Das war gestern Abend.
Ich muss Ihnen einfach sagen, dass es brodelt, und ich glaube, dass wir das ernst nehmen müssen. So etwas hat es noch nie gegeben, und ich hoffe, es wird es auch nie mehr geben, dass wir eine vom Volk verabschiedete Abstimmungsvorlage nicht ernst nehmen, d. h. den Verfassungsauftrag nicht umsetzen. Die Wählerinnen und Wähler werden das nicht akzeptieren. Es müssen dann weitere Abstimmungen gemacht werden. Man hat jetzt einmal die Rasa-Initiative zurückgestellt. Die Frau Bundesrätin hat gesagt, man dürfe nicht so schnell wieder über das gleiche Thema abstimmen. Was verändert sich in ein, zwei Jahren, Frau Bundesrätin? Es [PAGE 926] verändert sich überhaupt nichts, gar nichts. Es ist genau dasselbe. Oder wir machen jetzt einen Gesetzentwurf, einen Gesetzesartikel, welcher nicht verfassungskompatibel ist. Dann muss die Bundesverfassung angepasst werden, das ist ja eigentlich das Ziel der Mehrheit der Kommission.
Haben Sie das Gefühl, das Volk werde dem zustimmen? Was machen Sie dann in zwei Jahren? Gehen Sie auf den Knien nach Brüssel? Oder wollen Sie auch diesen zweiten Auftrag nicht umsetzen? Ich sage und garantiere Ihnen: Das wird keine Mehrheit finden. Sie können jetzt mit Verfassungsartikeln kommen, wie Sie wollen, diese werden keine Mehrheit finden. Deshalb bitte ich Sie dringend - dringendst -, dass wir dem bestehenden Verfassungsartikel Folge leisten und ihn so umsetzen, wie es das Volk eigentlich wollte.
Ich glaube, ich muss mich jetzt ein bisschen kürzer halten, ich könnte den ganzen Vormittag darüber sprechen. Mir wurde in den letzten Tagen, Wochen und Monaten vom Volk vieles zugetragen. Ich weiss nicht: Bin ich der Einzige, der immer wieder darauf angesprochen wird? Ich wurde bei Weitem noch nie so oft auf etwas angesprochen wie hierzu.
Was will ich mit meiner Minderheit II respektive mit dem Konzept Föhn? Ich will das einfach möglichst schlank umsetzen, den Auftrag des Volkes, der uns gegeben wurde, diesen Artikel 121a, wie er vom Volk angenommen wurde. Absatz 1 dieses Artikels lautet: "Die Schweiz steuert die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern eigenständig." In Absatz 2 heisst es: "Die Zahl der Bewilligungen für den Aufenthalt von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz wird durch jährliche Höchstzahlen und Kontingente begrenzt." In Absatz 3 ist festgelegt: "Die jährlichen Höchstzahlen und Kontingente für erwerbstätige Ausländerinnen und Ausländer sind auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz ... auszurichten ..." Diesen vom Volk im vollsten Bewusstsein so angenommenen Artikel will ich umsetzen - gar nichts anderes.
Es ist ja ein Konzept, wie wir es bis 2007 schon hatten. Es wird nun gesagt, das sei viel zu kompliziert, es sei aufwendig. Ich habe nichts davon gehört, dass es im Jahre 2007 massenweise Entlassungen gegeben hätte, als man von diesem Konzept wegkam. Ich habe gar nichts davon gehört, dass die Verwaltung plötzlich keine Aufgaben respektive keine Arbeit mehr gehabt hätte - überhaupt nichts habe ich gehört, dem ist gar nicht so. Ich will nichts anderes als ein Konzept wie gehabt: alle gleich behandeln, d. h. Drittstaaten und EU-Staaten unter das gleiche Konzept stellen - das ist mein Antrag, das ist mein Ziel.
Ich bin nun auch etwas entgegengekommen - das ist wahrscheinlich die Altersmilde. Wen ich ausgenommen habe, sind die Personen mit einem hängigen Asylverfahren. Es steht in unserem Minderheitsantrag auch so geschrieben, dass wir diese ausnehmen, denn diese Zahlen können stark schwanken - von 20 000 bis 40 000 -; man kann dies nicht festlegen. Sonst müsste jemand darunter leiden, die Wirtschaft oder vielleicht auch andere Personen. Ebenfalls ausgenommen wären Erwerbstätige, die im Ausland arbeiten - das ist für mich der Fürstentum-Liechtenstein-Artikel. Das sind Entgegenkommen, die man meiner Meinung nach festhalten kann.
Die Kriterien für die Festlegung der Kontingente und Höchstzahlen sind ganz klar die gesamtwirtschaftlichen Interessen und das Bruttoinlandprodukt - aber nicht einfach nur das Bruttoinlandprodukt. Entscheidend ist das Bruttoinlandprodukt pro Kopf, das ist doch die entscheidende Zahl. Wichtig ist für uns natürlich, und das hat auch das Volk ganz klar so gewollt, dass man den Ausländeranteil bei den Sozialwerken - namentlich bei der Arbeitslosenversicherung, der Invalidenversicherung, den Ergänzungsleistungen und der Sozialhilfe, bei der Arbeits- und Erwerbslosigkeit - auch ein bisschen im Auge behält und einschränkt.
Ich nehme jetzt nochmals ein Papier hervor. Wir haben das vorgeschlagene Konzept schon einmal gelebt: Beim Bruttoinlandprodukt und bei der Arbeitslosigkeit hatten wir in den Jahren vor 2007 viel bessere Zahlen, und damals kamen im Durchschnitt zwischen 20 000 und 30 000 Personen in die Schweiz und nicht 70 000 oder 80 000 wie heute. Damals hatten wir weniger Arbeitslose und ein höheres Bruttoinlandprodukt. Das ist doch ein System, auf dem man aufbauen kann, ohne dass man es verkompliziert und einen grossen Ballon daraus macht. Ich meine, da können wir etwas tun.
Herr Kommissionssprecher, ich sage Ihnen: Es ist kein vorsintflutliches System, es ist immer noch ein aktuelles System. Wir kennen es heute noch für die Drittstaaten, es funktioniert ja. Der Bundesrat machte wieder eine kleine Aufstockung, was der Wirtschaft entgegenkam, man war zufrieden.
Ich sage es Ihnen noch einmal: Wenn wir auf den vorgeschlagenen Konzepten aufbauen, dann ist das ein Perpetuum mobile, aber im falschen Sinn. Es kommen viele Ausländer herein, und durch den Trichter, wie ich dem jetzt sage, der regionalen Arbeitsvermittlung können dann wenige in den Arbeitsprozess eingegliedert werden. Wir dürfen doch nicht sehr viel mehr hereinlassen, als in den Arbeitsprozess aufgenommen werden können.
Es wird heute z. B. in der Gastronomie nach Arbeitskräften geschrien. In diesem Bereich sind heute über 15 000 Leute arbeitslos. Da stimmt doch etwas nicht. Ich bekomme die Zahlen nicht betreffend den Ausländeranteil in diesen Branchen.
Da muss ich Ihnen noch etwas sagen: Jeder Europäer aus einem EU- oder Efta-Land kann sich auf einem Schweizer RAV melden und muss genau gleich behandelt werden wie ein Schweizer. Er kann sich drei Monate lang auf dem RAV melden, und man muss versuchen, ihn wie eine Schweizerin, einen Schweizer unterzubringen. Auch wenn er noch keine Stunde, keinen Tag in der Schweiz gewohnt hat, kann er sich melden und muss genau gleich behandelt werden. Die betreffende Aktennotiz zu einem Artikel haben wir bekommen, ich könnte diese auch noch vorlesen. Man hat in der Kommission nicht geglaubt, dass es heute so ist, aber es ist so. Jeder EU-/Efta-Bürger kann sich auf jedem RAV in der Schweiz melden, er muss genau gleich behandelt werden wie ein Schweizer. Es muss für ihn genau gleich wie für eine Schweizerin, für einen Schweizer Arbeit gesucht werden. Das kann doch so nicht weitergehen. Wir haben eine so hohe Anzahl von Arbeitslosen, wir bezahlen aber auch so hohe Löhne, weit mehr als doppelt so viel wie im umliegenden oder im EU-Raum allgemein, und das ist nicht gut. Ich bitte Sie dringend, hier "mea culpa" zu sagen und den Verfassungsauftrag ernst zu nehmen.
Dass es nicht so zum Besten stand, hat man am Schluss in der Gesamtabstimmung gemerkt. Der Mehrheitsantrag ist in der Gesamtabstimmung mit 6 zu 2 Stimmen bei sage und schreibe 5 Enthaltungen zustande gekommen. Das lässt auch tief blicken. Von 13 Anwesenden waren dann nur 6 dafür. Glauben Sie jetzt, dass solche Sachen beim Volk durchkommen? Nein! Wir können hier in diesem Haus das Steuer herumreissen, ansonsten wird uns das Volk belehren. Ich hoffe, dass das nicht so sein muss.
Ich bitte um Einsicht bzw. darum, das zu respektieren, was der Präsident in seinem Eingangsvotum gesagt hat: Er hat auf die beiden Statuen, die vor dem Bundeshaus stehen, verwiesen und gesagt, wir sollten bedenken, wie diese über den Auftrag, den wir hier in diesem Haus hätten, denken und gedacht haben.
Ich danke Ihnen für die Unterstützung des Antrages der Minderheit II.